Überdecken und Versiegeln von Böden ist keine zulässige Sanierungsmethode.
Seit 2012 ist es per § 16 GefStoffV verboten
Auch asbesthaltiger Kleber darf weder versiegelt noch abgeschliffen werden.
Eine Sanierung durch eine Fachfirma ist die sicherste Methode.
Nur geprüfte Methoden gewährleisten Sicherheit.
Ein Asbestboden ist ein ernstes Risiko. Dennoch entscheiden sich manche dafür, den Boden zu überdecken. Doch selbst wenn Asbestplatten oder alte Vinyl-Beläge harmlos erscheinen: Die Gefahr bleibt bestehen. Denn die Fasern können sich unsichtbar lösen.
Was bedeutet Überdecken und Versiegeln?
Früher wurden alte Asbestwellplatten oder Floor-Flex-Platten nur mit einem neuen Belag überdeckt. Das sollte den Kontakt mit den Fasern zu verhindern. Beim Versiegeln wurde eine Epoxidharzschicht aufgetragen, um die Oberfläche zu binden. Ähnliche Verfahren wurden auch für die Stabilisierung von Asbest Dämmung oder Asbest Leichtbauplatten verwendet. Diese Verfahren sind nur Übergangslösungen, verhindern aber nicht dauerhaft das Austreten von Fasern.
Das Überdeckungsverbot nach § 16 GefStoffV
Seit 2012 ist das Überdecken und Versiegeln von Asbest – egal ob an einem Asbest Dach oder bei Bodenplatten – bundesweit verboten. Arbeiten an einem kontaminierten Boden oder Asbest Putz sind grundsätzlich untersagt. Das Verbot schützt Personen, die später ohne Schutzmaßnahmen an der Fläche arbeiten könnten. Denn auf die Frage “Wie sieht aus Asbest aus?” gibt es nur eine Antwort: es ist unsichtbar.
Warum das Überdeckungsverbot sinnvoll ist
Versiegelungen bieten keinen dauerhaften Schutz. Mikrorisse durch
- Alterung
- Temperaturwechsel oder
- Vibrationen
können Fasern freisetzen. Bei späteren Renovierungen entsteht ein erhebliches Risiko. Und beim Nutzerwechsel geht das Wissen um die unsichtbare Gefahr verloren. Ein überdeckter Boden birgt dieselben Risiken wie ein Asbest Dach oder Asbestwolle.
Rechtliche Grundlagen und Gerichtsurteile
Das VG Arnsberg stellte in einem Urteil (6 K 7190/17) klar, dass das Überdecken die Gefahr nur zeitlich verschiebt. Asbesthaltige Reststoffe wie Asbest Fensterbank-Fragmente oder Kleber gelten als Gefahrstoff. Daher ist das Entfernen von Asbest Fachfirmen wie Obolus mit TRGS 519-Zertifizierung vorbehalten.
Auch asbesthaltiger Kleber darf nicht überdeckt werden
Bitumenkleber unter Floor-Flex-Platten ist häufig asbesthaltig. Diesen Kleber zu überbauen ist verboten. Auch ein Asbest Test darf nur von Fachleuten entnommen werden.
Ausnahmen vom Überdeckungsverbot
Ausnahmen gelten für schwimmend verlegte Teppiche ohne Bohren oder Kleben. Vorausgesetzt der Boden ist unbeschädigt und fest gebunden. In seltenen Fällen gilt dies auch für Industrieböden oder Betonflächen, wenn ein Schadstoffkataster den Asbest dokumentiert. Spätestens bei Renovierungen muss jedoch entfernt werden.
Was bei vorhandenem überdecktem Asbestboden zu tun ist
Ist ein Asbestboden bereits überdeckt, sollte man ihn nicht bearbeiten. Keine Bohrungen, kein Schleifen. Stattdessen ist eine regelmäßige Zustandsprüfung ratsam und anschließend die fachgerechte Asbestsanierung durch Spezialisten wie Obolus.
Fazit zu Asbest Boden überdecken
Ein Asbestboden darf nicht überdeckt werden. Der einzig sichere Weg ist eine professionelle Entfernung im Rahmen einer Asbestsanierung.
FAQs zu Asbest Boden überdecken
Ist das Überdecken von Asbestböden noch erlaubt?
Nein, es ist grundsätzlich verboten.
Warum wurde das Überdeckungsverbot für Asbest eingeführt?
Weil Überdecken keinen dauerhaften Schutz bietet und langfristig hohe Gesundheitsrisiken entstehen.
Gilt das Überdeckungsverbot auch für asbesthaltigen Kleber?
Ja, auch dieser darf weder überdeckt noch versiegelt werden.
Gibt es Ausnahmen vom Überdeckungsverbot bei Asbestböden?
Nur sehr wenige, etwa schwimmend verlegte Beläge ohne Eingriff in das Material.
Was passiert, wenn ich einen Asbestboden einfach überdecke?
Die Gefahr bleibt bestehen, spätere Arbeiten setzen Fasern frei und es drohen rechtliche Konsequenzen.