Gerichtsfester Asbest-Analyse-Prüfbericht
Asbestanalyse – Ihr Schlüssel zur Sicherheit! In vielen älteren Gebäuden verborgen, birgt Asbest ernsthafte Gesundheitsrisiken. Unsere Expertenanalyse identifiziert versteckte Asbestfasern, schützt Sie vor gefährlichen Krankheiten wie Lungenkrebs und sorgt für eine sichere Umgebung. Handeln Sie jetzt, um Gesundheitsschäden zu vermeiden und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Ihre Sicherheit ist unser Anliegen – vertrauen Sie auf unsere professionelle Asbestanalyse über unseren Partner CRB – Analyse Service GmbH.
Die Ergebnisse weisen auf eine hohe Asbest-Belastung in Ihrer Immobilie auf? Gerne unterstützen wir Sie bei der Asbest Entfernung, Asbest Sanierung & Asbest Entsorgung mit unserem erfahrenen und zertifizierten Team.
Der Begriff Asbest steht für eine Gruppe sehr beständiger und nicht brennbarer Minerale mit faseriger Struktur. Bis Anfang der 90er Jahre wurden sie vorwiegend zur Wärmeisolation oder zum Brandschutz genutzt. Asbest findet sich in Bremsbelägen und Kupplungen, in Elektro-Geräten, in Maschinen und technischen Anlagen, in Heizungen und vor allem als Baustoff in sehr vielen Gebäuden. Asbestfasern, die in die Lunge gelangen, können eine Asbestose auslösen, eine Verhärtung und Vernarbung des Bindegewebes, und Krebs erzeugen. Inzwischen wurde auch für Asbestersatzstoffe, wie künstliche Mineralfasern, KMF, nachgewiesen, dass sie Krebs auslösen können.
Der Asbest-Test wird mit unserem qualifizierten Partner CRB Analyse Service GmbH durchgeführt.
Die Analyse von Messfiltern (für Luft und Wasser) bezüglich Asbest und Künstlicher Mineralfasern erfolgt entsprechend den Vorgaben der Richtlinien VDI 3492, VDI 3861 Blatt 2, BGI 505-46 und ISO 14966. Dies umfasst Raumluftmessungen, Freigabe-Messungen, Erfolgskontroll-Messungen sowie Status-quo-Messungen.
Gemäß den Asbest-Richtlinien der Bundesländer, speziell der „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“, ist es entscheidend, für den Erfolg von Asbestsanierungen und zur Überprüfung der Effektivität temporärer Maßnahmen, die Asbestfaserkonzentration in der Raumluft zu messen. Diese Messungen erfolgen in Übereinstimmung mit der Richtlinie VDI 3492 „Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von Immissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“.
Gemäß den Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die den Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest in der Bundesrepublik Deutschland regeln, sowie den europäischen Vorschriften Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz, sind Messungen am Arbeitsplatz nach dem
DGUV Information 213-546 (vormals bekannt als BGI 505-46 oder ZH1/120.46): „Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ durchzuführen.
Die Messung von geringen Anzahl-Konzentrationen anorganischer faserförmiger Partikel in bewegten, trockenen Staub-Gas-Gemischen, wie sie beispielsweise in Schornsteinen, Rohrleitungen und Kanälen vorkommen, erfolgt gemäß der Richtlinie VDI 3861, Blatt 2 „Messen von Emissionen - Messen anorganischer fasereförmiger Partikeln im strömenden Reingas - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“.
DGUV Information 213-546 (vormals bekannt als BGI 505-46 oder ZH1/120.46): „Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ durchzuführen.
Die Untersuchung von Asbest in Flüssigkeiten wird gemäß der Richtlinie VDI 3492 durchgeführt, die sich mit „Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von Immissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ befasst.
DGUV Information 213-546 (vormals bekannt als BGI 505-46 oder ZH1/120.46): „Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ durchzuführen.
Die qualitative und quantitative Untersuchung von Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern wird durchgeführt gemäß den Bestimmungen der Richtlinie VDI 3866, Blatt 5:2017-06, des IFA / BIA-Verfahrens 7487, des Diskussionspapiers des VDI / Gesamtverbands Schadstoffsanierung sowie der SBH-Methode.
Das von Schulbau Hamburg entwickelte 'SBH-Methode' Verfahren dient der Analyse von potenziell asbesthaltigen Materialien wie Farbresten, Putzen und Spachtelmassen. Dabei erfolgt die Untersuchung durch die Veraschung von Einzel- oder Mischproben bei 450 °C und anschließender Säurebehandlung, um Asbest in der Probe zu konzentrieren.
In letzter Zeit sind unauffällige Produkte wie Spachtelmassen, Fliesenkleber und Putze zunehmend ins Blickfeld geraten. Oftmals wurde diesen Produkten in minimalen Mengen Asbest beigefügt, um ihre Verarbeitungsqualität zu verbessern. In der heutigen Zeit befinden sich asbesthaltige Bereiche oft versteckt unter Tapeten oder treten nur punktuell auf, wie beispielsweise bei verspachtelten Kabelschlitzen. Diese versteckten asbesthaltigen Materialien bergen ein signifikantes Risiko für Personen, die sie unabsichtlich oder fachlich unsachgemäß bearbeiten, da es zu bedeutsamen Freisetzungen von Fasern kommen kann. Besonders verdächtig sind Gebäude, die auch nach dem vollständigen Asbestverbot im Jahr 1993 erbaut oder modernisiert bzw. saniert wurden, zumindest jedoch bis ins Jahr 1995.
Bei der Analyse von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern, die gelegentlich Asbestgehalte unter 1 % aufzeigen, kann der Asbest in einer polymeren Matrix eingebettet sein oder durch andere polymere Zusätze verdeckt werden. Daher ist eine spezielle Aufbereitung des Probenmaterials für das Labor erforderlich, die Homogenisieren, Veraschen und Säurebehandlung umfasst. Die Bildung von Mischproben, wie in der 'SBH-Methode' vorgesehen – einer in Hamburg für Schulgebäudeuntersuchungen etablierten Analysevorschrift –, ist zur Senkung der Analysekosten zweckmäßig. Allerdings kann dies zu einer weiteren Verdünnung der Asbestgehalte in der Laborprobe führen. Aus diesem Grund ist ein Analyseverfahren erforderlich, das eine Nachweisgrenze von unter 0,01 Gew.-% hat.
Es gibt zwei Analysemethoden, die auf der VDI 3866, Blatt 5:2017-06 basieren. Diese Richtlinie VDI 3866 integriert die Anforderungen des IFA-/BIA-Verfahrens 7487:1997-04 sowie der ISO 22262-2:2014-09.
Vorbereitung: Die Probe wird verascht, säurebehandelt und aus einer Suspension auf einen Kernporenfilter filtriert. Das qualitative Ergebnis umfasst eine Abschätzung der Asbestmasse entsprechend der Massengehaltsklassen in VDI 3866, Blatt 5. Die Nachweisgrenze dieses Verfahrens liegt bei 0,001 Prozent der Masse.
Vorbereitungsprozess: Durchführung von Veraschung und Säurebehandlung, gefolgt von der Filtration der Suspension auf einen Kernporenfilter. Das Ergebnis wird quantitativ dargestellt, indem die Asbestkonzentration in Masseprozent angegeben wird. Die Nachweisgrenze dieses Verfahrens beträgt 0,001 Masseprozent.
01239 Dresden