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Schlüsselpunkte:

Gartenlauben aus den 1960er-1990er Jahren enthalten oft Asbest

Weit verbreitet sind Asbestplatten oder Asbestwellplatten.

Nur intakte und beschichtete Asbestoberflächen dürfen ggf. gestrichen werden.

Viele Arbeiten wie Schleifen, Bohren oder Hochdruckreinigung sind verboten.

Das fachgerechte Entfernen von Asbest ist langfristig sicherer als bloßes Streichen.

Viele Gartenlauben aus den 1960er- bis 1990er-Jahren enthalten Asbestplatten, ein Asbest Dach oder Eternitplatten mit Asbest an der Fassade. Das Streichen von Asbest wird oft als schnelle Lösung gegen Verwitterung oder optische Aufwertung gesehen. Doch “wie sieht Asbest aus”, und welche Risiken sind damit verbunden? Eine unsachgemäße Behandlung kann Fasern freisetzen, die langfristig gesundheitsschädlich sind.

Asbest in der Gartenlaube: Die Ausgangssituation

Asbest war bis zum Verbot im Oktober 1993 weit verbreitet. Gartenlauben, die vor dieser Zeit errichtet wurden, weisen oft Eternitplatten mit Asbest oder Asbestdämmung im Dach auf. Sauerkrautplatten Asbest und Asbestleichtbauplatten kommen ebenfalls vor. Viele Eigentümer denken über einen neuen Anstrich nach, um Verwitterung zu verhindern oder die Lebensdauer zu verlängern. Ohne Fachwissen kann schon das Anfassen der Platten die Freisetzung gefährlicher Fasern auslösen.

Was ist beim Streichen von Asbest-Gartenlauben rechtlich erlaubt?

Nach TRGS 519 dürfen nur beschichtete Asbestplatten in intaktem Zustand gestrichen werden. Emissionsarme, witterungsbeständige Farben sind Pflicht. Privatpersonen dürfen unter Einhaltung der Vorschriften streichen, wenn keine Beschädigung der Asbestplatten erfolgt. Doch Asbest Putz oder eine Fensterbank mit Asbest dürfen niemals unsachgemäß bearbeitet werden.

Welche Arbeiten sind streng verboten?

Folgende Eingriffe sind verboten:

  • Bohren
  • Sägen
  • Schleifen
  • Abschleifen
  • Hochdruckreinigung.

Auch Überbauen oder das Abdecken eines Asbest Dachs oder von Asbestleichtbauplatten ohne Fachkenntnis ist illegal. Verstöße können Bußgelder, Haftungsrisiken und gesundheitliche Gefahren nach sich ziehen.

Voraussetzungen für das Streichen von Asbest

Die Bausubstanz muss intakt sein, Asbestwellplatten dürfen keine Risse haben. Vorarbeiten wie Schleifen oder Entfernen von alten Anstrichen sind nicht erlaubt. Gefährdung Dritter muss ausgeschlossen sein.

Notwendige Schutzausrüstung beim Streichen

FFP3-Atemschutz mit Ventil, Schutzanzug, Handschuhe und witterungsbeständige Farbe sind Pflicht. Papiermasken oder normale Handschuhe bieten keinen ausreichenden Schutz.

Professionelles Streichen nach BGI 664 BT19 durch Fachfirmen

Zertifizierte Unternehmen, wie Obolus, führen das Streichen von Asbestplatten nach den aktuellen Vorschriften durch. Dazu gehört fachgerechte Reinigung, spezielle Abdeckungen und Entsorgung von Abfällen als Sondermüll.

Alternativen zum Streichen: Sanierung oder Entsorgung

Eine Asbestsanierung durch zertifizierte Betriebe kostet ca. 28–35 €/m², ist langfristig sicherer und verhindert spätere Freisetzung von Fasern. Streichen ist nur eine temporäre Lösung.

Risiken und Gesundheitsgefahren bei unsachgemäßem Vorgehen

Unsachgemäße Arbeiten führen zu Faserfreisetzung, Kontaminierung von Nachbargrundstücken und gesundheitlichen Schäden. Asbestsanierung durch Fachfirmen schützt alle Beteiligten und erfüllt rechtliche Anforderungen.

Fazit zu Asbest Gartenlaube streichen

Das Streichen von Asbest in Gartenlauben ist nur unter strengen Bedingungen möglich. Obolus bietet umfassende Beratung, einen rechtssicheren Asbest Test und die fachgerechte Asbestentfernung, sodass Eigentümer langfristig sicher planen können.

FAQs zu Asbest Gartenlaube streichen

Darf ich meine Gartenlaube mit Asbestplatten selbst streichen?
Nur bei intakten, beschichteten Platten und unter Einhaltung der TRGS 519.

Welche Vorarbeiten sind verboten?
Hochdruckreinigung, Schleifen, Bohren, Sägen, Abschleifen oder Abdeckarbeiten.

Brauche ich einen Sachkundenachweis zum Streichen von Asbestplatten?
Ja, ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist im Umgang mit Asbest Pflicht.

Welche Schutzmaßnahmen muss ich beachten?
FFP3-Maske, Schutzanzug, Handschuhe, keine Bearbeitung der Platten.

Ist es sinnvoller, die Asbestplatten der Gartenlaube zu entfernen statt zu streichen?
Ja, nur Asbest zu entfernen, ist langfristig eine sichere Lösung.

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