Asbest ist in zahlreichen Gewerbebauten aus den 1960er–1990er Jahren verbaut
Für Arbeitgeber bestehen strenge Arbeitsschutz- und Sanierungspflichten.
Typische Vorkommen sind Böden, Decken, Dämmungen und Brandschutzplatten.
Eine Bestandsaufnahme ist Pflicht vor Umbau oder Nutzung.
Förderprogramme können die Sanierungskosten abfedern.
In vielen älteren Gewerbegebäuden mit einem Baujahr vor 1993 ist Asbest noch heute ein verstecktes Risiko. Von Brandschutzverkleidungen über Bodenbeläge bis hin zu Rohrisolierungen: überall können asbesthaltige Materialien verbaut sein. Eine professionelle Asbestsanierung ist daher nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch der rechtlichen Sicherheit für Unternehmer.
Warum ist Asbest in Gewerberäumen besonders problematisch?
Für Unternehmer gelten umfassende Pflichten zum Schutz ihrer Mitarbeiter. Diese dürfen keiner Gesundheitsgefahr – wie sie durch eine Asbestbelastung gegeben ist – ausgesetzt werden. Schon kleinste Mengen Asbest, etwa in Asbest Putz oder auch in einer Fensterbank mit Asbest, können Mitarbeiter gefährden. Neben der Gesundheitsgefahr drohen hohe Haftungsrisiken und behördliche Auflagen, wenn unsachgemäß mit asbesthaltigen Räumen umgegangen wird.
Typische Asbest-Vorkommen in Gewerberäumen
Industrieanlagen enthalten oft großflächige asbesthaltige Dämmungen. In Gewerberäumen wurde Asbest häufig als Asbestdämmung in Brandschutzverkleidungen, Rohrummantelungen, Deckenplatten und Fußbodenbelägen eingesetzt. Asbestwolle, Asbestleichtbauplatten oder Asbestplatten waren lange Zeit der Standard im Gewerbebau. Auch in Oberflächen kann das Material verborgen sein und auch Asbestkleber im Fußboden zu erkennen, kommt häufig vor.
Rechtliche Verpflichtungen für Gewerbetreibende
Unternehmer sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Mitarbeiter zu schützen. Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze können teuer werden. Schon der Verdacht auf Asbest muss dokumentiert und fachlich überprüft werden. Fachfirmen wie Obolus stehen gerne beratend zur Seite und führen natürlich auch einen Asbest Test durch.
Asbest-Bestandsaufnahme in Gewerberäumen
Vor Um- oder Ausbauarbeiten ist ein professionelles Gutachten Pflicht. Sachverständige prüfen Materialien, führen Proben durch und geben anhand der Ergebnisse aus dem Asbest Test eine Risikobewertung ab. Eine Prioritätensetzung, etwa für gefährdete Asbestplatten in Decken oder Eternitplatten an der Fassade, sorgt für klare Handlungspläne.
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Asbest-Verdacht
Bis zur endgültigen Klärung gilt: Mitarbeiter dürfen die betroffenen Räume nicht nutzen. Denn die Frage „Wie sieht Asbest aus?” lässt sich nicht beantworten. Ein Verdacht reicht aus, um Schutzmaßnahmen anzuordnen. Je nach Gefährdung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Absperren von Bereichen
- Zugangsbeschränkungen
- Tragen von Schutzausrüstung
- Informationsschulungen
Sanierungsplanung für Gewerberäume
Eine Asbestsanierung muss so geplant werden, dass Betriebsunterbrechungen minimiert bleiben. Dazu gehört die sorgfältige Auswahl zertifizierter Fachfirmen und die Terminplanung. Besonders bei größeren Maßnahmen wie einem Asbest Dach ist eine genaue Kostenkalkulation wichtig, um sicher planen zu können.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten richten sich nach Fläche und Schadstoffmenge. Neben den Sanierungskosten sind auch mögliche Betriebsausfälle zu berücksichtigen. Arbeiten, um Asbest zu entfernen, sind jedoch wichtig, um langfristig die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Fazit zu Asbest in Gewerberäumen
Asbest in Gewerberäumen ist ein erhebliches Risiko für Gesundheit und Rechtssicherheit. Ob Asbest in Deckenplatten, Sauerkrautplatten mit Asbest im Boden oder Asbest Kleber bei alten Fliesen: eine fachgerechte Bestandsaufnahme und Sanierung durch Experten ist Pflicht.
FAQs zu Asbest in Gewerberäumen
Wo kommt Asbest in Gewerbegebäuden typischerweise vor?
In Brandschutzverkleidungen, Bodenbelägen, Deckenplatten, Rohrisolierungen und teilweise in Eternitplatten mit Asbest.
Bin ich als Unternehmer zur Asbestsanierung verpflichtet?
Ja, sobald Gefahr für die Belegschaft besteht oder Bauarbeiten geplant sind.
Dürfen Mitarbeiter in asbesthaltigen Räumen weiterarbeiten?
Nein, sobald Asbest nachgewiesen oder vermutet wird, müssen Räume gesperrt werden, um die Gesundheit zu schützen.
Wie hoch sind die Sanierungskosten für Gewerbeobjekte?
Die Kosten richten sich nach der Objektgröße und den geplanten Maßnahmen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Asbestverordnung?
Bußgelder bis zu 50.000 Euro, im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen für den Unternehmer.