Überbau erlaubt? Ja, wenn das Asbestmaterial unbeschädigt bleibt und keine Fasern freigesetzt werden.
Gefahr: Überbau kann das Risiko einer späteren Freisetzung erhöhen.
Alternativen: Fachgerechte Asbestentsorgung durch Profis ist langfristig sicherer.
Genehmigung: In manchen Fällen sind behördliche Auflagen zu beachten.
Tipp: Vor einer Entscheidung eine Asbestprüfung und Expertenberatung einholen!
Das Überbauen von Asbestmaterialien ist möglich, aber nicht immer empfehlenswert. Solange asbesthaltige Platten oder Dämmstoffe unbeschädigt sind, setzen sie keine Asbestfasern frei. Doch durch spätere Renovierungen oder Beschädigungen kann das Risiko steigen. In Deutschland ist das Überbauen von Asbest in bestimmten Fällen erlaubt, solange keine mechanische Bearbeitung wie Bohren oder Schleifen erfolgt. Dennoch ist eine fachgerechte Entfernung langfristig die sicherste Lösung, da ein späterer Abriss aufwendiger und teurer wird.
Warum stellt Asbest ein Risiko dar?
Asbest wurde erstmals von antiken Baumeistern genutzt und geriet im Anschluss wieder in Vergessenheit. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts wurde Asbest wieder entdeckt und wurde vorerst nur zögerlich eingesetzt. Die massenhafte Nutzung wurde erst in den 1960er-Jahren wieder populär.
Von da an bis etwa 1990 wurden viele asbesthaltige Produkte in den Raum der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik importiert beziehungsweise hergestellt. Als die Gesundheitsgefahr offenbar wurde, wurden die Baumaterialien schnellstmöglich vom Markt genommen.
Asbestfasern sind mikroskopisch klein und gelangen diese in die Lunge, könne sie dort beispielsweise Krebs auslösen.
In welchen Fällen kann Asbest überbaut werden?
Der Überbau von Asbest ist nur dann gestattet, wenn gewährleistet wird, dass keine Fasern in die Umwelt gelangen. Es ist daher möglich, eine asbesthaltige Trennwand oder eine Balkonabdeckung zu verkleiden. Dabei dürfen die Platten allerdings nur unter einer steten Luftabsaugung (beispielsweise mittels Staubsauger) durchbohrt werden.
Handelt es sich dagegen um schwach gebundene Elemente, wie es bei Spritzasbest oder Faserzementmörtel der Fall ist, ist ein Überbau verboten.
Gesetzliche Regelungen: Was ist erlaubt, was nicht?
Seit dem EU-weiten Verbot 2005 ist Asbest immer wieder Gegenstand von Diskussionen und es gibt eine Fülle an Urteilen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hält in seinem Urteil vom 8. November 2018 fest, dass der Überbau von verbleibenden asbesthaltigen Kleberesten, die bei der Entfernung von Bodenbelägen entstanden sind, verboten ist. Wird hingegen eine komplette Bodenplatte versiegelt und es wird gewährleistet, dass es zu keinem Asbestaustritt kommt, so darf die Bodenplatte überbaut werden.
Risiken beim Überbauen von Asbesthaltigen Materialien
Entsprechend kommt es stets auf die Einzellage an. Hierbei ist festzuhalten, dass laut EU-Richtlinie 2019/148/EN Arbeiten an Asbest nur von zertifizierten Unternehmen (wie der Obolus Group) durchgeführt werden darf. Tätig werdende Personen und Auftraggeber müssen vorab einen Sachkundenachweis (TRGS 519) erbringen.
Auch bei größter Sorgfaltspflicht kann es zur Freisetzung von Asbest kommen. Ein Beispiel wäre ein falsch durchgeführter Eingriff, der den Bruch der Asbestplatte zur Folge hat. Daher ist es vor allem bei einer Kernsanierung die bessere Wahl, asbesthaltige Produkte komplett zu entsorgen.
Welche Materialien eignen sich zum Überbauen von Asbest?
Die kleinen Asbestfasern sind ihrerseits häufig in Zement gebunden. Davon ausgehend eignen sich die folgenden Materialien zur Überbauung:
- Zement
- Flüssigkunststoff
- Kunstharz
In allen Fällen kommt es nicht nur auf die zu versiegelnde Fläche an, sondern auch auf die Machbarkeit. Daher sollten vorher Experten den Gegenstand exakt untersuchen.
Schutzmaßnahmen: So minimieren Sie die Gefahr
Auch bei einer Überdeckung von Asbest kann es bei falscher Handhabung zu einem Austritt der giftigen Fasern kommen. Entsprechend müssen vor der Sanierung Schritte unternommen werden, die dies verhindern und zugleich die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen.
Baulich muss der Bereich abgeschottet werden und das Anlegen von Schutzkleidung (Einmalanzug, Handschuhe, FFP3-Schutzmaske (oder besser), ein Überzug sowie eine Schutzbrille) sind Pflicht. Ebenso sind alle Fenster und Türen zu schließen. Verfügt der Raum über eine Klimaanlage oder eine andere Art von Belüftung, sind diese abzustellen und zu versiegeln.
Wann ist eine vollständige Asbest-Entfernung besser?
Asbest bleibt bei einer Versiegelung weiterhin vorhanden und könnte in Zukunft zu einem Problem werden. In vielen Fällen ist es daher besser, eine komplette Entfernung anzustreben. Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn das Asbestprodukt bereits Spuren von Verwitterung aufweist oder gar beschädigt ist – dann hilft die Versiegelung nicht mehr.
Professionelle Beratung und Fachfirmen: Wann lohnt sich externe Hilfe?
Wird eine vollumfängliche Sanierung angestrebt, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Dazu kann man sich beispielsweise einen Sachverständigen holen oder aber man vergleicht mehrere Firmen, wie z.B. Obolus. Im letztgenannten Fall ist es unabdingbar, dass dieses zertifiziert ist und einen Sachkundenachweis erbringen kann. Unter Umständen bieten die Unternehmen sogar Komplettpakete an, sodass nicht nur die Begutachtung, sondern auch die Sanierung und Entsorgung geregelt ist.
Kostenvergleich: Überbauen vs. Entfernen von Asbest
Der Überbau von Asbest ist in der Regel günstiger als eine restlose Entfernung, da im letzteren Fall auch noch die Entsorgungskosten hinzukommen. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, ist auch immer vom Objekt abhängig. So fallen die Kosten für eine Dachsanierung höher aus, als die eines Fußbodens.
- Vorarbeiten: etwa 4,2 Prozent (1.180 Euro)
- Dämmung (inklusive Entsorgung Altdämmung): 42 Prozent (11.600 Euro)
- Sanierung: 32 Prozent (9.000 Euro)
Im vorhandenen Beispiel wurde die Asbestsanierung mit einem Budget von 27.580 Euro kalkuliert. Bei einer kompletten Entfernung kämen nochmals Kosten von etwa 4.900 Euro hinzu. Hier lässt sich daher festhalten, dass eine Sanierung einer Asbestsanierung eine sinnige Wahl darstellt, während bei einer Leichtbauwand, die Entfernung die bessere Wahl darstellt.
Übrigens, bescheinigt ein Gutachter die Asbestbelastung, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Ist dies nicht möglich, lassen sich die Handwerkerleistungen (maximal 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigen.
Was tun, wenn überbauter Asbest beschädigt wird?
Wird der überbaute Asbest beschädigt, muss dieser restlos entfernt werden. Dies liegt an der Beschaffenheit und der möglichen Gefahr einer erneuten Freisetzung von Asbest. Weiterhin kann sich die Bruchstelle verbreitern, was auch ästhetisch nicht sonderlich ansprechend aussieht. Daher ist in solchen Fällen eine Entfernung die bessere Wahl.
Fazit zu Asbest überbauen
Asbestfasern galten eine Zeit lang als Wundermittel und waren aus baulichen Produkten nicht mehr wegzudenken. Seit spätestens 2005 ist dies Geschichte und Asbest darf aufgrund seiner gesundheitlichen Risiken nicht mehr eingesetzt werden. Da eine vollständige Entkernung häufig als kostenintensiv angesehen wird, stellt sich die Frage, ob Asbest überbaut werden darf.
Eine Überbauung ist zwar möglich, allerdings nur, wenn es sich um ein schwer gebundenes Objekt (wie eine Fensterbank) handelt. In anderen Fällen und bei leicht gebundenen Materialien (Fliesenkleber, Spritzasbest), ist eine Überbauung verboten, da die Fasern dennoch in die Luft gelangen können. Auch gebrochene Asbestelemente sind auszutauschen.
FAQs zu Asbest überbauen
Ist es erlaubt, Asbest einfach zu überbauen?
Asbest darf nur dann überbaut werden, wenn es sich um eine schwer gebundene Variante handelt. Bei schwach gebundenen Produkten (wie Mörtel oder Fliesenkleber), ist eine Überbauung verboten.
Welche Risiken entstehen durch das Überbauen von Asbest?
Bei einer Überbauung von Asbest wird die Gefahr eines Austritts in die Zukunft verschoben. Weiterhin kann unter Umständen Asbest unbemerkt austreten.
Wann ist eine Asbest-Entfernung besser als ein Überbau?
Eine fachgerechte Entfernung und Entsorgung stellt eine nachhaltigere Methode zum Überbau dar.
Kann Asbest durch Streichen oder Versiegeln gesichert werden?
Bei bestimmten Produkten, wie eine Fensterbank, kann eine Versiegelung eine bessere Wahl darstellen. Dies gilt aber nur dann, wenn das asbesthaltige Bauteil unbeschädigt ist.
Was ist die sicherste Lösung für asbesthaltige Bauteile?
Eine Entkernung und Entfernung von asbesthaltigen Bauteilen stellt die sicherste Lösung dar. Diese Maßnahme darf aber nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.