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Schlüsselpunkte:

Vorkommen: Fassadenverkleidungen, Rohre, Blumenkästen & mehr

Entfernung: Intakte Bereiche nicht zwingend zu entfernen

Entsorgung: Beschädigter Asbest oder bei Renovierung - von Fachfirmen!

Ob Asbest am Haus entfernt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich besteht keine generelle Pflicht, Asbest sofort zu entfernen, solange er in gebundener Form und unbeschädigt ist, da so keine Fasern freigesetzt werden und kein Gesundheitsrisiko besteht. Allerdings muss Asbest, der beschädigt ist oder bei Renovierungen freigelegt wird, fachgerecht entfernt und entsorgt werden, wofür laut der aktuellen Rechtslage eine zertifizierte Fachfirma beauftragt werden muss.

Wichtigste Fakten:

  • Intakte Bereiche mit Asbest müssen nicht zwingend entfernt werden.
  • Beschädigter Asbest oder im Rahmen einer Renovierung muss sofort von Fachfirmen entfernt werden.
  • Beim Verkauf oder Umbau von Gebäuden mit Asbest können rechtliche Verpflichtungen entstehen.
  • Es bestehen strenge gesetzliche Regelungen zur Asbestentsorgung.

Muss Asbest am Haus entfernt werden?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Asbest muss entfernt werden, wenn er in einem Zustand ist, der potenziell gefährliche Fasern freisetzt. Dies kann durch Alterung, Beschädigung oder Renovierungsarbeiten geschehen. 

In welchen Fällen muss Asbest am Haus entfernt werden?

  • Bei Renovierungen, Abrissarbeiten oder Entrümpelungen
  • Wenn Asbest durch Witterung oder mechanische Einflüsse beschädigt ist.
  • Wenn sich die Asbestmaterialien im Inneren des Hauses befinden und die Raumluft gefährden.
  • Wenn eine Gefahr für die Gesundheit besteht, etwa durch freigesetzte Asbestfasern.

Arten & Vorkommen von Asbest

Es gibt verschiedene Arten von Asbest, die über Jahrzehnte hinweg in fast allen Häusern in Deutschland auf irgendeine Art und Weise verbaut wurden, weshalb auch heute noch Asbest am Haus entfernt werden muss. Die Unterscheidung ist wichtig, da manche Formen des Asbests gefährlicher sind als andere.

Stark gebundener Asbest

Stark gebundener Asbest ist normalerweise in Zement fest gebunden und macht nur etwa 10 – 15% der Mischung aus. Solange diese Materialien nicht beschädigt werden, besteht in der Regel keine Gefahr. Stark gebundener Asbest kann jahrzehntelang unbemerkt in Gebäuden verbleiben, ohne dass gesundheitliche Risiken entstehen. In diesem Fall muss Asbest am Haus nicht unbedingt entfernt werden, solange er nicht brüchig, nicht verwittert und unbeschädigt ist.

  • Beispiele: Dachplatten, Wellasbest, Fassadenverkleidungen, Rohre, Blumenkästen, Fliesen, Fußböden
  • Gefahr: Gering, solange das Material intakt bleibt und auch nicht bewegt wird.

Schwach gebundener Asbest

Schwach gebundener Asbest ist wesentlich gefährlicher, da hier die Fasern leichter freigesetzt werden können. Diese Form von Asbest findet sich in Isolierungen und Abdichtungen. Schon kleinste Beschädigungen oder Erschütterungen können Fasern freisetzen, die in die Atemluft gelangen und gesundheitliche Schäden verursachen. In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Art von Asbest am Haus entfernt werden muss.

  • Beispiele: Spritzasbest, Isoliermaterialien, Putze, Kleber
  • Gefahr: Hoch, da Fasern leicht freigesetzt werden können.

Ablauf einer Asbestentsorgung

Wenn Asbest am Haus entfernt werden muss, muss die Asbestentsorgung von spezialisierten Fachfirmen durchgeführt werden. Der Ablauf und die Auflagen einer Asbestentsorgung sind streng gesetzlich geregelt.

  1. Analyse: Zunächst wird geprüft, ob Asbest vorhanden ist und in welcher Form. Diese Analyse ist unerlässlich, um den weiteren Ablauf zu planen.
  2. Abdichtung des Arbeitsbereichs: Der Bereich, in dem Asbest entfernt wird, muss hermetisch abgeriegelt werden, um eine Verbreitung der Fasern zu verhindern.
  3. Sicherheitsmaßnahmen: Die Arbeiter tragen spezielle Schutzanzüge und Atemmasken, um sich vor den gefährlichen Fasern zu schützen.
  4. Ausbau: Der Asbest wird vorsichtig und im besten Fall als ganze Bauteile entfernt, um so wenig Fasern wie möglich freizusetzen.
  5. Entsorgung: Das Material wird luftdicht verpackt und zu speziellen Deponien gebracht, die für die Aufnahme von Asbest zugelassen sind.

Asbest entfernen – wieso?

Die Entfernung von Asbest ist notwendig, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Seit den 90er Jahren ist Asbest in Deutschland verboten, da er nachweislich Lungenkrebs, Asbestose und andere Atemwegserkrankungen verursacht. Vor allem bei Renovierungsarbeiten oder Abbruch von Gebäuden muss Asbest am Haus entfernt werden.

Man sollte aber auch bedenken, dass das Bohren in einer Wand, die Asbest enthält, Asbestfasern freisetzen kann und so das Aufhängen eines Wandregals oder eines Bildes schon eine Gesundheitsgefahr für alle Bewohner darstellen kann.

Kontakt mit Asbest – was nun?

Wenn Sie versehentlich mit Asbest in Berührung gekommen sind, ohne ausreichenden Schutz zu tragen, sollten Sie sofort handeln, um das Risiko von Gesundheitsschäden zu minimieren.

  • Räumliche Trennung: Verlassen Sie den betroffenen Bereich und lüften Sie den Raum gut durch.
  • Kleidung und Haut reinigen: Wechseln Sie die Kleidung und reinigen Sie die Haut und Haare gründlich, um mögliche Asbestfasern zu entfernen.
  • eventueller Arztbesuch: Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie sich Sorgen machen. In der Regel sind einmalige kurze Expositionen jedoch nicht unmittelbar gefährlich.

Hilfe bei Asbestfund & Entsorgung

Es ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch dringend zu empfehlen, eine zertifizierte Fachfirma zu beauftragen. Unternehmen wie die Obolus-Group sind aus folgenden Gründen die beste Wahl für eine sichere Entsorgung, wenn Asbest am Haus entfernt werden muss:

  • kostenlose Beratung
  • integraler Service von der Analyse bis zur kompletten Sanierung
  • sicherer Abbau und umweltgerechte Entsorgung
  • 100% Kundenzufriedenheit

Fazit zur Asbestentfernung am Haus

Bei beschädigten Bereichen oder einer anstehenden Renovierung muss Asbest am Haus entfernt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich und es besteht auch keine akute Sanierungspflicht, solange der Asbest intakt im Haus verbaut ist und keine Schäden aufweist.

Wenn jedoch Asbest am Haus entfernt werden muss, muss auch eine fachgerechte Entsorgung erfolgen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Beauftragung einer Fachfirma ist in diesem Fall unerlässlich.

FAQs zu Asbest am Haus

Muss Asbest am Haus entfernt werden?

Ja, aber nur bei Beschädigungen oder im Rahmen von Renovierungsarbeiten. Intakter Asbest muss nicht sofort entfernt werden.

Ist es gefährlich, in einem Haus mit Asbest zu wohnen?

Solange der Asbest unbeschädigt und gebunden ist, besteht kein unmittelbares Risiko. Die Gefahr entsteht erst, wenn Fasern freigesetzt werden.

Wann müssen asbesthaltige Gebäude saniert werden?

Asbesthaltige Gebäude müssen saniert werden, wenn Renovierungen oder Abrisse geplant sind oder wenn Bereiche mit Asbest beschädigt sind.

Wie lange bleibt Asbest in der Außenluft?

Asbestfasern können über lange Zeit in der Luft bleiben, insbesondere bei starker Windverwehung. Daher ist eine fachgerechte Abdichtung bei der Entsorgung wichtig.

Was kostet es, eine Asbestfassade zu entfernen?

Die Kosten für die Entfernung einer Asbestfassade liegen meist zwischen 30 und 60 Euro pro Quadratmeter, abhängig vom Umfang und dem Arbeitsaufwand.

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