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Sperrmüll oft bequem per Online-Formular anmeldbar

Kosten für größere Sperrmüll Entsorgung bewegen sich zwischen 200€ und 900€ - je nach Region und Größe des Containers.

Achtung: Elektroschrott; Altreifen, Leuchtstoffröhren, Kfz-Batterien, etc. werden nicht mitgenommen!

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Abfälle aus privaten Haushalten. Sperrmüll ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände auch nach Zerkleinerung nicht in den Restmüll passen. Für die Entsorgung von Sperrmüll sind die Gemeinden zuständig.

  • Sperrmüll kann am Wertstoffhof angeliefert werden
  • Zudem bieten die meisten Gemeinden auch eine Abholung an
  • Wie viele Termine es pro Jahr gibt, regelt jede Gemeinde eigenständig
  • Ob ab einer bestimmten Sperrmüllmenge Gebühren anfallen kann ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein

Sperrmüllentsorgung

Jede Kommune regelt die Sperrmüllentsorgung auf ihre Art und Weise. Die meisten Kommunen haben jedoch am örtlichen Wertstoffhof einen Container, in dem Sperrmüll entsorgt werden kann.

Zudem ist es möglich, den Sperrmüll zu Hause abholen zu lassen. In der Regel kann jeder Einwohner mehrere Male pro Jahr die Abholung von Sperrmüll beauftragen. Wer eine reguläre Restmülltonne hat, für den fallen dafür keine Kosten an. Das gilt jedoch nur dann, wenn eine Obergrenze an Sperrmüll nicht überschritten wird.

Wer jedoch in der Regel Sperrmüll nicht kostenlos zum Wertstoffhof anliefern kann, sind folgende Personenkreise:

  • Nachbarn
  • Verwandte
  • Entsorgungsdienste
  • Fachfirmen für Haushaltsauflösungen und Entrümplungen

Tipp: Achten Sie auch beim Sperrmüll darauf, dass Sie den Müll von anderen Wertstoffen trennen. Oftmals lassen sich Gegenstände so zerkleinern, dass die einzelnen Bestandteile einer Wiederverwertung zugeführt werden können.

Abfallarten für Sperrmüll

Es gibt viele Dinge im eigenen Haushalt, bei denen Sie sich im Rahmen einer Entrümpelung vielleicht fragen, wie man sie am besten entsorgt. Gerade bei größeren Gegenständen ist die Antwort einfach und sie lautet: Die Dinge kommen auf den Sperrmüll. 

Artikel rund um Baby und Kind

Wer Kinder hat, weiß, dass sich im Nu unzählige Gegenstände in der Wohnung, im Keller und in der Garage ansammeln. Da tut eine Entrümpelung gut, um sich von altem Ballast zu trennen. Viele Gegenstände lassen sich oft noch weiterverschenken oder auf Second-Hand-Plattformen verkaufen. Doch irgendwann haben die Sachen ausgedient und der Sperrmüll ist der richtige Ort für die Entsorgung. Beispiele für Gegenstände, die sich über den Sperrmüll entsorgen lassen, sind:

  • Autokindersitze
  • Diverse Fahrzeuge (Dreirad, Kettcar, Kinderroller)
  • Kinderhochstühle aus Holz oder Plastik
  • Fahrradkindersitze
  • Kinderwagen
  • Kinderwippen
  • Großes Spielzeug, wie Puppenwagen, Gehhilfen, Kinderküchen, Werkbänke oder Trampoline
  • Laufgitter
  • Tischtennisplatten

Haushaltsgegenstände und Möbel

Viele Gegenstände im Haushalt sind zu groß, als dass sie über die Restmülltonne oder Restmüllsäcke entsorgt werden können. Für folgende Haushaltsgegenstände können Sie daher Sperrmüll anmelden, um sie fachgerecht zu entsorgen:

  • Bügelbretter
  • Einkaufstrolleys
  • Leitern 
  • Liegestühle
  • Spiegel
  • Musikinstrumente (z.B. Gitarren)
  • Jalousien
  • Haustierzubehör (z.B. Kleintierkäfige, Katzenkratzbäume, Großes Spielzeug)
  • Kleiderständer
  • Matratzen
  • Sonnenschirme und Ständer
  • Regentonnen

Ebenso dürfen Möbel und Einrichtungsgegenstände über den Sperrmüll entsorgt werden.

ElektroGroßgeräte Sperrmüll

Sie fragen sich, wie Sie Ihren Kühlschrank entsorgen können? Die meisten Gemeinden bieten ihren Bürgern an, dass Elektrogroßgeräte ebenfalls über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Dazu zählen Geräte wie:

  • Kühlschränke 
  • Kühl-Gefrierkombinationen 
  • Waschmaschinen
  • Trockner
  • Spülmaschinen
  • Backöfen
  • TVs
  • Monitore

Die Entsorgung ist dabei nur in “haushaltsüblichen Mengen” vorgesehen.

Sperrmüll Sondermüll 

Sperrmüll und Sondermüll sind zwei verschiedene Müllarten. Sondermüll ist kein Teil des Sperrmülls, sondern Müll, der gefährliche Eigenschaften aufweist. Sondermüll kann

  • brennbar sein
  • explosiv sein
  • gesundheitsschädigend sein
  • umweltschädlich sein

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) kennt über 400 Abfallarten, die als Sondermüll entsorgt werden müssen. Darunter fallen Problemstoffe wie:

  • Farben
  • Lacke
  • chemische Reinigungsmittel
  • Batterien
  • Altöl und -fette
  • Medikamente
  • Lösemittel
  • Druckerpatronen
  • Asbesthaltige Materialien

Wenn Sie beim Keller entrümpeln, derartige Stoffe finden, können Sie diese am Wertstoffhof in die entsprechenden Container entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder den Sperrmüll ist verboten. Medikamente werden auch von Apotheken zurückgenommen. Achten Sie darauf, dass Sie die Medikamente nicht einfach vor die Türe legen, sondern wirklich an einen Mitarbeiter übergeben.

Asbest im Sperrmüll

Bei Asbest handelt es sich um mikroskopisch kleine Silikatfasern, die zwischen 1930 und 1990 flächendeckend für viele Baumaterialien eingesetzt worden sind. Nachdem erkannt wurde, dass Asbest stark gesundheitsschädigend ist, wurde Asbest verboten. Dennoch befindet sich auch heute immer noch Asbest in Gebäuden. 

Werden diese Gebäude saniert und die asbesthaltigen Materialien entfernt, darf das nur von Personen geschehen, die über einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 verfügen. Aufgrund seiner Gefährlichkeit dürfen asbesthaltige Materialien nicht im Sperrmüll entsorgt werden.

Asbestsanierung

Eine Asbestsanierung erfolgt unter bestimmten Auflagen:

  • Die Mitarbeiter müssen Arbeitsschutzkleidung und Atemschutztragen
  • Die Materialien, die mit Asbest kontaminiert sind, müssen in luftdichte Polyethylen-Säcke verpackt werden
  • Die Entsorgung muss an geeigneten Deponien erfolgen

Wenn Sie in Ihrem Gebäude noch asbesthaltige Materialien haben und eine Sanierung ansteht, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter von Obolus. Die Experten verfügen über den entsprechenden Sachkundenachweis gemäß TRGS 519.

Entrümpeln & Sperrmüll anmelden – wichtige Tipps

Überall sammeln sich mit der Zeit Gegenstände an, die nicht mehr gebraucht werden. Sperrmüll ist die ideale Gelegenheit, Garage, Dachboden oder Keller zu entrümpeln und sich wieder Platz zu verschaffen. Der größte Fehler, den viele Menschen bei einer Entrümpelung jedoch machen, ist die mangelnde Planung. Ein Vorgehen ohne Plan und Ziel kann schnell in einem Fiasko enden. Hinterher finden Sie sich in einem größeren Chaos wieder als vorher. 

Das gilt insbesondere, wenn Sie etwa bei einer Erbschaft oder bei einer Haushaltsauflösung entrümpeln wollen. Damit das Vorhaben gelingt, sind diese fünf Top Tipps Gold wert:

  • Machen Sie sich mit den örtlichen Vorschriften in Bezug auf Sperrmüll und die Entsorgung von anderen Müllarten vertraut, z.B. ob es die Möglichkeit zur Containerstellung gibt
  • Melden Sie den Sperrmüll rechtzeitig an
  • Definieren Sie Kategorien und sortieren den Müll entsprechend (Behalten, Wegwerfen, Verkaufen, Verschenken)
  • Nehmen Sie sich genügend Zeit für das Vorhaben
  • Beauftragen Sie einen professionellen Dienstleister, der Sie bei der Entrümpelung unterstützt

Das darf nicht in den Sperrmüll

Auch wenn viele Gegenstände in den Sperrmüll dürfen, gibt es eine große Ausschlussliste. Folgende Gegenstände fallen nicht unter die Sperrmüllentsorgung:

  • Autoreifen und – felgen
  • Abbruchholz
  • Wertstoffe (Altpapier, Altmetall, Altkleider, Glas)
  • Backbleche
  • Bücher
  • Bauschutt
  • Böden
  • Mineralische Materialien (Porzellan, Keramik, Geschirr, Kacheln)

Sperrmüll – diese Maße sind erlaubt (Max. / Mindestgrößen)

Die meisten Gemeinden akzeptieren Sperrmüll im Umfang von bis zu drei Kubikmeter ohne Probleme. Damit Sperrmüll abgeholt wird, geben viele Gemeinden beim Sperrmüll anmelden Mindestmenge von einem Kubikmeter vor.

Jedoch gelten auch für die Einzelteile Maximalmaße. In der Regel darf ein einzelner Gegenstand nicht größer als 2 x 1 m sein.

Sperrmüll anmelden – so gehts!

Sperrmüll anzumelden ist nicht schwer. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung ist es im Nu erledigt.

  1. Schritt: Suchen Sie sich die Kontaktdaten vom Wertstoffhof Ihrer Gemeinde raus
  2. Schritt: Machen sie sich mit den Vorschriften vertraut
  3. Schritt: Vereinbaren Sie telefonisch oder schriftlich einen Termin 
  4. Schritt: Stellen Sie die Gegenstände rechtzeitig zur Abholung bereit
  5. Schritt: Wenn Gegenstände nicht abgeholt worden sind, räumen Sie sie wieder weg und entsorgen Sie anderweitig

Alternativen zum Sperrmüll 

Sie möchten den Keller entrümpeln und sich von manchen alten Dingen trennen. Aber eigentlich sind die Gegenstände noch funktionstüchtig und zu gut für eine Entsorgung? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sachen verkaufen
  • Sachen spenden

Über Kleinanzeigenplattformen oder Schwarze Bretter können Sie meistens kostenlose Anzeigen schalten. Und mit etwas Glück erhalten Sie für Ihren Müll noch bares Geld.

Ebenso können Sie die Dinge natürlich spenden. An vielen Orten gibt es gemeinnützige oder gewerbliche Träger, die sich auf die Wiederverwertung von Haushaltsgegenständen, Kinderspielzeug oder Möbeln spezialisiert haben. Manche ihrer Gegenstände landen dann vielleicht in einem Sozialkaufhaus oder werden kostenlos an bedürftige Menschen vergeben.

Abholung von Sondermüll

In der Regel holen die Mitarbeiter von Gemeinden den Großteil des Sperrmülls ab. Dafür ist jedoch eine Anmeldung möglich. Manchmal muss es jedoch schnell gehen und es bleibt keine Zeit auf die Gemeinde zu warten. 

In diesem Fall sind Firmen, die sich auf Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen spezialisiert haben, die besten Ansprechpartner. Obolus bietet als Spezialfirma zahlreiche Dienstleistungen rund um das Thema Sperrmüll an:

  • Entrümpelungen
  • Haushaltsauflösungen
  • Abbau von Küchen
  • Asbestsanierung
  • Fachgerechte Entsorgung

Sperrmüllentsorgung – unser Fazit

Die regelmäßige Entsorgung von Sperrmüll ist wichtig, um wieder Platz in den eigenen vier Wänden bzw. Keller, Garage oder Dachboden zu schaffen. Wenn Sie sich nicht selbst um die Sperrmüllentsorgung kümmern möchten oder können, übernehmen die Experten von Obolus gerne die Entsorgung für Sie. Zum Leistungsumfang gehören neben der Sperrmüllentsorgung auch die Entsorgung von Sondermüll inklusive Entsorgung von Asbest und Eternit. 

Sperrmüllentsorgung FAQs

Wo meldet man Spermüll an?

Das erfolgt entweder telefonisch oder schriftlich bei der Gemeinde am Wohnort. Viele Kommunen haben inzwischen praktische Online-Formulare, über die die Sperrmüllanmeldung erfolgen kann.

Kann man überall kostenlos Sperrmüll abholen lassen?

Wer über eine Restmülltonne verfügt, hat in der Regel auch das Recht auf eine kostenlose Abholung von Sperrmüll.

Was kostet die Sperrmüll Abholung?

Die Sperrmüllabholung ist in der Regel kostenlos.

Was kostet Sperrmüll in Übergröße?

Dafür können die Gemeinden Gebühren erheben. Wie hoch diese sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

Wann darf man Sperrmüll rausstellen?

Sperrmüll sollte frühestens am Vorabend des Abholtags und spätestens um 6 Uhr am Abholtag vor der Türe stehen.

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