Schritt 1: Antrag ausfüllen
Hier finden Sie unsere Vorlagen. Einfach ausfüllen und an uns zurücksenden. Die weiteren Schritte übernehmen wir.
Effiziente Lösungen für eine Wohnumfeldverbesserung
Lebensqualität neu gestalten: Wohnumfeldverbesserung für pflegebedürftige Personen. Als erfahrener Ansprechpartner beraten wir Sie umfassend bei der Neugestaltung Ihres Wohnumfeldes und unterstützen Sie bei der Beantragung der zur Verfügung stehenden Fördergelder (bis zu 4.000 Euro). Sorgenfreie Wohnumfeldverbesserung: Gemeinsam mit der Obolus Group.
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Mit Ihrem ausgefüllten Formular erstellen wir einen Kostenvoranschlag und reichen diesen gemeinsam mit Ihren gelieferten Informationen an die zuständige Pflegekasse weiter.
Der Antrag wird nun von der Pflegekasse überprüft. Nach deren Bestätigung können unsere Experten an die Arbeit gehen.
Termin vereinbaren, Gewerke organisieren und schon kann es los gehen. Als zentraler Ansprechpartner sorgen wir für die reibungslose Umsetzung aller Umbaumaßnahmen.
Nach der Fertigstellung erhalten Sie den mit der Pflegekasse vereinbarten Betrag zurückerstattet. Möglich sind bis zu 4.000 Euro.
Unter vielen verschiedenen Kontaktmöglichkeiten jetzt die geeignete finden: Für jedes Anliegen die richtige Lösung.
Egal, ob Sie ein konkretes Angebot benötigen oder nur Antworten auf Ihre Fragen suchen: Hinterlassen Sie uns ganz einfach Ihre Kontaktinformationen und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird es ermöglicht, den Wohnraum Ihres Angehörigen so anzupassen und auszustatten, dass er langfristig in einer barrierefreien Umgebung leben kann. Dies kann sowohl umfassende Umbaumaßnahmen als auch die Installation technischer Hilfsmittel darstellen.
Einfachere Maßnahmen, die weniger aufwändig umzusetzen sind, betreffen beispielsweise die Anpassung der Erreichbarkeit von Lichtschaltern oder Steckdosen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Hingegen gehen komplexe Maßnahmen oft mit baulichen Veränderungen einher, wie beispielsweise dem Anbau eines Treppenlifts oder Fenstergriffe, die von einem Rollstuhl aus erreicht werden können. Bei Bedarf können auch barrierefreie Zugänge im Außenbereich geschaffen werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht nur einzelne Umbauten meinen, sondern alle erforderlichen Anpassungen, die eine langfristige Pflege im Wohnraum Ihres Angehörigen erleichtern. Eine solche Maßnahme kann also aus mehreren Teil-Umbaumaßnahmen bestehen.
Die Pflegekasse bei der KKH kann einen Zuschuss gewähren für
Maßnahmen, die eine Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen bezwecken und deshalb in einer anderen Wohnumgebung nicht notwendigerweise benötigt werden z. B.:
Treppenlift
Aufzüge
Einbau von Fenstern mit Griffen in roll- stuhlgerechter Höhe
Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden z. B.:
Türverbreiterung
fest installierte Rampen
Erstellung von Wasseranschlüssen bei der Herstellung von hygienischen Einrichtungen
Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung neuen Wohnraums, die auf die individuellen Anforderungen des Bewohners ausgerichtet sind (bei einem Neubau sind nur die Mehrkosten z. B. durch den Einbau rollstuhlgerechter Türen oder den Einbau einer bodengleichen Dusche zu berücksichtigen)
technische Hilfen im Haushalt (Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird, z. B. :
motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken
höhenverstellbare Betten
höhenverstellbare Tische & Stühle
Notrufsysteme: Notrufknöpfe & Co
pflegegerechte Beleuchtungssysteme, um die Sicherheit zu gewährleisten und das Risiko von Sturz und Co zu senken
Durchführungshandlungen (z. B. die Beratung zu Angeboten von Handwerkern bis zum Ver- tragsabschluss, die technische Beratung durch Architekten, die Beauftragung externer Stellen zur Planung, Durchführung oder Überwachung der Maßnahme(n)).
Reine Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen, mit denen eine allgemeine standardmäßige Ausstattung der Wohnung erreicht wird, können nicht bezuschusst werden (z. B. Einbau eines nicht vorhandenen Bades). Kann jedoch beispielsweise die bisherige Waschmöglichkeit (z. B. das Etagenbad) nicht mehr benutzt werden und führt die Maßnahme zu einer Erleichterung der Pflege, kommt eine Bezuschussung in Betracht.
Maßnahmen außerhalb des Eingangsbereichs/Treppenhauses, z. B. Schaffung eines behindertengerechten Parkplatzes, Markierung und Pflasterung der Zugangswege oder allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen stellen keine bezuschussungsfähigen Maßnahmen dar.
Um den Zuschuss zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Pflegebedürftige über einen anerkannten Pflegegrad verfügt. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit spielt dabei keine Rolle – alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf den gleichen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Es ist zudem wichtig, dass die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt, sei es in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder in einer Wohngemeinschaft.
Auch wenn der Pflegebedürftige in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus lebt, sind dennoch Wohnumfeldverbesserungen möglich. In solchen Fällen muss jedoch der Vermieter im Vorfeld seine Zustimmung geben. Dabei gilt grundsätzlich, dass pflegebedürftige oder behinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen. Gemäß § 554a BGB kann der Vermieter den Umbau zur Barrierefreiheit nicht ablehnen, wenn durch diesen Umbau der Mieter weiterhin in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann.
Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird
die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der Pflegenden verhindert
eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird
Als berücksichtigungsfähige Kosten sind Aufwendungen für Durchführungshandlungen (z. B. technische Planung und Beratung), Materialkosten und Arbeitslohn anzusehen.
Wird die Maßnahme von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt, sind anstelle von Arbeitslohn entstehende Fahrkosten oder Verdienstausfall bezuschussungsfähig.
Sofern mehrere Anspruchsberechtigte in einer gemeinsamen Wohnung leben, kann der Zuschuss für dieselbe Maßnahme für jeden Pflegebedürftigen maximal 4.000,00 EUR betragen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf insgesamt 16.000,00 EUR begrenzt und wird gleichmäßig aufgeteilt, sofern der Anspruch des jeweiligen Pflegebedürftigen nicht bereits durch einen gewährten Zuschuss erschöpft ist.
Mietrechtliche Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme ergeben, sind in eigener Verantwortlichkeit zu regeln.
Die Maßnahme kommt nur in der Wohnung, die auch den unmittelbaren Lebensmittelpunkt darstellt, in Betracht (d. h. nicht im Zweitwohnsitz). Kein Anspruch auf Zuschussgewährung besteht für Bewohner von Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheimen, in denen vollstationäre Pflegeleistungen erbracht werden.
Es besteht die Möglichkeit, den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung in bestimmten Fällen ein zweites Mal zu erhalten. Auch bei einer erneuten Beantragung einer Wohnumfeldverbesserung gelten die gleichen Regelungen wie beim Erstantrag. Zudem müssen allerdings zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Die geplanten Maßnahmen im Rahmen der zweiten Wohnumfeldverbesserung dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern.
Die Pflegesituation im eigenen Zuhause muss sich derart verändert haben, dass erneute Maßnahmen notwendig werden.
Das Problem, welches durch die Umsetzung der Maßnahme gelöst werden soll, durfte bei der ersten Beantragung noch nicht bestanden haben.
Ein formloser Antrag für die Wohnumfeldverbesserung ist ein Antrag, der nicht an spezifische Vorgaben oder Formulare gebunden ist, sondern in freier Form verfasst werden kann. In diesem Antrag stellt der Antragsteller seine Bitte um finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes dar.
Ein solcher formloser Antrag sollte in der Regel die folgenden Informationen enthalten:
Angaben zur Person des Antragstellers (Name, Adresse, Kontaktdaten, Versicherungsnummer).
Beschreibung der aktuellen Pflegesituation und des Bedarfs an Wohnumfeldverbesserungen.
Erläuterung, welche konkreten Maßnahmen geplant sind und wie diese zur Erleichterung der häuslichen Pflege beitragen sollen.
Kostenvoranschläge oder Kostenaufstellungen für die geplanten Maßnahmen.
Information, ob Eigentumsimmobilie, Mietimmobilie oder Gemeinschaftswohnung
Eventuell eine Begründung, warum die Maßnahmen dringend notwendig sind.
Gab es Bezuschussen in der Vergangenheit?
Datum und Unterschrift des Antragstellers.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen an den formlosen Antrag je nach zuständiger Stelle oder Organisation, bei der der Antrag gestellt wird, variieren können. Daher ist es ratsam, vor der Antragstellung Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen enthalten sind.
01239 Dresden