Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, sind häufig mit Asbest belastet
Nur ein Asbest Test schafft Gewissheit
Nur zertifizierte Fachfirmen dürfen Asbest entfernen
Die TRGS 519 regelt Arbeiten mit Asbest
Gesundheitliche Gefahren reichen von Asbestose bis Lungenkrebs
Asbest wurde jahrzehntelang in der Bauindustrie verwendet – in Asbestputz, Asbestdämmung, Asbestleichtbauplatten oder Eternitplatten Asbest. Noch heute ist er in vielen älteren Gebäuden vorhanden. Wer in Büros, Werkstätten oder Industrieanlagen arbeitet, kann unbewusst Asbestfasern ausgesetzt sein. Das gleiche gilt für Handwerker auf Baustellen.
Asbest am Arbeitsplatz erkennen
Asbest wurde jahrzehntelang in zahlreichen Bauprodukten wie Asbestplatten, Asbestwellplatten, Asbestfensterbänken oder Sauerkrautplatten mit Asbest für Industrie- und Gewerbeimmobilien verarbeitet. Erst 1993 kam es zum Verbot. Viele Beschäftigte fragen sich daher: “Wie sieht Asbest aus?” Asbest ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Gewissheit liefert nur ein Asbest Test. Seit 2020 gilt zudem eine Leitlinie zur systematischen Asbest-Erkundung am Arbeitsplatz.
Sofortmaßnahmen bei Asbest-Verdacht
Beim Verdacht auf Asbest gelten folgende Sofortmaßnahmen:
- Arbeiten sofort einstellen
- Vorgesetzte informieren
- Bereich absperren.
- Keinen Staub verursachen
- Arbeitskleidung nicht mit nach Hause nehmen
- Keine Reinigung mit herkömmlichen Staubsaugern, da diese Asbestwolle oder Fasern verteilen
Der Arbeitgeber muss umgehend eine Fachfirma wie Obolus beauftragen und gegebenenfalls eine Asbestsanierung einleiten.
Pflichten des Arbeitgebers nach Gefahrstoffverordnung
Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Arbeitsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für eine Asbestsanierung von Asbestdämmung, Asbestplatten oder bei einem Asbest Dach gilt folgendes:
- Die Arbeiten mindestens sieben Tage vorher bei der Behörde angemelden.
- Die Firma muss ihre Sachkunde gemäß TRGS 519 nachweisen
- Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung und Atemschutzmasken ist Pflicht
- Bereitstellung arbeitsmedizinischer Vorsorge.
TRGS 519: Vorschriften für Asbestarbeiten
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 regelt alle Arbeiten an asbesthaltigen Materialien. Dazu gehören ein detaillierter Arbeitsplan, die Benennung eines sachkundigen Aufsichtsführenden und Maßnahmen zur Staubvermeidung. Es müssen Absaugungen, Luftreinigung und getrennte Umkleide- sowie Duschräume vorhanden sein. Kontaminierte Kleidung wird separat gesammelt und nach der Asbestsanierung fachgerecht entsorgt.
Was Arbeitnehmer tun können und dürfen
Arbeitnehmer haben das Recht, über Asbest am Arbeitsplatz informiert zu werden. Sie dürfen auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung bestehen und Beschwerden dokumentieren. Eigene Sanierungsversuche oder das selbstständige Entfernen von Asbest sind verboten. Aufgrund der Latenzzeit von 30 Jahren können Symptome auch erst nach vielen Jahren auftreten.
Haftung und Berufskrankheiten durch Asbest
Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliome sind als Berufskrankheiten anerkannt. Jährlich sterben in Deutschland über 1.500 Menschen an den Folgen der Arbeit mit Asbestdämmung und anderen Materialien. Arbeitgeber können bei Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden, insbesondere wenn keine Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Zuständig ist die Unfallversicherung. Betroffene sollten die Exposition dokumentieren und sich rechtlich beraten lassen.
Fazit zu Asbest am Arbeitsplatz
Asbest ist kein Relikt der Vergangenheit. Viele Arbeitsstätten enthalte immer noch Asbestplatten, Asbestfensterbänke oder Asbestdämmung. Arbeitgeber müssen ihre Pflichten ernst nehmen, Beschäftigte schützen und die Gefahr fachgerecht beseitigen lassen.
FAQs zu Asbest am Arbeitsplatz
Was muss ich tun, wenn ich Asbest am Arbeitsplatz vermute?
Arbeiten sofort stoppen, Bereich absperren und Vorgesetzten informieren.
Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber bei Asbest am Arbeitsplatz?
Gefährdungsbeurteilung, behördliche Anmeldung, Beauftragung zertifizierter Fachfirmen.
Darf ich selbst Arbeiten mit Asbest durchführen?
Nein, nur geschulte und zugelassene Fachbetriebe dürfen Asbest entfernen.
Welche Schutzmaßnahmen sind bei Asbestarbeiten vorgeschrieben?
Atemschutz, Absaugung, Luftreinigung und getrennte Umkleiden gemäß TRGS 519.
Kann ich meinen Arbeitgeber bei Asbestexposition haftbar machen?
Ja, der Arbeitgeber haftet.