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Schlüsselpunkte:

Asbest im Boden vergraben ist illegal und gefährlich

Asbestfasern können durch das Vergraben freigesetzt werden und gesundheitliche Schäden verursachen

Asbest muss von Fachbetrieben entfernt und sicher entsorgt werden

Das Vergraben von Asbest belastet die Umwelt und stellt ein Risiko für die Gesundheit dar

Inhaltsübersicht

Das Vergraben von Asbest im Boden ist eine gefährliche Praxis und illegal. Asbest ist ein hochgiftiges Material, und das Vergraben von Asbestmaterialien kann Asbestfasern freisetzen, die in die Luft gelangen und beim Einatmen schwerwiegende Gesundheitsprobleme verursachen. Asbest wird häufig in Bodenbelägen, Dämmstoffen und Baumaterialien verwendet, und das Vergraben dieser Materialien führt dazu, dass die Fasern mit der Zeit freigesetzt werden können.

In vielen Ländern ist es gesetzlich verboten, Asbest einfach zu vergraben, da dies die Umwelt belastet und die Gesundheitsrisiken für die Menschen erhöht. Stattdessen müssen Asbestmaterialien von zertifizierten Fachbetrieben fachgerecht entfernt und sicher entsorgt werden, um eine Asbestfreisetzung zu verhindern.

Was bedeutet “Asbest im Boden vergraben”?

Asbest zu entsorgen, ist teuer. Schließlich gilt der gefährliche Abfall als Sondermüll. Daher muss er gegen die Bezahlung hoher Gebühren auf einer speziellen Deponie entsorgt werden. Doch vielen Menschen sind die Kosten zu teuer und sie überlegen sich andere Möglichkeiten, um Asbest zu entsorgen.

Denn bei Sanierungen fallen viele asbesthaltige Materialien wie Asbest Wellplatten, Eternitplatten mit Asbest, Asbest Dämmung aus Asbestwolle oder sogar eine Fensterbank mit Asbest an. Und natürlich ist es viel günstiger, diese Materialien im heimischen Garten, im Wald oder am Wegesrand zu vergraben, als zur Deponie zu bringen.

Doch es handelt sich dabei um eine illegale Abfallbeseitigung. Diese „Entsorgungsmethode” war früher leider verbreitet, ist aber extrem gefährlich und heute strikt verboten. Wer dabei erwischt wird, riskiert hohe Strafen. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen vor. Hinzu kommen die Kosten, um den Schaden zu beseitigen. Das steht in keinem Verhältnis zu den Kosten für die legale Entsorgung von Asbest auf einer dafür zugelassenen Deponie.

Wie gefährlich ist vergrabener Asbest?

Asbest in all seinen Formen – ob als Asbestputz, Asbestkleber, Asbestleichtbauplatten oder Asbestdämmung – ist immer gefährlich. Schon beim Bearbeiten werden große Mengen der gefährlichen und nachweislich krebserregenden Fasern freigesetzt. Und auch wenn der Asbest im Boden liegt und scheinbar fest mir Erde bedeckt ist, lauern Gefahren. Denn ein Boden ist nicht statisch, sondern bewegt sich. Gefahr besteht etwa bei

  • Baggerarbeiten
  • Beim Gartenbau oder bei Pflanzungen
  • Durch das Wurzelwachstum der Pflanzen
  • Bei allen Bodenbewegungen oder durch Veränderungen im Grundwasser.

In all diesen Fällen können Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Besonders bei schwach gebundenem Asbest, wie er bei einer Asbest Dämmung in Form von Asbestwolle oder bei Asbestmatten vorkommt, reicht schon leichte Bewegung, um Fasern zu lösen. Diese sind unsichtbar, krebserregend und langfristig gesundheitsgefährdend. Somit stellen sie eine Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt dar.

Ist das Vergraben von Asbest erlaubt?

Die klare und eindeutige Antwortet lautet: Nein! Das Vergraben von Asbest ist nach § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen) in Deutschland eine Straftat. Wer Asbestplatten, Asbest Kleber, Asbest Putz oder andere asbesthaltige Baustoffe im Erdreich versteckt, riskiert:

  • hohe Geldstrafen
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • und muss zusätzlich für die kostspielige Asbestsanierung und die Beseitigung des Schadens aufkommen

Jede Privatperson, die vermeintlich alte Materialien einfach im Boden verschwinden lässt, handelt rechtswidrig. Dabei ist es dem Gesetzgeber egal, ob Asbest bewusst oder aus Unwissenheit vergraben wurde.

Wie muss Asbest korrekt entsorgt werden?

Asbest ist zwar ein gefährlicher Stoff und leider auch heute noch weit verbreitet, dennoch kann er relativ sicher entsorgt werden.

Eine sichere Entsorgung erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Fachfirmen auf einer dafür zugelassenen Deponie. Um gesetzeskonform vorzugehen, empfiehlt sich der folgende Ablauf bei einem Verdacht auf Asbest:

  • Analyse durch einen Asbest-Test im Labor. Das ist immer dann wichtig, wenn es sich um einen Verdacht auf ein Asbest Dach, Asbest Leichtbauplatten oder einen Asbest Putz handelt
  • Bei positivem Ergebnis: Professionelle Entfernung im Rahmen einer Asbestsanierung gemäß TRGS 519
  • Verpacken aller asbesthaltigen Abfälle in einer staub- und luftdichten Verpackung und entsprechende Kennzeichnung als gefährlicher Abfall
  • Transport zu einer zugelassenen Deponie für gefährliche Abfälle
  • Entsorgung auf der Deponie, indem Asbest mineralisch abgedeckt und versiegelt wird, um eine Kontamination mit der Umwelt zu vermeiden.

Nur mit einem planvollen und gesetzeskonformen Vorgehen kann garantiert werden, dass das Entfernen von Asbest gefahrlos geschieht. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften werden weder Mensch noch Umwelt belastet.

Was tun bei Verdacht auf vergrabenen Asbest?

Es kann passieren, dass Sie auf Ihrem eigenen Grundstück vermuten, dass Asbest im Boden vergraben wurde. Etwa, weil sie auf ungewöhnliche Bruchstücke oder graue Platten stoßen. Vielleicht haben Sie auch einen Hinweis erhalten oder sind auf alte Unterlagen gestoßen. In diesem Fall gilt:

  • Nicht graben oder das Material bewegen
  • Kein Aufheben oder Abspülen!
  • Beauftragen Sie eine Fachfirma für einen Asbest-Test und warten das Ergebnis ab
  • Informieren Sie bei einem positiven Test das Umweltamt oder die Gemeinde

Auch professionelle Anbieter können mit bloßem Auge nicht erkennen, ob es sich um Asbestplatten, Eternitplatten mit Asbest oder andere kritische Substanzen handelt. Nur eine Probenahme mit Laboranalyse kann Klarheit schaffen, bevor es gefährlich wird.

Fazit: Vergrabener Asbest – unsichtbar, aber hochgefährlich

Ob alte Asbest Wellplatten, Asbest Putz, eine Fensterbank mit Asbest oder die Asbest Dämmung aus dem Dachboden – das Vergraben solcher Materialien ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein erhebliches Risiko und wird als Straftat geahndet. Aufgrund seiner Gefährlichkeit ist der Umgang mit Asbest in Deutschland nur Firmen mit einem Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 gestattet. Fachfirmen, wie Obolus wissen um die Gefahren von Asbest und auch darum, wie sie sich minimieren lassen. Eine professionelle Asbestsanierung und die anschließende Entsorgung auf einer Spezialdeponie reduzieren die Gefahr, die von Asbest ausgeht, auf ein Minimum. Damit schützen Sie sich nicht nur selbst, sondern auch kommende Generationen.

FAQs zu Asbest im Boden

Warum ist es gefährlich, Asbest im Boden zu vergraben?

Weil Asbestfasern durch Erd- oder Gartenarbeiten, Erosion, Wurzelwachstum oder Veränderungen im Grundwasser wieder freigesetzt und eingeatmet werden können. Besonders gefährlich ist das bei schwach gebundenem Asbest, wie er bei Asbest Leichtbauplatten oder Asbestwolle vorkommt.

Was passiert, wenn Asbest im Boden vergraben wird?

Die Fasern können unkontrolliert freigesetzt werden und damit die Gesundheit von Menschen und Tier beeinflussen. Zudem drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Es entsteht Handlungsbedarf zur Asbestsanierung.

Kann ich Asbestmaterialien selbst vergraben, um sie zu entsorgen?

Nein, das ist illegal. Asbest darf niemals vergraben werden. Nur zertifizierte Fachfirmen dürfen Asbest entfernen und müssen das als gefährlichen Abfall eingestufte Material auf einer Spezialdeponie entsorgen.

Wie wird Asbest sicher entsorgt?

Mittels staubdichter Verpackung und Entsorgung über eine Sonderdeponie. Dort wird der Asbest unter einer dicken Mineralschicht vergraben. Das verhindert dauerhaft die Freisetzung der gefährlichen Fasern. Wenn Sie Asbest entsorgen, heben Sie den Entsorgungsnachweis der Deponie unbedingt auf.

Was sind die gesetzlichen Vorschriften für die Entsorgung von Asbest?

Maßgeblich sind die Vorgaben nach TRGS 519, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und § 326 StGB. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Das gilt für alle Arten von Asbest, vom Asbest Kleber über Asbestplatten bis hin zur Fensterbank mit Asbest.

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