Asbest lagern ist verboten.
Rechtsgrundlage: § 326 Strafgesetzbuch (unerlaubter Umgang mit Abfällen).
Bußgelder bis 50.000 €
Bei Straftaten bis zu 5 Jahre Haft
Umgang mit Asbest unterliegt immer der TRGS 519
Noch immer lagern in alten Gebäuden oder auf Grundstücken Asbestplatten, Eternitplatten mit Asbest oder Asbestwolle, weil Hausbesitzer sie nach Sanierungen „kurzzeitig” aufbewahren. Doch das ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Asbest muss als Sondermüll entsorgt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.
Asbest lagern: Was sagt das Gesetz?
Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Grundlage sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Strafgesetzbuch § 326 StGB. Asbest gilt als krebserzeugender Stoff. Daher sind Lagerung und das Aufbewahren asbesthaltiger Materialien für Privatpersonen und Unternehmen verboten. Egal, ob es sich um Asbest Dämmung, Asbestputz, Asbestwellplatten oder Asbestleichtbauplatten handelt.
Welche Tätigkeiten mit Asbest sind verboten?
Laut Gesetz dürfen Asbestprodukte weder gelagert, gesammelt, befördert noch wiederverwendet werden. Auch das „Zwischenlagern” einer alten Fensterbank mit Asbest oder Sauerkrautplatten mit Asbest auf privaten Grundstücken fällt darunter. Auch der Versuch, Asbestwolle, ein Asbest Dach oder Asbestkleber wiederzuverwenden, kann strafbar sein.
Strafen bei illegalem Lagern von Asbest
Das illegale Lagern von Asbest kann mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Grundlage ist § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen). Bei großflächiger Kontaminierung sind laut § 330 StGB sogar bis zu 10 Jahre Haft möglich. Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung werden zusätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Straftatbestände beim unsachgemäßen Umgang mit Asbest
Neben § 326 StGB können weitere Tatbestände greifen:
- Luftverunreinigung (§ 325 StGB)
- Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
- gefährliche Abfallentsorgung (§ 330 StGB).
Wer ein altes Asbest Dach oder Asbestplatten unsachgemäß lagert oder zerstört, setzt sich und die Umwelt einem erheblichen Risiko aus.
Ordnungswidrigkeiten vs. Straftaten: Der Unterschied
Das kurzfristige Lagern einzelner Eternitplatten mit Asbest gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit mehreren Hundert Euro geahndet werden. Vorsätzliches oder wiederholtes Handeln nach positivem Asbest Test wird als Straftat gewertet.
Praxisbeispiele: Diese Strafen wurden verhängt
- Das Amtsgericht Burgwedel hat einen Mann wegen falscher Lagerung von Asbestplatten zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro verurteilt.
- In anderen Fällen kam es zu Bewährungsstrafen wegen illegaler Ablagerung von Asbest im Wald.
- Bauunternehmen wurden wegen nicht genehmigter Zwischenlagerung zu Bußgeldern im fünfstelligen Bereich verurteilt.
Was gilt für Privatpersonen beim Asbest-Umgang?
Auch Privatpersonen unterliegen den Vorschriften der TRGS 519 und dürfen Asbest weder lagern noch eigenmächtig entsorgen. Selbst ausgebaute Asbestleichtbauplatten oder Asbestkleberreste müssen sofort sachgerecht entsorgt werden.
Wie Sie Asbest korrekt entsorgen statt lagern
Anstatt Asbestplatten zu lagern, sollte dieser sofort über einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb wie Obolus entsorgt werden. Die Obolus Group übernimmt bundesweit die fachgerechte Asbestentfernung, einschließlich Verpackung in Big-Bags, Transport und Entsorgungsnachweis.
Fazit zu Asbest lagern und Strafe
Das Lagern von Asbest ist gesetzlich verboten und kann bestraft werden. Nur zertifizierte Fachfirmen dürfen Asbestputz, Eternitplatten mit Asbest oder Asbestwolle entsorgen.
FAQs zu Asbest lagern und Strafe
Ist es verboten, Asbest privat zu lagern?
Ja, Asbest gilt als gefährlicher Abfall und darf von Privatpersonen nicht gelagert werden.
Welche Strafe droht bei illegaler Lagerung von Asbest?
Bis zu 50.000 € Bußgeld oder 5 Jahre Haft.
Darf ich ausgebaute Asbestplatten vorübergehend auf meinem Grundstück lagern?
Nein, auch eine kurzfristige Lagerung ist verboten.
Was passiert, wenn ich Asbest im Wald oder auf dem Grundstück entsorge?
Das gilt als illegale Abfallbeseitigung und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Gilt das Lagerungsverbot von Asbest auch für Privatpersonen?
Ja, das Verbot betrifft sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende.