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Schlüsselpunkte:

Asbest schleifen ist verboten – Lebensgefährliche Fasern werden freigesetzt.

Hochgradige Gesundheitsgefahr: Kann Lungenkrebs & Asbestose verursachen.

Nur Fachfirmen dürfen Asbest entfernen – Mit Spezialausrüstung & Schutzmaßnahmen.

Asbest nicht eigenständig bearbeiten – Keine Bohr-, Schleif- oder Schneidearbeiten.

Tipp: Bei Verdacht auf Asbest sofort eine Materialanalyse durch ein Labor durchführen lassen.

Das Schleifen von asbesthaltigen Materialien ist extrem gefährlich & in Deutschland streng verboten. Asbestfasern sind unsichtbar, lungengängig & krebserregend – bereits eine minimale Freisetzung kann schwerwiegende Gesundheitsfolgen verursachen. Beim Schleifen werden feinste Asbestfasern freigesetzt, die sich in der Lunge festsetzen und Krankheiten wie Asbestose oder Lungenkrebs auslösen können. Tipp: Wenn Sie vermuten, dass sich Asbest in einem Bauteil befindet, holen Sie einen zertifizierten Fachbetrieb wie die Obolus Group, der eine sichere Analyse & Entfernung durchführt!

Was ist Asbest und warum ist das Schleifen gefährlich?

Asbest ist ein krebserregender Baustoff, der bis in die 1990er Jahre häufig in Gebäuden verwendet wurde. Besonders in Asbestplatten, Dachverkleidungen und Isolierungen wurde das Material eingesetzt. Asbest war als Baumaterial günstig, langlebig und hitzebeständig.

Gesundheitsgefahr durch Asbest

Das Abschleifen von asbesthaltigen Materialien setzt mikroskopisch kleine Fasern frei. Wenn die Fasern durch das Einatmen in die Lunge gelangen, können sie schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs verursachen. Diese Gefahr besteht besonders bei Arbeiten an einem Asbest Dach, Fassaden oder beim Entfernen alter Bodenbeläge mit Asbest Dämmung.

Schon kleinste Mengen an freigesetzten Asbestfasern können schwere, gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Daher ist es extrem wichtig, Asbest erkennen zu können und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Rechtliche Vorschriften beim Schleifen von Asbest

In Deutschland ist das Schleifen von Asbestplatten strikt verboten. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) legen genau fest, dass Asbest nicht mechanisch bearbeitet werden darf. Das bedeutet konkret:

  • Schleifen, Bohren oder Fräsen von Asbest ist untersagt!
  • Nur zugelassene Fachbetriebe dürfen Asbest entfernen und entsorgen.
  • Illegale Arbeiten mit Asbest können hohe Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer Asbestplatten entsorgen oder alte Eternitplatten entsorgen möchte, muss sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Verstöße können nicht nur teuer werden, sondern auch die eigene Gesundheit gefährden.

Schutzmaßnahmen: So arbeiten Sie sicher mit Asbest

Falls Sie in einem Gebäude arbeiten, in dem Asbest vermutet wird, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

  • Asbest erkennen: Vor jeder Renovierung oder Sanierung prüfen, ob Asbest enthalten sein könnte.
  • Asbest nicht beschädigen: Kein Schleifen, Fräsen, Bohren oder Zerschneiden von Asbestplatten. Stattdessen vorsichtiger Rückbau unter Einhaltung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen
  • Schutzkleidung tragen: Dazu gehören Einwegoveralls, Handschuhe und FFP3-Atemschutzmasken.
  • Fachbetrieb beauftragen: Nur Experten dürfen Asbest entsorgen und sicher verpacken.

Achtung: Asbestfasern sind unsichtbar und können über Kleidung oder Werkzeug weitergetragen werden!

Welche Alternativen gibt es zum Schleifen von Asbest?

Da das Schleifen von Asbest verboten ist, gibt es nur wenige Alternativen. In manchen Fällen kann eine Einkapselung oder Versiegelung eine sichere Lösung sein.

Mögliche Alternativen zur Entfernung von Asbest:

  • Oberflächenversiegelung: Eine spezielle Beschichtung verhindert, dass Asbestfasern aus Asbestplatten oder einer Asbest Dämmung freigesetzt werden.
  • Staubarme Demontage: Anstatt Asbest zu schleifen, sollten Platten oder Dämmstoffe unbeschädigt entfernt werden.
  • Fachgerechte Entsorgung durch Profis: Eine unsachgemäße Bearbeitung kann teuer und gefährlich sein.

Besonders beim Asbestplatten entsorgen oder der Sanierung einer Asbest Dämmung ist eine professionelle Vorgehensweise von Fachbetrieben wie Obolus unerlässlich.

Gesundheitsrisiken: Folgen der Asbestexposition

Einmal eingeatmete Asbestfasern bleiben lebenslang in der Lunge. Sie können zu schweren Erkrankungen führen. Dazu gehören:

  • Asbestose: Eine unheilbare Lungenkrankheit, die die Atmung massiv einschränkt.
  • Lungenkrebs: Besonders häufig bei langjähriger Exposition gegenüber Asbest.
  • Mesotheliom: Ein aggressiver Krebs des Lungen- oder Bauchfells. Er wird fast ausschließlich durch Asbest verursacht.

Schon minimale Mengen an Asbeststaub durch das Schleifen von Asbestplatte sind gefährlich. Deshalb ist es äußerst wichtig, Asbest erkennen zu können und sich strikt an die Sicherheitsvorschriften zu halten. Eine Fachfirma wie Obolus garantiert eine rechtskonforme und sichere Asbestsanierung.

Fachgerechte Entsorgung von Asbeststaub und -resten

Wenn Asbeststaub oder -reste anfallen, müssen sie nach strengsten Vorgaben entsorgt werden. Was kostet die Entsorgung?

  • Asbestplatten entsorgen: ca. 200–400 € pro Tonne
  • Eternitplatten entsorgen: ca. 20–50 € pro Quadratmeter
  • Asbestsäcke oder Big Bags für den Transport: 10–30 € pro Stück
  • Deponiegebühren können lokal variieren

Illegale Entsorgung von Asbest ist kein Kavaliersdelikt. Wer Asbestabfälle im Hausmüll oder auf wilden Deponien entsorgt, riskiert hohe Strafen von bis zu 100.000 €.

Wann ist ein Fachbetrieb für die Asbestbearbeitung erforderlich?

Asbestplatten und Eternitplatten dürfen nur von dafür zertifizierten Fachfirmen mit Sachkundenachweis entfernt werden. Für Privatpersonen ist das Asbest entsorgen verboten.

Besonders, wenn größere Mengen Asbest entfernt werden müssen, ist eine professionelle Sanierung die sicherste Lösung. 

Die Vorteile eines Fachbetriebs

Die Beauftragung eines Fachbetriebs bringt zahlreiche Vorteile:

  • Sichere Demontage ohne Risiken für die eigene Gesundheit
  • Fachgerechte Verpackung und Transport zur Deponie
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften

Ein Laie kann Asbest erkennen bzw. vermuten. Aber nur ein zertifizierter Betrieb, wie Obolus, darf Asbest entsorgen.

Fazit zu Asbest schleifen

Asbest ist zwar seit dem Jahr 1993 gesetzlich verboten. Das Material findet sich aber bis heute in vielen privaten und öffentlichen Gebäuden. Das Bearbeiten – etwas das Schleifen von Asbest – ist streng verboten, da es eine große Menge an kleinen Asbestfasern freisetzt. Die Fasern können schwere Lungenkrankheiten bis hin zum Lungenkrebs oder der Asbestose auslösen. Daher sind beim Arbeiten mit Asbest strenge Schutzmaßnamen vorgeschrieben. Außerdem dürfen nur Fachbetriebe mit spezieller Zulassung Asbestplatten entsorgen

Tipp: Wer unsicher ist, ob Asbest im Gebäude vorhanden ist, sollte eine professionelle Analyse durchführen lassen.

FAQ zu Asbest schleifen

Warum darf man Asbest nicht schleifen?

Beim Schleifen werden große Mengen der gefährlichen Fasern freigesetzt. Die Fasern können zu schweren Lungenerkrankungen führen.

Wie erkenne ich Asbest in Materialien?

Asbest erkennen ist für Laien schwierig. Alte Asbestplatten, Dächer und Isolierungen sind besonders verdächtig. Nur eine Laboranalyse kann den Verdacht auf Asbest bestätigen.

Was tun, wenn ich Asbest versehentlich geschliffen habe?

Es ist wichtig, die Arbeiten sofort einzustellen, den Raum zu verlassen und abzusperren. Anschließend sollten Sie Kontakt mit einer Fachfirma aufnehmen.

Ist Asbest in alten Gebäuden noch gefährlich?

Solange Asbest unberührt bleibt, besteht oft kein Risiko. Bei Renovierungen oder Abbrucharbeiten kann die Asbest Dämmung oder ein Asbest Dach zur Gesundheitsgefahr werden.

Wer darf Asbest entfernen?

Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen Asbest entsorgen bzw. Sanierungen durchführen.

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