Asbest zu vergraben, ist gesetzlich verboten.
Die Entsorgung darf nur über zugelassene Sondermüll-Deponien erfolgen.
Vergrabener Asbest belastet Boden und Grundwasser.
Wer Asbest vergräbt, riskiert hohe Bußgelder oder Strafverfahren.
Nur eine fachgerechte Asbestsanierung schützt nachhaltig.
Über Jahrzehnte hinweg wurden Baustoffe wie Asbestplatten, Asbestputz oder Eternitplatten mit Asbest im großen Stil verbaut. Mit dem Asbestverbot in den 1990er-Jahren blieb die Frage: Wohin mit dem gefährlichen Abfall?
Manche griffen aus Unwissenheit oder Kostengründen zum illegalen Vergraben im Garten. Doch anstatt die Gefahr zu bannen, entstand dadurch ein langfristiges Risiko für Mensch, Umwelt und Grundwasser. Asbest zu vergraben ist eine Straftat.
Warum ist Asbest vergraben problematisch?
Im Erdreich verwittert Asbest langsam. Dabei können sich Fasern lösen, ins Grundwasser gelangen und damit langfristig die Umwelt kontaminieren. Zudem drohen Haftungsprobleme, wenn später Bauarbeiten auf dem Grundstück stattfinden und der verdeckte Asbest freigelegt wird. Anders als bei einem sichtbaren Asbestdach bleibt die Gefahr verborgen und oft unentdeckt.
Rechtliche Verbote für Asbest-Vergrabung
Das Vergraben von Asbestplatten oder Asbestwolle verstößt gegen Abfallgesetze und Umweltschutzrichtlinien. In Deutschland ist klar geregelt, dass das Entfernen von Asbest ausschließlich über zugelassene Entsorgungswege erfolgen darf. Wer illegal entsorgt, riskiert hohe Bußgelder und Strafen.
Umweltrisiken durch vergrabenen Asbest
Vergrabener Asbest stellt eine dauerhafte Gefahr dar. Durch Bodenbewegungen, Erosion oder Wasserzirkulation können Fasern aus Eternitplatten mit Asbest, Asbestputz oder Asbestdämmung ins Erdreich und Grundwasser gelangen. Diese unsichtbaren Belastungen wirken über Jahrzehnte und können die Umwelt dauerhaft schädigen. Denn die Frage „Wie sieht Asbest aus?” lässt sich nicht beantworten. Zudem lässt sich eine Bodenkontamination nur schwer und kostenintensiv beheben.
Fachgerechte Asbest-Entsorgung statt Vergraben
Die einzige sichere Lösung ist die Abgabe bei zugelassenen Sondermüll-Deponien. Hier werden Asbestplatten, Asbestputz und sogar kleinformatige Bauteile wie eine Fensterbank mit Asbest ordnungsgemäß entsorgt. Fachfirmen übernehmen Transport, Verpackung und Dokumentation. Bei einer Asbestsanierung gilt eine strenge Nachweispflicht, damit die Entsorgung nachvollziehbar bleibt und keine Gefährdung durch unsachgemäße Lagerung entsteht.
Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung
Die Entsorgungskosten setzen sich aus den folgenden Gebühren zusammen:
- Kosten für das Verpackungsmaterial (wie Big Bags)
- Transportkosten
- Deponiegebühren zusammen
Für kleinere Mengen wie Asbestleichtbauplatten sind die Kosten überschaubar, bei einem kompletten Asbestdach oder großen Fassadenflächen können mehrere Tausend Euro anfallen. Langfristig ist dies dennoch günstiger als spätere Bodensanierungen, die durch illegal vergrabene Sauerkrautplatten mit Asbest entstehen können.
Altlasten durch vergrabenen Asbest
Wenn vergrabene Asbestwellplatten oder Asbestdämmung Jahrzehnte später entdeckt werden, sind oft umfangreiche Bodengutachten und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Anders als eine geplante Asbestsanierung erfordert die Altlastenbeseitigung Spezialverfahren, um kontaminierten Boden zu sichern und zu entsorgen.
Asbest fachgerecht entsorgen lassen
Der sicherste Weg ist, eine zugelassene Entsorgungsfirma wie Obolus zu beauftragen. Diese kümmert sich um Verpackung, Transport und Nachweise, sodass Eigentümer rechtlich abgesichert sind. Über Obolus lassen sich Fördermöglichkeiten oder Kostenzuschüsse prüfen. So können Sie Asbest sicher entfernen.
Fazit zu Asbest vergraben
Asbest im Garten oder an der Hauswand darf niemals vergraben werden. Stattdessen ist die legale und sichere Entsorgung über Fachfirmen und Deponien der einzig richtige Weg. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur Umwelt- und Gesundheitsrisiken, sondern auch hohe Sanierungskosten in der Zukunft.
FAQs zu Asbest vergraben
Ist es erlaubt, Asbest im eigenen Garten zu vergraben?
Nein, ob Asbestputz, Asbestplatten oder Asbestwolle – das Vergraben ist verboten und strafbar.
Welche Strafen drohen beim illegalen Vergraben von Asbest?
Hohe Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Warum ist das Vergraben von Asbest so gefährlich für die Umwelt?
Weil Fasern aus Asbestdämmung und Sauerkrautplatten Asbest ins Erdreich und Grundwasser gelangen können und damit ein Risiko für die Gesundheit darstellen.
Was passiert, wenn ich vergrabenes Asbest auf meinem Grundstück finde?
Ein Asbesttest durch Fachfirmen klärt die Belastung. Danach erfolgt eine geregelte Asbestsanierung.
Wie entsorge ich Asbest legal und umweltgerecht?
Über zugelassene Sondermüll-Deponien und Fachbetriebe, die Asbest entfernen und alle Nachweise dokumentieren.