Direkte Förderung nur für Asbestsanierung ist selten, meist nur in Kombination mit energetischer Sanierung.
KfW und BAFA bieten Zuschüsse und Kredite, oft bis zu 20 %, bei umfassender Sanierung bis 70 %.
Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme, die kombiniert werden können.
Steuerliche Vorteile: Absetzen als außergewöhnliche Belastung oder 20 % der Handwerkerkosten.
Förderanträge müssen vor Sanierungsbeginn gestellt werden, Beratung durch Energieeffizienz-Experten wird oft mitgefördert.
Asbestsanierung Förderung – Eine direkte staatliche Förderung ausschließlich für die Entfernung von Asbest gibt es meist nicht. Finanzielle Unterstützung ist aber möglich, wenn die Asbestsanierung Teil einer energetischen Sanierung ist, etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder über Programme der KfW und BAFA.
Hier sind Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite von 10 % bis zu 20 % der Kosten möglich, bei umfassender energetischer Sanierung sogar bis zu 70 %. Auch einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Fördermittel an. Alternativ können Sanierungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerkosten abgesetzt werden.
Wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Gibt es 2025 Förderungen für Asbestsanierung?
Die Kosten, die im Zuge einer Asbestsanierung anfallen, können für Eigenheimbesitzer im ersten Moment ein richtiger Schock sein. Dennoch sind die Maßnahmen wichtig, um eine Gefährdung der Gesundheit auszuschließen.
Für eine Asbestsanierung gibt es keine direkten öffentlichen Förderprogramme. Doch viele Maßnahmen lassen sich dennoch von staatlicher Seite bezuschussen, vor allem, wenn es sich um Bauarbeiten im Rahmen einer energetischen Sanierung handelt. Wenn Sie etwa ein Asbest Dach oder eine Asbest Dämmung tauschen, können Sie dafür staatliche Zuschüsse beantragen. Das Gleiche gilt für die Renovierung einer Fassade.
Wenn Sie Eternitplatten mit Asbest oder andere Asbestplatten gegen eine energieeffiziente und moderne Lösung tauschen, gibt es dafür Zuschüsse. Um diese zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen. Folgende Kosten können im Zuge einer Asbestsanierung gefördert werden:
- Handwerkerkosten
- Mietkosten für Baugerüst
- Kosten für die alternativen Materialien
Welche staatlichen Förderprogramme sind relevant?
Das wichtigste Förderprogramm im Zusammenhang mit einer Asbestsanierung ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG). Im Rahmen dieser Maßnahme sind Zuschüsse zwischen 15 % und 20 % der Kosten möglich. Ziel dieses Programms ist es, dauerhaft die Energiekosten eines Gebäudes zu senken.
Wenn im Zuge einer Dach- oder Fassadensanierung auch asbesthaltige Bauteile wie Asbestplatten oder Asbestwolle entfernt werden, können Sie die Kosten für diese Maßnahmen einreichen.
Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt, kann der Fördersatz noch weiter steigen. Ergänzend sind Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit besonders günstigen Konditionen und einem Tilgungszuschuss erhältlich. Diese Förderungen erfordern jedoch immer eine rechtzeitige Antragsstellung sowie eine vollständige Dokumentation und die Einbindung eines zertifizierten Fachbetriebs.
Welche regionalen oder zusätzlichen Zuschüsse gibt es?
Einige Bundesländer, Städte oder Gemeinden bieten zusätzliche Förderprogramme an. Diese können auf eine Gebäudesanierung oder die Beseitigung von Schadstoffen abzielen. Die Zuschüsse sind häufig an Maßnahmen für die energetische Sanierung gekoppelt. So kann etwa die Kombination einer Fassadendämmung mit dem Entfernen von Asbest Putz zu einem höheren Zuschuss führen.
Auch Programme zur Verbesserung des Wohnumfelds oder der Luftqualität greifen manchmal bei der Beseitigung gesundheitsgefährdender Stoffe wie Asbest. Informieren Sie sich beim örtlichen Bauamt oder dem Umweltamt über mögliche Zuschüsse. Manchmal sind die Zuschüsse an die Bundesförderung für effiziente Gebäude gekoppelt. Andere Zuschüsse sind davon unabhängig.
Welche steuerlichen Vorteile sind möglich?
Auch steuerlich lässt sich eine Asbestsanierung geltend machen. Privatpersonen können bis zu 20 % der Lohnkosten (maximal 1.200 € pro Jahr) für Handwerkerleistungen bei der Einkommenssteuererklärung absetzen. Bei erheblicher Gesundheitsgefährdung – etwa durch Asbestwolle in Innenräumen – kann auch eine vollständige Anerkennung als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen.
Zudem gibt es den Sanierungssteuerbonus: Damit sind bis zu 20 % der Gesamtkosten der Maßnahmen (max. 40.000 € pro Wohneinheit) absetzbar. Die Kosten werden über drei Jahre verteilt.
Um die Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen zu können, müssen Sie alle Belege und Rechnungen aufheben und die Rechnungen müssen auf Ihren Namen ausgestellt sein.
Was ist für die Antragstellung wichtig?
Bei allen öffentlichen Förderungen und Zuschüssen ist eine Sache entscheidend: Die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Für die Antragstellung werden in der Regel ein professionelles Gutachten, ein offizieller Asbest Test aus einem Fachlabor oder ein Sanierungsfahrplan sowie konkrete Angebote von zertifizierten Fachfirmen benötigt. Ergebnisse von Heimtests aus dem Internet werden in der Regel nicht anerkannt.
Die Ausführung der Arbeiten muss streng nach TRGS 519 erfolgen. Nur so sind Förderungen und steuerliche Vorteile möglich und die Gefahren für Ihre Gesundheit können auf ein Minimum reduziert werden.
Asbestsanierung Förderungen kombinieren – geht das?
Eine Kombination verschiedener Förderarten ist in vielen Fällen möglich. Sie können zum Beispiel einen BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung mit einem Kredit der KfW kombinieren. Manche Städte oder Gemeinden stocken den Zuschuss dann noch aus eigenen Mitteln auf oder zahlen zusätzliche Förderungen aus.
Informieren Sie sich vor Beginn der Maßnahmen über mögliche Optionen zur Förderung und schöpfen Sie das Maximum aus. Bei der Steuererklärung können Sie dann natürlich nur die Kosten geltend machen, die Sie tatsächlich im Rahmen der Asbestsanierung hatten und müssen etwaige Zuschüsse abziehen.
Mit der Kombination aus öffentlichen Fördergeldern, günstigen Krediten und Steuervorteilen lässt sich jede Asbestsanierung finanziell stemmen. Durch die Kredite lassen sich die Kosten über mehrere Jahre verteilen und über die Steuerklärung kommt dann im besten Fall im Nachhinein noch etwas Geld zurück auf Ihr Konto.
Fazit zu Asbestsanierung Förderung
Auch wenn es keine eigenständige Förderung nur für die Asbestsanierung gibt, können betroffene Eigentümer durch die Kombination mit energetischen Maßnahmen von attraktiven Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Ob es sich um ein altes Asbest Dach, eine kontaminierte Asbest Fensterbank oder versteckte Sauerkrautplatten mit Asbest handelt – mit der richtigen Planung und Fachberatung lässt sich die Asbestsanierung gezielt und gefördert umsetzen. Damit schonen Sie Ihren Geldbeutel und schützen die eigene Gesundheit dauerhaft für den Folgen von Asbest.
FAQs zu Asbestsanierung Förderung
Gibt es eine direkte staatliche Förderung nur für die Asbestsanierung?
Nein, reine Asbestsanierungen werden in der Regel nicht direkt bezuschusst. Förderung ist meist nur im Rahmen energetischer Maßnahmen möglich, z. B. beim Entfernen von Asbest Leichtbauplatten im Zuge einer Fassadensanierung.
Welche Förderprogramme von KfW und BAFA sind für Asbestsanierung relevant?
Relevant sind vor allem BEG-Zuschüsse über das BAFA sowie KfW-Kredite für energieeffiziente Sanierungen, z. B. wenn bei der Sanierung einer Asbest Dämmung gleichzeitig energetisch verbessert wird.
Können auch Bundesländer oder Kommunen die Asbestsanierung fördern?
Ja, einige Bundesländer und Kommunen haben Zusatzprogramme, die Maßnahmen wie das Asbest entfernen unterstützen. Das gilt insbesondere bei der Kombination mit Umwelt- oder Klimaschutzmaßnahmen.
Wie kann ich die Kosten einer Asbestsanierung steuerlich geltend machen?
Durch den Steuerbonus für Sanierungen (bis zu 20 % der Kosten) oder als außergewöhnliche Belastung bei Gesundheitsgefahr.
Was ist bei der Antragstellung für Fördermittel zur Asbestsanierung zu beachten?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zudem sind Nachweise durch Gutachten, Energieberater und die Asbest-Test-Ergebnisse sowie Angebote zertifizierter Fachfirmen notwendig.