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Schlüsselpunkte:

Makler müssen Asbest als verkehrswesentlichen Mangel offenlegen

Haftung nur bei nachweisbarer Kenntnis des Maklers

Käufer haben Rechte auf Rücktritt, Anfechtung oder Schadensersatz

Beweissicherung , z.B. durch einen Asbest Test entscheidend

Provision kann entfallen oder zurückgefordert werden

Beim Immobilienkauf spielt Asbest eine zentrale Rolle, egal ob es um Asbestplatten, Asbest Putz oder eine unscheinbare Asbest Fensterbank geht. Wird Asbest vom Makler verschwiegen, stehen Käufer vor erheblichen finanziellen und gesundheitlichen Risiken.

Aufklärungspflicht des Maklers bei Asbest

Ein Makler muss Käufer ungefragt aufklären, wenn ihm ein Asbestproblem wie Eternitplatten Asbest, Asbest Wellplatten oder Sauerkrautplatten Asbest bekannt ist. Asbest gilt laut BGH (V ZR 30/08) als verkehrswesentlicher Mangel. Das gilt auch wenn zuvor versucht wurde, Asbest entfernen zu lassen. Eine kommentarlos vorgelegte Rechnung genügt nicht. Eine telefonische Information reicht juristisch aus.

Wann haftet der Makler für verschwiegenen Asbest?

Der Makler haftet nur, wenn er nachweislich Kenntnis vom Mangel hatte, etwa durch frühere Hinweise zu Asbest Dämmung, Asbest Leichtbauplatten oder Asbestwolle. Versteckte Mängel oder falsch weitergegebene Informationen des Verkäufers führen meist nicht zur Haftung. Der Käufer trägt die Beweislast.

Unterschied Makler-Haftung und Verkäufer-Haftung

Der Makler haftet nur bei sicherer Kenntnis. Der Verkäufer muss alle offenbarungspflichtigen Mängel nennen, auch solche an Asbestplatten oder einem Asbest Dach. Verkäufer können bei arglistigem Verschweigen direkt haften. In vielen Fällen haften Makler und Verkäufer gemeinsam. Dazu bestätigt ein Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 199/12).

Verlust der Maklerprovision durch Verschweigen

Verschweigt ein Makler Asbest Putz oder Eternitplatten mit Asbest verliert er seinen Provisionsanspruch. Bei arglistiger Täuschung kann die Provision vollständig zurückgefordert werden. Gerichte entschieden dies auch bei scheinbaren Bagatellen. Auch wenn nur ein kleines Stück Asbestkleber zu erkennen war, muss ein Makler aufklären (OLG Hamburg Az. 6 U 47/08)

Rechte des Käufers bei verschwiegenem Asbest

Wurde Asbest verschwiegen (z.B. Asbest Wellplatten oder Asbest Dämmung) kann der Käufer umfangreiche Rechte geltend machen:

  • Schadensersatz (inkl. Kosten für die Asbestsanierung)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
  • Anspruch trotz Haftungsausschluss im Vertrag

Beweisschwierigkeiten bei Makler-Haftung

Besonders schwer ist der Nachweis, dass ein Makler über Asbest Bescheid wusste. Zeugen bei der Besichtigung, E-Mails, Notizen sowie ein Asbest Test schaffen Klarheit. Viele Makler berufen sich auf Unwissenheit und die Beweislast liegt beim Käufer.

Vorgehen bei verschwiegenem Asbest durch Makler

Sobald Asbest entdeckt wird, sollte ein qualifizierter Sachverständiger, z.B. von Obolus beauftragt werden. Da sich die Frage, wie Asbest aussieht, nicht klären lässt, sollte ein Asbest Test im Labor folgen.

Danach hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  • Schriftliche Forderung an Makler/Verkäufer
  • Einschaltung eines Fachanwalts
  • Dokumentation aller Kontakte
  • Prüfung von Schadensersatz und Rücktritt

Fazit zu Makler Asbest verschwiegen

Wird Asbest vom Makler verschwiegen, drohen hohe Kosten und rechtliche Konflikte. Käufer sollten Beweise sichern, Rechte prüfen und eine professionelle Asbestsanierung einplanen.

FAQs zu Makler Asbest verschwiegen

Haftet der Makler, wenn er Asbest verschwiegen hat?
Ja, aber nur, wenn ihm der Mangel nachweislich bekannt war.

Muss der Makler ungefragt über Asbest aufklären?
Ja, Asbest ist ein wesentlicher Mangel.

Kann ich die Maklerprovision zurückfordern?
Ja, bei arglistigem Verschweigen auch komplett.

Was ist der Unterschied zwischen Makler- und Verkäuferhaftung?
Makler haften nur bei Kenntnis, Verkäufer bei arglistigem Verschweigen immer.

Welche Beweise brauche ich gegen den Makler?
Zeugenaussagen, Fotos und Laborberichte.

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