Privatpersonen dürfen fest gebundene Asbestprodukte selbst abnehmen.
Die Arbeiten sind hochriskant.
Fachwissen ist nötig.
Schutzausrüstung ist Pflicht
Haftungs- und Versicherungsrisiken sind erheblich.
Ein Asbest-Dach birgt erhebliche Risiken, wenn es eigenständig abgetragen wird. Häufig sind Eternitplatten mit Asbest oder andere gesundheitsgefährdende Asbestplatten verbaut. Viele Eigentümer fragen sich, ob sie ein Asbest-Dach selbst entfernen dürfen und wie gefährlich das ist.
Rechtslage für Privatpersonen bei Asbestentfernung
Formal gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht für Privathaushalte. Jedoch macht Anhang II bei ASI-Arbeiten eine Ausnahme: Tätigkeiten an Asbestmaterial sind zulässig, sofern keine Fremdgefährdung entsteht. Privatpersonen dürfen Arbeiten an Asbest Putz, Asbestwellplatten oder einer Fensterbank mit Asbest durchführen. Es gelten strengen Vorsichtsmaßnahmen und faktisch wird eine Sachkunde (z.B. TRGS519) erwartet. Werden Nachbarn oder Dritte gefährdet, kann dies als Umweltstraftat geahndet werden.
Warum von Eigenleistung beim Asbest-Dach abgeraten wird
Die Eigenleistung ist riskant, weil Privatpersonen weder geeignete Werkzeuge noch Schutzausrüstung (H-Sauger, Masken, Schutzanzüge) besitzen, um sicher Asbest zu entfernen. Zudem fehlt das Fachwissen, um Drittschutz zuverlässig einzuhalten. Arbeiten an brüchigen Asbest Leichtbauplatten oder losem Asbest Putz können Fasern freisetzen. Versicherungen verweigern bei unsachgemäß ausgeführten Arbeiten die Deckung.
Vorschriften nach TRGS 519 einzuhalten
Zur Einhaltung der TRGS 519 müssen Heimwerker folgendes tun, wenn sie sich an eine Asbestsanierung wagen:
- eine Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Nachbarn informieren
- Platten nie brechen, sägen oder schleifen
- Material anfeuchten und von Hand abnehmen
Alle Teile sind in Big Bags zu verpacken, Dachrinnen müssen ausgespült werden und Rückstände dürfen nicht offen liegen bleiben.
Notwendige Schutzausrüstung für Asbestarbeiten
Pflicht für die Asbestsanierung sind:
- Schutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6
- FFP3-Maske
- Handschuhe
- Überschuhe.
Zusätzlich ist ein H-Sauger mit Asbestzulassung unerlässlich, um Reste von Asbestwolle, Asbest Leichtbauplatten oder Asbestputz einzusaugen.
Entsorgung von Asbest durch Privatpersonen
Alle asbesthaltigen Materialien müssen doppelt verpackt, gekennzeichnet und unter dem Abfallschlüssel 17 06 05* entsorgt werden. Die Kosten liegen je nach Region zwischen 150 und 300 € pro Tonne. Unsachgemäße Entsorgung nach der Asbestsanierung kann zu hohen Bußgeldern führen.
Kosten Fachfirma vs. Eigenleistung
Eine Fachfirma verlangt bei der Asbestsanierung für die Demontage eines Asbestdachs etwa 30–35 €/m². Die Entsorgung kostet zusätzlich rund 300 € pro Tonne, eine Neueindeckung etwa 125 €/m². Bei 150 m² Dachfläche ergeben sich Gesamtkosten zwischen 18.000 und 25.000 €. Eigenleistung spart nur die Demontage, nicht das Haftungsrisiko.
Wann unbedingt Fachfirma beim Asbest-Dach beauftragen
Eine Fachfirma wie Obolus sollte bei einem Asbest Dach immer eingeschaltet werden, wenn die Dachfläche größer als 50 m² ist, wenn Platten beschädigt oder verwittert sind oder wenn Verdacht auf schwach gebundenen Asbest, z.B. bei Asbestdämmung besteht. Da sich die Frage “Wie sieht Asbest aus?” nicht beantworten lässt, ist ein Asbest Test im Labor immer ratsam.
Fazit zu Asphalt Dach selbst entfernen
Rein rechtlich ist es möglich, ein Asbest Dach selbst zu entfernen. Praktisch ist es riskant und eine Asbestsanierung gehört immer in professionelle Hände – aus Sicherheits-, Haftungs- und Gesundheitsgründen.
FAQs zu Asphalt Dach selbst entfernen
Darf ich als Privatperson Asbestplatten vom Dach entfernen?
Ja, aber nur fest gebundenes Material und ohne Gefährdung Dritter.
Welche Schutzausrüstung brauche ich für die Asbestentfernung?
Mindestens Schutzanzug Typ 5/6, FFP3-Maske, Handschuhe, Überschuhe und H-Sauger.
Wie hoch sind die Kosten für eine professionelle Asbestdach-Sanierung?
Typisch 18.000–25.000 € bei einer Dachfläche von ca. 150 m².
Welche Strafen drohen bei unsachgemäßer Asbestentfernung?
Bußgelder, Schadensersatz und in schweren Fällen Strafverfahren.
Muss ich die Behörde informieren, wenn ich Asbest selbst entfernen will?
Privatpersonen müssen keine Anzeige nach machen.