Kein allgemeiner Prüfzwang für Privatpersonen
Es besteht allerdings eine Erkundungspflicht.
Eigentümer müssen Informationen zu Asbest bereitstellen.
Gebäude vor 1993 gelten als besonders asbestverdächtig.
Bei Sanierung, Abbruch oder Umbau ist eine Prüfung meist Pflicht.
Seit Dezember 2024 sorgt die neue Gefahrstoffverordnung in Deutschland für große Verunsicherung. Viele Eigentümer älterer Gebäude fragen sich, ob ein Prüfzwang besteht, um Asbestputz, Asbestplatten oder Asbestdämmung zu identifizieren. Eine direkte Pflicht für Privatpersonen besteht nicht, aber eine Erkundungs- und Informationspflicht.
Gibt es einen Asbest Prüfzwang in Deutschland?
Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 hat die Diskussion um den Asbest Prüfzwang neu entfacht. Besonders bei älteren Immobilien, die oft mit Asbestleichtbauplatten, Asbestwolle oder Eternitplatten mit Asbest belastet sind, herrscht Unsicherheit. Es gibt keine generelle Prüfpflicht für Eigentümer. Jedoch müssen Bauherren und Handwerksbetriebe und sicherstellen, dass keine Gefahr besteht. Ein Asbest Test kann Rechtssicherheit schaffen.
Neue Gefahrstoffverordnung 2024: Was hat sich geändert?
Seit dem 5. Dezember 2024 gelten neue Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Besonders relevant ist die Erkundungspflicht nach § 5a: Bauausführende Unternehmen müssen bei Verdacht auf Asbest (z.B. Asbest Wellplatten, Erkennen von Asbestkleber) eine Untersuchung veranlassen. Ziel der Verordnung ist der konsequente Arbeitsschutz und die Reduzierung von Gesundheitsrisiken beim Entfernen von Asbest.
Wer ist zur Asbestprüfung verpflichtet?
Zur Prüfung verpflichtet sind in erster Linie Bau- und Sanierungsunternehmen, nicht die Eigentümer selbst. Diese haben jedoch eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen alle bekannten Informationen über ihr Gebäude weitergeben, etwa:
- Baujahr
- Umbauten
- Verdachtsmaterialien wie Asbestwolle oder auch eine Fensterbank mit Asbest.
Unterlassung führt zu Haftungsrisiken.
Asbest Prüfzwang bei Gebäuden vor 1993
Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, enthalten häufig Asbest – vom Asbest Dach über Asbestwellplatten bis hin zu Asbestputz. Die Gefahrstoffverordnung verlangt hier eine besondere Sorgfaltspflicht. Denn “Wie sieht Asbest aus?” lässt sich leider nicht ohne Test beantworten.
Welche Informationspflichten haben Eigentümer und Veranlasser?
Nach § 5a GefStoffV sind Eigentümer verpflichtet, den Zustand und die Geschichte ihres Gebäudes offen zu legen. Wer Asbestwolle oder Asbestkleberreste entdeckt hat, muss diese Information an das ausführende Unternehmen weitergeben.
Wann ist eine Asbestprüfung zwingend erforderlich?
Eine Asbestprüfung ist dann verpflichtend, wenn Arbeiten an der Bausubstanz erfolgen – also bei Abbruch, Sanierung, Durchbohren oder Schleifen von Asbestputz, Fliesen, Estrich oder Dächern. Selbst bei kleinen Arbeiten besteht Gefahr. Private Kleinreparaturen sind nicht meldepflichtig, aus gesundheitlicher Sicht ist eine Untersuchung empfehlenswert.
Konsequenzen bei fehlender Prüfung
Wer ohne Prüfung z.B. Asbestleichtbauplatten beschädigt, riskiert nicht nur gesundheitliche Schäden, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem kann eine Baustelle stillgelegt werden. Nur zertifizierte Fachbetriebe wie Obolus dürfen Asbest nach TRGS 519 fachgerecht entfernen.
Fazit zu Asbest Prüfzwang
Ein direkter Asbest Prüfzwang für Eigentümer besteht derzeit nicht, aber die Pflicht zur Erkundung und Information. Wer sicher sein möchte, lässt seine Immobilie vor Bauarbeiten durch eine zertifizierte Fachfirma wie Obolus prüfen. So vermeiden Sie Haftungsrisiken, schützen die Gesundheit und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Asbestsanierung.
FAQs zu Asbest Prüfzwang
Gibt es in Deutschland einen Asbest Prüfzwang für Gebäudeeigentümer?
Nein, aber eine Erkundungs- und Informationspflicht.
Wer muss bei einer Sanierung auf Asbest prüfen lassen – Eigentümer oder Handwerksbetrieb?
Die Pflicht liegt beim ausführenden Betrieb, Eigentümer müssen Informationen bereitstellen.
Für welche Gebäude gilt die Pflicht zur Asbestprüfung?
Für alle Gebäude vor 1993, bei denen Arbeiten an der Substanz geplant sind.
Was passiert, wenn vor einer Sanierung nicht auf Asbest geprüft wurde?
Es drohen Bußgelder, Baustopp und erhebliche Gesundheitsrisiken.
Müssen Privatpersonen bei kleineren Renovierungsarbeiten auch eine Asbestprüfung durchführen?
Nicht zwingend, aber es wird empfohlen.