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Schlüsselpunkte:

Asbesthaltiger Putz muss von einem zertifizierten Fachbetrieb entfernt werden

Asbestuntersuchung durchführen lassen, um den Asbestanteil im Putz zu ermitteln

Schutzausrüstung und Staubschutzmaßnahmen beim Entfernen verwenden

Asbestmaterialien müssen in Asbestsäcken verpackt und zur Deponie für gefährliche Abfälle transportiert werden

Der Abbau darf niemals von Privatpersonen durchgeführt werden

Asbesthaltiger Putz wurde in der Vergangenheit in vielen Bauwerken verwendet, bevor die Gefahr von Asbest allgemein bekannt wurde. Da Asbestfasern gesundheitsschädlich sind, muss der Putz mit Asbest von einem zertifizierten Fachbetrieb entfernt werden. Der Prozess beginnt mit einer Asbestuntersuchung, um den Asbestanteil im Putz zu ermitteln. Anschließend wird der Putz unter strengen Sicherheitsvorkehrungen entfernt, wobei spezielle Schutzausrüstung und Staubschutzmaßnahmen verwendet werden, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.

Das entfernte Material wird sicher in Asbestsäcken verpackt und zur Entsorgung an eine zugelassene Deponie für gefährliche Abfälle gebracht. Dieser Prozess sollte niemals von Privatpersonen durchgeführt werden, da Asbest in kleinen Mengen gefährliche Fasern freisetzen kann, die beim Einatmen zu schweren Lungenkrankheiten führen können.

Was ist asbesthaltiger Putz?

Asbest wurde ursprünglich bereits in der Antike eingesetzt, da die kleinen Fasern Mörtel und Zement eine außergewöhnliche Stabilität verleihen. Die Hochzeit von Asbest fand sich allerdings zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren (in Deutschland vor allem in der ehemaligen DDR). Typische Produkte, die mit Asbestfasern versetzt waren:

Im Falle des asbesthaltigen Putzes wurden die Fasern mit Gips, Kalk oder anderen Füllstoffen versetzt. Teilweile erhielt Strukturputz durch die Fasern überhaupt erst seine raue Oberfläche. Asbestputz hatte zudem noch den großen Vorteil, dass er äußerst einfach verarbeitbar war. Auch im Bereich Wärmedämmung konnte Asbest glänzen. Nicht selten haben Häuser aus den 60er-Jahren Wände und Decken, die mit asbesthaltigem Putz (entweder als Ober- oder Unterputz) versehen sind.

Als allgemein bekannt wurde, dass Asbest krebserregend ist, wurde der Einsatz verboten.

Risiken durch unsachgemäße Entfernung

Putz gehört zu den leicht löslichen Produkten. Ist dieser mit Asbest versetzt, stellt dies eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sich die Fasern leicht lösen lassen (sich unter Umständen sogar bereits gelöst haben). Eine Asbestsanierung, besonders bei schwach gebundenen Asbestprodukten, darf laut TRGS 519 nicht selbst vorgenommen werden. Doch warum darf Asbestputz nicht selbst entfernt werden?

Dies liegt an den kleinen Fasern, die bei falscher Herangehensweise in die Lunge gelangen können und diese vernarben. Daraufhin kommt es zu Atemnot, Müdigkeit und im Allgemeinen einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Weiterhin kann Asbest sogar Lungen- oder Kehlkopfkrebs auslösen.

Daher ganz wichtig: Bei Verdacht auf Asbest (sowohl im Innen- als auch Außenbereich) zögern Sie nicht ein zertifiziertes Unternehmen, wie die Obolus Group, zu kontaktieren.

Gesetzliche Anforderungen zur Entfernung von asbesthaltigem Putz

In Deutschland ist es nicht möglich, Asbest einfach als Bauschutt zu entsorgen. Stattdessen wird die Entfernung von Asbest durch zwei Verordnungen und eine Richtlinie geregelt:

  • Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)

Die Chemikalien-Verbotsverordnung ist vor allem für produzierende Unternehmen interessant. Laut dieser darf Asbest nicht mehr in Produkten zum Einsatz kommen. Ausführende Unternehmen müssen hingegen auf die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 achten. Während die Verordnung die Grundlage für Gefahrstoffe bildet (nicht nur für Asbest), regelt die TRGS 519 den Umgang mit Asbest.

Laut der letztgenannten Regelung darf Asbest nur von sachkundigem Personal durchgeführt werden. Ebenso ist der Rückbau der zuständigen Behörde zu melden. Auch Schutzmaßnahmen und die Regeln bezüglich der Entsorgung werden detailliert beschrieben.

Vorbereitung der Arbeitsumgebung

Wurde ein Asbestverdacht bestätigt, ein Unternehmen kontaktiert und hat dieses es dem zuständigen Amt gemeldet, geht es im ersten Schritt an die Absicherung und den Eigenschutz. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter eine Schutzausrüstung anlegen (inklusive FFP3-Maske, Schutzanzüge oder Handschuhe). Weiterhin wird der betroffene Raum vom restlichen Bereich abgetrennt. Darüber hinaus werden Big Bags für Asbest bereitgestellt.

Methoden zur sicheren Entfernung von asbesthaltigem Putz

Asbest im Putz ist wie erwähnt leicht löslich und bei Zerstörung des Putzes treten die Fasern leicht aus. Daher ist es unerlässlich, die Wand zu durchfeuchten. Die Spezialmittel enthalten in der Regel auch noch spezielle Mittel, die die Oberflächenspannung reduzieren und Asbestfasern “festhalten”.

Laut der TRGS 519 ist Asbestputz emissionsarm zu entfernen. Der Einsatz eines Hochdruckreinigers oder beispielsweise Winkelschleifern ist verboten. Stattdessen kommen spezielle Werkzeuge, die mit einer geringen Drehzahl arbeiten, zum Einsatz. Häufig sind diese mit einem H-Sauger kombiniert (Industriestaubsauger der Klasse H).

Der entfernte Putz wird schließlich in gekennzeichnete Big Bags gefüllt und diese fest verschlossen.

Professionelle Unterstützung bei der Entfernung

Der Umgang mit Asbest sollte von Hauseigentümern nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gibt es auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Wand Asbest enthält, ist unverzüglich ein Fachunternehmen zu Rate zu ziehen. Die Obolus Group schickt beispielsweise einen Gutachter los, der den Befall feststellt. Man kann es nicht häufig genug erwähnen: Eine Entfernung ohne einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist verboten.

Bei der Auswahl des Dienstleisters sollten Sie im ersten Schritt das Unternehmen im Internet suchen und deren Bewertungen lesen. Auch die Website kann einige Hinweise liefern. Firmen, die bereits viele Jahre am Markt sind, haben sich etabliert und es dürfte eher selten zu Qualitätsmängeln kommen.

Kosten für die Entfernung von asbesthaltigem Putz

Genaue Preise lassen sich nicht nennen, da je nach Durchdringung und Befall andere Verfahren zum Einsatz kommen müssen. Aufgrund von Erfahrungswerten lassen sich aber Richtwerte festlegen. So kann eine Wand oder eine Decke pro Quadratmeter zwischen 50 und 150 Euro kosten. Schwankungen gibt es beispielsweise in den Bereichen der Zugänglichkeit und der notwendigen Vorarbeiten (Möblierungen oder leer, Deckenhöhe, Ecken, Kanten, usw.).

Bei großen Flächen fallen die Fixkosten, während die variablen Kosten zunehmen. Der umgekehrte Fall liegt bei kleinen Flächen vor. Für die Entsorgung gibt es regionale Unterschiede, wobei Deponien für asbestbelastete Schadstoffe hohe Aufschläge nehmen.

Tipps für den sicheren Umgang mit asbesthaltigem Putz

Besteht eine Wand aus Asbest, ist diese auf jeden Fall zu entfernen. Bis dahin sollte die Wand oder Decke nicht durchbohrt oder anderweitig beschädigt werden. Auf einen Anschliff oder ein Abklopfen sollten ebenso verzichtet werden. Ist eine Reinigung unumgänglich, wischen Sie die Wand unbedingt feucht ab (um das Aufwirbeln von Fasern zu vermeiden).

Der Einsatz von gewöhnlichen Staubsaugern ist nicht ratsam, da Asbestfasern dadurch nur im Wohnraum verteilt werden. Nur Industriestaubsauger der Klasse H bieten einen ausreichenden Schutz. Haben Sie eine Asbestwand versehentlich beschädigt, müssen Sie den Bereich unbedingt gut lüften und die Stelle als auch das Bruchstück ordentlich befeuchten (Seifenwasser eignet sich dabei sehr gut).

Das Bruchstück legen Sie schließlich vorsichtig in einen luftdichten Beutel und kennzeichnen Sie ihn groß und sorgfältig. Abschließend sollten Sie sich an ein zertifiziertes Unternehmen werden, welches eine Asbestsanierung vornimmt.

Fazit zu Asbest Putz entfernen

Asbesthaltiger Putz wurden ab den 1960er-Jahren bis zu den 1980er-Jahren umfänglich verarbeitet. Die Gründe dafür waren mannigfaltig. Asbest gibt Putz eine feste Struktur und ist darüber hinaus dämmend. Viele Strukturputze jener Zeit setzten auf Asbest. Durch die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften (Asbestose, Lungenkrebs), darf Asbest seit den 90er-Jahren nicht mehr verbaut werden.

Haben Sie ein altes Haus gekauft und sind sich nicht sicher, ob eine Wand Asbest enthält, sollten Sie sofort einen ausgebildeten Fachbetrieb nach TRGS 519 kontaktieren. Stellt dieser einen Befall fest, wird er auch eine Asbestsanierung vornehmen. Auf keinen Fall dürfen Sie eine Sanierung selbst vornehmen. Je nach Beschaffenheit liegen die Kosten pro Quadratmeter zwischen 50 und 150 Euro.

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