Asbest streichen ist gefährlich und setzt Asbestfasern frei, die gesundheitsschädlich sind
Asbestfasern können beim Streichen in die Luft gelangen und zu Atemwegserkrankungen führen
Eine Asbestuntersuchung und fachgerechte Entfernung durch einen Fachbetrieb ist notwendig
Asbestmaterialien dürfen nicht selbst bearbeitet oder gestreichelt werden
Das Streichen von Asbestmaterialien ist gefährlich und nicht empfohlen. Asbestfasern, die in Baumaterialien wie Fassadenplatten, Dachmaterialien oder Bodenbelägen eingebaut sind, können beim Bearbeiten oder Streichen freigesetzt werden. Diese freigesetzten Asbestfasern können beim Einatmen ernsthafte Gesundheitsrisiken wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen. Das Streichen von Asbestmaterialien könnte zudem den Schutzfilm der Fasern beschädigen und die Fasern für die Luft freisetzen.
Wenn Sie in einem Gebäude Asbestmaterialien finden, die gestrichen werden müssen, sollten Sie unbedingt einen Fachbetrieb zu Rate ziehen, der Asbestmaterialien sicher handhaben und behandeln kann. Eine Asbestuntersuchung und gegebenenfalls eine Fachgerechte Entfernung sollten in Betracht gezogen werden, um die Gefährdung zu minimieren.
Was bedeutet Asbest streichen?
Das Streichen von Asbest (z.B. Asbestplatten, Fensterbank mit Asbest oder Wand mit Asbestputz) bedeutet, die Oberfläche mit einer speziellen Farbe oder Versiegelung zu überziehen. Ziel ist es, die Platten gegen die Witterung oder eine andere Form der Beschädigung zu schützen und eine mögliche Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.
Das Streichen ist jedoch keine dauerhafte Lösung zur Asbestsanierung. Der Anstrich ist lediglich ein zeitlich begrenzter Schutz der Oberfläche, bis dann schließlich wirklich eine Asbestsanierung durchgeführt wird.
Wann ist das Streichen von Asbest erlaubt?
Asbesthaltige Bauteile oder Materialien dürfen nur gestrichen werden, wenn sie unbeschädigt sind und der Asbest fest gebunden ist. Die Möglichkeit des Überstreichens besteht z. B. für ältere beschichtete Asbest Wellplatten, die noch intakt sind. Unbeschichtete Asbestplatten oder Asbestleichtbauplatten dürfen nicht gestrichen werden. Denn die Gefahr einer Faserfreisetzung wäre zu hoch. Das gleiche gilt bei allen Formen von schwach gebundenem Asbest (z.B. bei Asbestwolle). In diesem Fall ist nur das Entfernen im Rahmen einer Asbestsanierung möglich.
Ist das Material bereits stark verwittert, gerissen oder zeigt Abplatzungen, ist das Streichen gesetzlich verboten. In diesem Fall ist eine vollständige Asbestsanierung durch eine Fachfirma mit Sachkunde nach TRGS 519 verpflichtend. Nur dann stellt das Entfernen von Asbest keine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt dar.
Eine vorherige Beurteilung durch Fachleute und ein Asbest Test im Labor sind immer ratsam. Nur so ist es möglich, die Lage richtig zu beurteilen und die entsprechenden Schritte zu setzen.
Wie kann man Asbest fachgerecht streichen?
Zum Streichen von Asbestplatten darf gemäß der Verordnung BGI 664 der Berufsgenossenschaft ausschließlich das Verfahren BT19 verwendet werden. Das Verfahren darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Um Asbest fachgerecht zu streichen, kommt der Vorbereitung eine entscheidende Rolle zu. Diese Vorbereitung muss ohne mechanische Bearbeitung erfolgen. Schleifen, Bohren oder Bürsten sind tabu. Denn dabei besteht die Gefahr, dass die gefährlichen Asbestfasern unkontrolliert in die Luft freigesetzt werden.
Vor dem Streichen sollte die Oberfläche vorsichtig feucht gereinigt werden, z. B. mit einem weichen Schwamm oder Tuch. Der Einsatz eines Hochdruckreinigers ist streng verboten.
Für das Streichen sind nur spezielle Asbest-Versiegelungen zugelassen. Diese Farben dichten die Asbestplatten ab, ohne sie chemisch anzugreifen.
Während der gesamten Arbeiten muss geeignete Schutzkleidung und Atemschutz getragen werden. Das ist wichtig, um die eigene Gesundheit zu schützen, falls es doch zu einer Freisetzung von Asbestfasern kommt.
Welche Risiken bestehen beim Streichen von Asbest?
Die größte Gefahr beim Streichen von Asbest besteht nicht beim Streichen selbst, sondern bei der Vorbereitung. Denn bei der unsachgemäßen Vorbereitung der Oberfläche können die unsichtbaren Fasern freigesetzt werden. Das gilt vor allem für das Schleifen, Bürsten oder Reinigen mit einem Hochdruckreiniger. Daher ist jegliche mechanische Bearbeitung zu unterlassen.
Auch nach dem Streichen bleibt das Risiko bestehen, wenn der neue Anstrich später abplatzt, reißt oder verwittert. Besonders tückisch: Schäden an gestrichenen Asbest Wellplatten, einer Fensterbank mit Asbest oder Asbestputz bleiben oft lange Zeit unbemerkt.
Das Streichen von Asbest ist daher immer nur eine temporäre Lösung und kein Ersatz für eine vollständige Asbestsanierung. Eine solche Sanierung ist zwar aufwändig und teuer. Jedoch schützt nur die Entfernung von Asbest die Gesundheit dauerhaft vor den schwerwiegenden Folgen.
Wie kann man Asbest nach dem Streichen sicher nutzen?
Nur fachgerecht gestrichene, unbeschädigte Asbestplatten dürfen im Anschluss weiter genutzt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Platten regelmäßig kontrolliert werden. Sobald sich Risse oder Abplatzungen zeigen, ist eine erneute Bewertung durch Fachpersonal nötig.
Was immer gilt: Der Schutzanstrich ist keine dauerhafte Barriere gegen die Freisetzung von Fasern. Das Streichen dient lediglich als günstigere Zwischenlösung bis zur umfassenden Asbestsanierung und des gefährlichen Stoffs auf einer Spezialdeponie.
Was tun bei Unsicherheit oder beschädigtem Asbest?
Sie sind unsicher, ob es sich bei Ihnen zuhause um Asbest handelt? Sie wissen nicht, ob Asbest Leichtbauplatten oder andere asbesthaltigen Materialien beschädigt sind? In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma wie Obolus. Handeln Sie niemals selbst und setzen sich dabei einer Gefahr aus. Maßnahmen in Eigenregie sind nicht nur gefährlich für Sie und Ihre Umwelt, sondern auch gesetzlich verboten. Der Gesetzgeber sieht hohe Strafen, Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen vor.
Laien ohne entsprechenden Sachkundenachweis können weder sicher beurteilen, ob es sich um Asbest handelt, noch wie gefährlich der Zustand ist. Immerhin macht es einen großen Unterschied, ob Asbest fest oder schwach gebunden ist.
Die Frage „Wie sieht Asbest aus?” können auch die Profis niemals sicher beantworten. Eine Sichtprüfung reicht nicht aus, um Asbest zu erkennen. Für einen sicheren Nachweis ist es nötig, eine Probe zu entnehmen. Diese wird dann im Labor unter einem Spezialmikroskop untersucht.
Fazit zum Thema Asbest streichen
Das Streichen von Asbestplatten kann eine vorübergehende Maßnahme sein, um eine noch intakte Oberfläche zu stabilisieren. Das Streichen ersetzt aber niemals eine fachgerechte Asbestsanierung. Wer langfristig auf Sicherheit setzen möchte, sollte sich nicht auf Beschichtungen verlassen, sondern bei ersten Anzeichen von Beschädigungen oder Alterung professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Nur so lassen sich langfristige Gesundheitsrisiken durch Asbestplatten, Asbest Dämmung oder asbesthaltige Baustoffe sicher vermeiden.
FAQs zu Asbest streichen
Warum ist es gefährlich, Asbest zu streichen?
Weil unsachgemäße Vorbereitung (z. B. Schleifen, Bürsten) oder fehlerhafte Materialien dazu führen können, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Fasern sind gesundheitsgefährdend und können u. a. Lungenkrebs auslösen. Auch falsch gestrichene Asbestplatten können bei späterem Abrieb wieder gefährlich werden.
Was passiert, wenn ich Asbest selbst streiche?
Eigenarbeiten an Asbest sind verboten. Wer ohne Sachkunde Asbestdach oder Fassaden streicht, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Kann ich Asbestmaterialien sicher streichen, wenn ich die richtigen Vorsichtsmaßnahmen treffe?
Nur unter sehr engen Bedingungen (z.B. bei fest gebundenem und unbeschädigtem Asbest) ist das Streichen als Zwischenlösung denkbar. Eine Fachfirma für Asbestsanierung ist dennoch immer die sicherere Wahl.
Wie wird Asbest sicher entfernt, wenn es gestrichen werden muss?
Asbest kann nur im Rahmen einer Asbestsanierung sicher entfernt werden.
Was soll ich tun, wenn ich Asbest in meiner Wohnung finde und es gestrichen werden muss?
Wenden Sie sich an eine Fachfirma und besprechen mit den Experten die weiteren Schritte. Arbeiten in Eigenregie sind gefährlich und können sogar strafbar sein.