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Schlüsselpunkte:

Pflicht zur Entfernung: Bei Renovierungen, Sanierungen oder Beschädigungen von Asbestfassaden ist eine Entfernung erforderlich

Zertifizierte Fachbetriebe: Die Arbeiten müssen von speziell ausgebildeten Unternehmen durchgeführt werden

Sicherheitsvorkehrungen: Asbest muss unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen entfernt werden, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden

Entsorgung: Asbestabfälle müssen auf zugelassenen Deponien entsorgt werden

Kosten: Die Kosten für die Entfernung und Entsorgung variieren je nach Umfang der Arbeiten und dem Standort

Die Entfernung von Asbestfassaden ist dann erforderlich, wenn die Fassade während einer Renovierung oder Sanierung beschädigt wird oder wenn die Asbestfasern durch Umwelteinflüsse freigesetzt werden können. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, besteht die Pflicht zur fachgerechten Entfernung von Asbestmaterialien.

Wenn Asbest in der Fassade eines Gebäudes gefunden wird, müssen die Arbeiten von zertifizierten Fachunternehmen wie Obolus durchgeführt werden, die über das nötige Know-how und die Sicherheitsvorkehrungen verfügen. Asbest muss unter strengen Sicherheitsvorkehrungen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden, um die Freisetzung von gefährlichen Fasern zu vermeiden. Die Entsorgung erfolgt auf speziellen Asbest-Deponien.

Gesetzliche Grundlagen zur Asbestentsorgung

Die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien, insbesondere von Fassadenverkleidungen, unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Zahlreiche Gesetze, Richtlinien und Verordnungen regeln den Umgang mit dem gefährlichen Material. Dazu gehören:

  • die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 
  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
  • die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 
  • die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) 
  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 
  • das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • die Bauordnungen der Bundesländer 

Allein diese Liste zeigt, dass der Umgang mit Asbest – sei es als Asbest Fassade, Asbest Dach oder Asbest Dämmung – mit strengen Auflagen verbunden ist. Das führt auch zu der Tatsache, dass die Entsorgung von Asbest privat nicht erlaubt ist. Es muss immer eine Fachfirma in der Nähe mit dem entsprechenden Sachkundenachweis nach TRGS 519 beauftragt werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Gefahr für den Menschen und die Umwelt so gering wie möglich ist.

Was beinhaltet die TRGS 519?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben detaillierten Anforderungen für eine sichere Sanierung und Entsorgung von Asbest vor. Konkret regelt sie:

  • Den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten).
  • Sie stellt sicher, dass Asbestfasern nicht freigesetzt werden und schützt somit Arbeitnehmer sowie die Umwelt.
  • Sie gibt vor, dass vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wird
  • Sie gibt vor, dass ein Arbeitsplan mit Schutzmaßnahmen erstellt wird und gibt Details zu den Schutzmaßnahmen vor.
  • Sie gibt vor, dass eine Meldung an die Behörden erforderlich ist.
  • Sie regelt, dass nur geschulte Fachkräfte mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 die entsprechenden Arbeiten durchführen dürfen.

Was sind die Pflichten von Immobilienbesitzern bei einer Asbest Fassade?

Immobilienbesitzer müssen sicherstellen, dass Arbeiten an asbesthaltigen Fassaden nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Wer ein Asbest Dach oder eine Asbest Fassade sanieren möchte, sollte sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren, um hohe Bußgelder oder gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Wann muss eine Asbestfassade zwingend entfernt werden?

Nicht jede Asbest Fassade muss sofort entfernt werden. Solange die Fassadenplatten intakt sind und keine Fasern freigesetzt werden, besteht in vielen Fällen keine unmittelbare Gefahr. Eine Asbestsanierung wird jedoch erforderlich, wenn:

  • Die Fassade beschädigt ist, z.B. durch Witterungseinflüsse
  • Asbestfasern freigesetzt werden können.
  • Eine energetische Sanierung oder ein Umbau geplant ist.
  • Gesetzliche Vorgaben oder Umweltauflagen eine Entfernung vorschreiben.

Besonders bei älteren Eternitplatten sichert das frühzeitige Entsorgen langfristig die Gesundheit und vermeidet spätere, kostenintensive Maßnahmen.

Erkennung von Asbest in Fassaden

Viele ältere Fassadenverkleidungen bestehen aus Asbestzement, der Asbestfasern in gebundener Form enthält. Besonders Wellasbestplatten oder Asbestplatten wurden bis in die frühen 1990er Jahre verbaut. Das Verbot in Deutschland ist seit dem Jahr 1993 aufrecht.

 Eine Identifikation ist oft schwierig, da Asbest nicht sichtbar ist. Typische Hinweise auf asbesthaltige Fassaden sind:

  • Ein Baujahr vor 1993
  • Eine glatte oder leicht strukturierte Oberfläche
  • Keine Herstellerkennzeichnung, die „asbestfrei“ bestätigt.

Letztlich gibt nur eine Asbestanalyse im Labor Aufschluss darüber, ob es sich um Asbest oder ein anderes Material handelt. Lassen Sie im Zweifel eine Probe durch eine Fachfirma nehmen und im Labor untersuchen. Das gibt Klarheit darüber, ob es sich um Asbest handelt und in welcher Konzentration das Asbest vorliegt.

Pflichten für Immobilienbesitzer

Hausbesitzer, die eine Asbest Fassade besitzen, tragen die Verantwortung für den sicheren Zustand ihrer Immobilie. Möchte ein Immobilienbesitzer eine Immobilie verkaufen und weiß von Asbest in der Bausubstanz, muss er dies einem möglichen Käufer offenlegen. Rechtlich gesehen, handelt es sich um einen Baumangel.

Der Käufer muss dann selbst abwägen, ob er die Immobilie kaufen möchte und was im Zuge einer Sanierung zu tun ist. Auch gegenüber Handwerkern oder Mietern besteht immer eine Informationspflicht in Bezug auf Asbest. Wer Asbest verschweigt, kann zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Geschädigte können Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Der Ablauf einer fachgerechten Asbestfassadenentfernung

Die Entfernung einer Asbest Fassade muss durch ein spezialisiertes Unternehmen erfolgen, das nach TRGS 519 zertifiziert ist. Der Ablauf kann folgende Schritte umfassen:

  1. Analyse: Bevor die Maßnahmen beginnen, ist zu prüfen, ob Asbest vorliegt und in welchen Konzentrationen. Die Analyse erfolgt in einem Fachlabor.
  2. Planung: Ein Gutachter oder ein Fachbetrieb überprüft die Fassade und erstellt ein Konzept für die Sanierung inklusive aller Schutzmaßnahmen. Dafür gibt es dann auch einen detaillierten Kostenvoranschlag.
  3. Planung und Einrichtung von Schutzmaßnahmen: Bevor die Arbeiten beginnen, müssen die Schutzmaßnahmen eingerichtet werden. Dazu gehört es den Arbeitsbereich abzusperren und zu kennzeichnen, Schutzkleidung vorzubereiten und Maßnahmen für die Minimierung der Staubentwicklung zu installieren.
  4. Demontage der Fassade: Bei der Demontage der Fassade geht es darum, beim Entfernen der Eternitplatten oder Asbestplatten so wenig Fasern wie möglich freizusetzen. Auf Bohren, Sägen oder Schleifen muss verzichtet werden.
  5. Verpackung in Asbestsäcke: Die Materialien werden luftdicht in speziellen Asbest Säcken verpackt und als Asbest gekennzeichnet.
  6. Transport: Der Transport in Containern zur Deponie von Asbest darf nur von einer zertifizierten Fachfirma übernommen werden.
  7. Fachgerechte Entsorgung: Nur eine zertifizierte Deponie darf Asbest annehmen. Auf der Deponie wird das Material mineralisch abgedeckt. Damit wird eine Freisetzung der Fasern vermieden.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Die Kosten beim Asbest entsorgen hängen von der Größe der Fassade, dem Zugang zur Baustelle und den Entsorgungsmethoden ab. Durchschnittlich können sich die Kosten auf 50 bis 150 Euro pro Quadratmeter belaufen. Förderprogramme für energetische Sanierungen oder Umweltmaßnahmen können helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Es lohnt sich, vorab Fördermittel zu prüfen und eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Alternativen nach der Asbestentfernung

Nach der Entfernung der Asbest Fassade stehen verschiedene moderne Alternativen zur Verfügung. Dazu gehören:

  • Glasfaserbeton
  • Holzfassaden
  • Wärmedämmverbundsysteme

Die Materialien sind umweltfreundlich und langlebig. Sie ersetzen die alten Asbestplatten und bieten gleichzeitig energetische Vorteile. Natürlich sollte vor der Sanierung auch geprüft werden, ob es sich um eine Asbest Dämmung in Firm von Asbest Wolle handelt. Diese gilt es ebenfalls zu entfernen. Manchmal enthält auch das Dach Asbest und muss ebenfalls saniert werden.

Fazit zu Asbest Fassade entfernen Pflicht: Das müssen Sie beachten

Die Sanierung einer asbesthaltigen Fassade ist eine komplexe, aber notwendige Maßnahme, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Die gesetzlichen Vorgaben machen eine fachgerechte Entfernung unerlässlich. Die Obolus Group steht als erfahrener Partner bereit, um eine sichere und professionelle Entsorgung durchzuführen. Mit einem sorgfältigen Planungsprozess und einer fachkundigen Umsetzung kann eine Asbest Fassade sicher und kosteneffizient ersetzt werden.

FAQs zu Asbest Fassade entfernen Pflicht

Wann muss ich Asbest von der Fassade entfernen?
Asbest muss entfernt werden, wenn es beschädigt wird, abblättert oder bei Umbauarbeiten gefährlich freigesetzt werden kann.

Kann ich Asbestfassaden selbst entfernen?
Nein, die Entfernung von Asbestfassaden muss von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, da die Arbeiten strengen Sicherheitsvorschriften unterliegen.

Was passiert, wenn Asbest nicht entfernt wird?
Wenn Asbestmaterialien in einem schlechten Zustand sind und keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, können Asbestfasern freigesetzt werden, was schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann.

Was kostet die Entfernung von Asbest aus der Fassade?
Die Kosten variieren je nach Größe des betroffenen Bereichs, der Art des Asbests und der Region, in der die Entfernung stattfindet.

Welche Vorkehrungen sind bei der Asbestentfernung erforderlich?
Es müssen Schutzkleidung und Atemschutzmasken getragen werden, und der Bereich muss während der Arbeiten abgesperrt und belüftet werden.

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