Es handelt sich um emissionsarme Verfahren
Die Arbeiten setzen weniger als 10.000 Fasern/m³ frei
Verfahren werden durch die IFA anerkannt und durch die DGUV veröffentlicht
Schutzmaßnahmen wie Atemschutz oder Freimessung entfallen
Nur für fest gebundene Produkte, nicht für schwach gebundene
Berufsgenossenschaftliches Testverfahren (BT-Verfahren) spielen in der modernen Asbestpraxis eine immer größere Rolle. Sie ermöglichen emissionsarme Arbeitsabläufe ohne Gefährdung der Sicherheit. Gerade bei häufigen Materialien wie Asbestplatten, Asbest Putz oder Asbest Dämmung bietet das Verfahren klare Richtlinien.
Was sind BT-Verfahren nach TRGS 519?
BT steht für „Berufsgenossenschaftliches Testverfahren”. Dabei handelt es sich um standardisierte, emissionsarme Arbeitsverfahren, die zum Entfernen von Asbest eingesetzt werden. Die Freisetzung von Asbestfasern muss nachweislich unter 10.000 Fasern/m³ bleiben. Das ist die Akzeptanzkonzentration, die in der DGUV-Information 201-012 veröffentlicht wurde.
Welche Schutzmaßnahmen entfallen bei BT-Verfahren?
Da die Faserkonzentrationen deutlich niedriger ist als bei traditionellen Verfahren, kann auf Folgendes verzichtet werden:
- Atemschutzgeräte
- Schutzanzüge
- Dusche
- Freigabemessung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Dennoch dürfen BT-Verfahren nicht bei schwach gebundenen Materialien wie Asbestwolle eingesetzt werden und das Verfahren darf nur von einer zertifizierten Fachfirma wie Obolus durchgeführt werden.
Voraussetzungen für die Anwendung von BT-Verfahren
BT-Verfahren sind nur im niedrigen Risikobereich nach TRGS 910 Ampelmodell zugelassen. Voraussetzung ist die exakte Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsschritte und die Sachkunde nach TRGS519. Wird bei Arbeiten an einem Asbest Dach oder bei Eternitplatten mit Asbest abgewichen, verliert das Verfahren seine Vermutungswirkung.
Wichtige BT-Verfahren im Überblick
Zu den häufigsten BT-Verfahren im Rahmen einer Asbestsanierung gehören:
- BT 11 (Floor-Flex-Platten)
- BT 17 (Bitumenkleber schleifen)
- BT 18 (Asbest-Estrich entfernen)
- BT 23 (Bohren)
- BT 32 (kleine Flächen abstemmen)
- BT 33 (Fräsen von Belägen).
Besondere Qualifikationsanforderungen
BT 17, 18 und 33 erfordern zusätzliche Nachweise, da technische Spezialmaschinen eingesetzt werden. Firmenbezogene Verfahren sind nur bis 31.12.2027 gültig. Verantwortliche Personen müssen mindestens die Sachkundestufe VP-Q1 besitzen, um eine derartige Asbestsanierung durchführen zu können.
Anerkennung neuer BT-Verfahren
Neue Verfahren können beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV beantragt werden. Die Verfahren müssen dauerhaft unter 10.000 Fasern/m³ liegen. Der Arbeitskreis „Emissionsarme Verfahren” prüft die Anfrage. Die Anerkennungsdauer beträgt 1 bis 2 Jahre. Erst nach Validierung wird ein Merkblatt veröffentlicht, dessen Anforderung bei einer Asbestsanierung umgesetzt werden müssen.
Grenzen und Einschränkungen der BT-Verfahren
BT-Verfahren sind nur für fest gebundene Produkte geeignet, nicht für schwach gebundene wie Asbestwolle. Ältere Verfahren entsprechen teilweise nicht mehr dem Stand der Technik. Auch bei stark beschädigten Materialien (z.B. brüchigen Asbest Wellplatten) sind BT-Verfahren ausgeschlossen.
Fazit zu BT-Verfahren Asbest
BT-Verfahren ermöglichen sichere, emissionsarme Arbeiten, bleiben aber streng reguliert. Nur geschulte Fachbetriebe dürfen diese Verfahren im Rahmen einer Asbestsanierung anwenden. Die Obolus Group unterstützt Sie zuverlässig bei Planung und Durchführung aller Arbeiten rund um die Asbestthematik.
FAQs zu BT-Verfahren Asbest
Was sind BT-Verfahren bei Asbestarbeiten?
Emissionsarme, standardisierte Methoden zur Bearbeitung fester Asbestprodukte.
Welche Schutzmaßnahmen entfallen bei BT-Verfahren?
U.a. Atemschutz, Schutzanzug und Freigabemessung.
Wer darf BT-Verfahren anwenden und welche Sachkunde ist nötig?
Nur geschulte Fachbetriebe mit TRGS-519-Sachkunde und TRGS910.
Welche BT-Verfahren gibt es für Floor-Flex-Platten und Bodenbeläge?
Vor allem BT 11, BT 17, BT 18 und BT 33.
Wie wird ein neues BT-Verfahren anerkannt?
Durch Antrag beim IFA und Veröffentlichung in der DGUV-Information.