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Schlüsselpunkte:

Asbesthaltiger Kunstschiefer darf nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden

Zertifizierte Entsorgungsbetriebe kontaktieren, die auf Asbestentsorgung spezialisiert sind

Asbestsäcke oder Sicherheitsbehälter verwenden, um den Kunstschiefer zu verpacken

Vor der Entsorgung müssen die Materialien gekennzeichnet und dokumentiert werden

Fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen, um den sicheren Umgang mit Asbest zu gewährleisten

Kunstschiefer, der Asbest enthält, muss aufgrund der Gesundheitsgefahr beim Umgang mit Asbestmaterialien besonders vorsichtig und fachgerecht entsorgt werden. Da Asbestfasern bei falscher Handhabung in die Luft freigesetzt werden können, ist eine sichere Entsorgung unerlässlich. Kunstschiefer mit Asbest darf nicht einfach im regulären Hausmüll entsorgt werden. 

Stattdessen müssen Sie sich an einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb wie Obolus wenden, der auf die Asbestentsorgung spezialisiert ist. Oftmals müssen die Materialien vor der Entsorgung in spezielle Asbestsäcke oder Container verpackt werden. Es ist auch ratsam, einen Fachmann zu konsultieren, um den Umgang mit Asbestmaterialien sicher zu gestalten. Vor der Entsorgung müssen die Materialien ordnungsgemäß gekennzeichnet und dokumentiert werden, da es sich um gefährliche Abfälle handelt.

Was ist asbesthaltiger Kunstschiefer?

In vielen mitteleuropäischen Ländern zieren Schieferplatten Häuser. Als Asbest in Mode kam, versuchte die Industrie diesen Trend zu imitieren und verkaufte sogenannten Kunstschiefer mit Asbestanteil. Dabei handelt es sich genau genommen um Asbestzement, der in Form gegossen und anschließend lackiert wurde.

Asbestfasern sorgten dabei für einen guten Halt. Genutzt wurde der Kunstschiefer überall dort, wo auch echter Schiefer zum Einsatz hätte kommen können. Beispiele sind:

  • Dachschiefer (Rhombusplatten, Rechteckplatten, Wellasbest)
  • Fassadenverkleidung
  • Giebel- und Gaubenverkleidung

Genutzt und produziert wurden die Asbestplatten etwa von den 60er- bis zum Ende der 80er-Jahre. Als nach und nach die gesundheitsschädliche Wirkung bekannt wurde, wurde die Produktion eingestellt und mit der Chemikalien-Verbotsverordnung 1993 schließlich verboten.

Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit Asbest

Solange die Platten intakt und ohne Beschädigungen sind, besteht keine Gefahr, denn die (Well-)Asbestplatten zählen zu den fest gebundenen Asbestprodukten. Im Umkehrschluss besteht Gefahr, wenn die Platten (unter Umständen auch absichtlich) beschädigt werden. Falls Sie eine asbesthaltige Eternitplatte anschleifen, um neue Farbe aufzubringen, können Asbestfasern austreten – verzichten Sie lieber darauf und ziehen Sie eine Asbestsanierung in Betracht.

Doch warum gilt Asbest als gefährlich? Die natürlich vorkommenden Mineralfasern sind mikroskopisch klein und können durch die Atemluft in die Lunge gelangen. Dort wiederum verletzen diese das Lungengewebe, was wiederum zur Asbestose führt. Erste Anzeichen dafür sind Atemnot, geringe Leistungsfähigkeit und Müdigkeit. Weiterhin können die Fasern Krebs auslösen.

Gesetzliche Vorgaben zur Asbestentsorgung

Entsprechend der Risiken unterliegt die Asbestentsorgung in Deutschland strenger Vorgaben. Neben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) haben vor allem die technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) eine tragende Rolle. Letztere Richtlinie regelt den genauen Umgang mit Asbest und gibt einem praxisnahe Hilfsmittel an die Hand. Beispielsweise müssen Asbestabfälle staubdicht verpackt werden. Ebenso schreibt die Richtlinie vor, dass Arbeiten nur von sachkundigem Personal durchgeführt werden darf.

Entsprechend darf eine Sanierung oder ein Rückbau nur von zertifizierten Unternehmen in der Nähe, wie beispielsweise der Obolus Group, durchgeführt werden. Selbiges gilt auch für die Entsorgung, wobei es eine kleine Ausnahme gibt. In vielen Regionen ist es Privatpersonen erlaubt, Kleinstmengen (beispielsweise eine zerbrochene Asbest-Wellplatte) anzuliefern. Die oben genannten Verpackungsvorschriften (Big Bags) und Kennzeichnungspflichten bleiben erhalten.

Schritte zur sicheren Entsorgung von Kunstschiefer

Falls Sie ein altes Haus erworben haben und dort beispielsweise eine Fassade aus Asbest oder Absturzsicherung aus Asbest vorhanden ist, müssen Sie einen Fachbetrieb kommen lassen. Diese prüfen den Befall, holen Genehmigungen ein und richten schließlich die Baustelle ein. Dazu kann beispielsweise die unmittelbare Nachbarschaft gewarnt werden, sodass diese Fenster und Türen geschlossen halten. Die Fassade wird durch staubdichte Planen geschützt und die Mitarbeiter schützen sich mittels FFP3-Masken und anderen Utensilien. Sind die Vorarbeiten abgeschlossen, werden die Platten ohne Zerstörung entfernt und sicher verstaut.

Dabei muss vorsichtig vorgegangen werden, denn unter Umständen wurde Asbestwolle oder Asbestputz mit eingebracht. Dieser leicht gebundene Asbest ist ebenfalls schonend zu entfernen. Das Ständerwerk wird schließlich abgesaugt und der Inhalt ebenfalls in Big Bags gefüllt, gekennzeichnet und entsorgt.

Fachgerechte Entsorgungsmöglichkeiten

Wie weiter oben bereits erwähnt, dürfen Sie kleine Bruchstücke selbst anliefern. Große Schadstoffsammlungen dürfen allerdings nur von zertifizierten Betrieben abgegeben werden. In der Regel ist die Entsorgung Bestandteil der Sanierung. Sie erhalten daher ein Komplettangebot, welches auch die Entsorgung umfasst.

Passende Unternehmen finden Sie beispielsweise über Branchenverzeichnisse oder im Internet. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich mehrere Angebote einzuholen und sich über das Unternehmen (über Bewertungsportale) zu informieren.  

Kosten der Asbestentsorgung

Die Entsorgung von Asbest ist preisintensiver als bei anderen Baustoffen. Im Schnitt sollten Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Kleinstmengen: 1 bis 5 Euro pro Kilogramm
  • Gefüllter Big Bag: je nach Material zwischen 100 und 500 Euro für eine Tasche
  • Deponieanlieferung: ab 150 Euro pro Tonne

Beachten Sie, dass die oben genannten Preise lediglich Richtwerte darstellen. Big Bags können darüber hinaus unterschiedlich stark gefüllt sein, was wiederum zu Preisschwankungen führt. Mit Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Sanierung lassen sich die Kosten zum Teil wieder zurückholen.

Tipps für den sicheren Umgang mit asbesthaltigem Kunstschiefer

Beim Umgang mit Asbest ist größte Vorsicht geboten, denn gelangen die Fasern in die Umwelt, drohen empfindliche Strafen. Bei Kunstschieferplatten (und ähnlichen Platten aus Asbestbeton) handelt es sich um fest gebundenes Asbest. Solange die Platten keine Beschädigungen aufweisen, besteht keine Gefahr. Auf einen möglichen Anstrich oder eine Reinigung mittels Hochdruckreiniger sollten Sie verzichten, da so Fasern freigesetzt werden können.

Auch sollten Sie die Platten nicht durchbohren oder biegen. Stattdessen gilt es die Platten so abzubauen, wie diese einst angebracht worden sind. Somit sind Bolzen oder Nägel herauszuziehen und die Platte abzunehmen. Diese Aufgaben obliegen allerdings nur zertifizierten Unternehmen. Hintergrund ist, dass hinter den Platten häufig schwach gebundener Asbest in Form von Asbestwolle zu finden ist.

Sollten Sie ein abgebrochenes Stück finden, befeuchten Sie dieses (und die Bruchstelle) mit etwas Seifenwasser. Im Anschluss nehmen Sie eine luftdichte Folie oder Tüte und verpacken das Stück ordnungsgemäß. Schließlich rufen Sie einen Fachbetrieb und lassen die Stelle reparieren. Noch besser ist der Einsatz von Big Bags, wobei Sie auf günstige Angebote aus Fernost verzichten sollten, da diese häufig Qualitätsmängel aufweisen.

Fazit zu Kunstschiefer Asbest Entsorgung

Kunstschiefer ist vor allem in Mitteleuropa anzutreffen und Fachwerkgebäude mit Schieferplatten zieren viele Altstädte. Um eine preiswerte Alternative zu schaffen, setzte die Industrie vor über 50 Jahren auf Kunstschieferplatten, die Asbest als Bestandteil enthalten. Seit etwa 30 Jahren ist bekannt, dass Asbest gesundheitsgefährlich ist und somit nicht mehr eingesetzt werden darf.

Für den Rückbau und für die Entsorgung herrschen in Deutschland strenge Richtlinien. Die wichtigste unter diesen ist die TRGS 519, die praxisnahe Vorschriften enthält und Privathaushalten den Umgang mit Asbest untersagt. Bezüglich der Entsorgung gilt, dass nur Kleinstmengen von fest gebundenen Produkten (wie eine Asbestplatte) unter Einsatz eines Big Bags privat an Deponien abgegeben werden dürfen. Das gebrochene Stück darf zudem nicht mit der Hand angefasst werden und ist zudem ausreichend mit Wasser zu befeuchten.

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