Asbest im Schornstein kann in älteren Gebäuden vorkommen, insbesondere in Schornsteinverkleidungen und Rohren
Asbestuntersuchung durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchführen lassen
Asbestmaterial im Schornstein darf nicht selbst entfernt werden
Fachbetrieb für Asbestentsorgung beauftragen, der den Schornstein sicher entfernt oder saniert
Asbest muss in Asbestsäcken verpackt und sicher entsorgt werden
Asbest wurde früher in vielen Baustellenmaterialien verwendet, auch in Schornsteinen, da es hitzebeständig und langlebig ist. Ein Asbest-Schornstein kann in älteren Häusern vorkommen, insbesondere in Schornsteinverkleidungen oder Schornsteinrohren, die vor den 1990er Jahren gebaut wurden. Asbest in Schornsteinen stellt ein ernstes Gesundheitsrisiko dar, da die Asbestfasern beim Abriss oder unsachgemäßen Umgang freigesetzt werden können.
Asbest im Schornstein lässt sich nicht leicht erkennen, und die einzige sichere Methode zur Identifizierung ist eine Asbestanalyse durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Wenn Asbest im Schornstein festgestellt wird, muss der Schornstein fachgerecht entfernt oder saniert werden. Dieser Prozess sollte unbedingt von einem zertifizierten Fachbetrieb für Asbestentsorgung durchgeführt werden, da Asbestmaterialien speziellen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen.
Typische Einsatzbereiche von Asbest in Schornsteinen
Asbest weist einige positive Eigenschaften auf. Das Mineral ist beispielsweise feuerfest, stärkt die Struktur von Zement und hat darüber hinaus auch noch dämmende Eigenschaften. Aufgrund dieser positiven Eigenschaften wurde es beispielsweise zur Fassadenverkleidung, als Dämmstoff und als Bindestoff in Trennwänden genutzt. Doch auch beim Ofenanschluss und der Schornsteinerrichtung und Sanierung kam Asbest zum Einsatz.
- Im Mörtel
- Als Fliesenkleber unterhalb von Kaminkacheln
- Dichtbänder und Dichtungen (Ofenanschluss sowie Öffnungen)
Durch seine gesundheitsgefährdenden Eigenschaften wurde der Einsatz von Asbest letztendlich in den 1990er-Jahren verboten.
So erkennen Sie einen asbesthaltigen Schornstein
Aufgrund der Materialvielfalt (Dämmplatten, Dämmwolle, Dichtbänder, Mörtel) ist ein asbesthaltiger Schornstein nicht einfach zu erkennen. Durch Verwitterung und Überalterung kann der Mörtel eines asbesthaltigen, gemauerten Schornsteins eine grau bis grünliche Färbung aufweisen.
Da diese Eigenschaft nicht zwingend vorhanden sein muss, können lediglich Labortests Aufschluss darüber geben, ob Asbest verbaut wurde oder nicht. Privatpersonen ist es allerdings grundsätzlich verboten, selbst Proben zu entnehmen (TRGS 519), da so ungewollt Asbestfasern freigesetzt werden können.
Weiterhin ist es als Laie ohne Gerüst nicht möglich, eine Schornsteinsanierung überhaupt vorzunehmen. Es ist daher besser, einen regionalen Dienstleister kommen zu lassen, der eine Probe entnimmt und diese einsendet.
Tipp: Wurde das Haus nach 1993 gebaut, ist es unwahrscheinlich, dass asbesthaltige Produkte verbaut worden sind. Sollten Sie sich unsicher sein, sollten Sie in Kontakt mit Spezialisten treten.
Gesundheitsrisiken durch Asbest im Schornstein
Bei Asbest handelt es sich um ein natürlich vorkommendes Mineral, das mittels Bergbau abgebaut wird. Im Rahmen der Veredelung entstehen mikroskopisch kleine Fäden, die wiederum lange Zeit als bindende Substanz eingebracht worden sind. Atmet man diese kleinen Fäden ein, können sich diese im Rachen und der Lunge festsetzen.
Durch ihre scharfkantige Beschaffenheit vernarben diese das Gewebe, wodurch Betroffene an Atemnot und einer allgemeinen Müdigkeit leiden. In solchen Fällen spricht man von einer Asbestose. Das ist allerdings noch längst nicht alles, denn die Asbestfasern können darüber hinaus auch Krebserkrankungen (vornehmlich Lungen- und Kehlkopfkrebs) auslösen.
Dies sind auch die Gründe, warum Asbest heutzutage nicht mehr eingesetzt werden darf.
Gesetzliche Vorschriften für den Umgang mit Asbest-Schornsteinen
Im Umgang mit Asbest sind vor allem 3 Richtlinien wichtig und spielen eine maßgebende Rolle. Die erste ist die Chemikalien-Vebotsverordnung (ChemVerbotsV). Diese Verordnung regelt, welche Chemikalien nicht mehr eingesetzt werden dürfen – Asbest fällt darunter.
Die zweite ist die sogenannte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese richtet sich vornehmlich an Dienstleister und gilt als übergreifender Leitfaden, ohne dabei explizit auf Asbest einzugehen.
Für Bauunternehmen maßgeblich sind die “Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)”. Dabei handelt es sich um einen Maßnahmenkatalog, der im Umgang mit Asbest unbedingt zu befolgen ist. Neben der Einrichtung der Baustelle (inklusive Meldung an die zuständige Behörde), werden auch die zum Einsatz kommenden Gerätschaften und die zu tragende Schutzausrüstung erläutert. Der Leitfaden wird dabei regelmäßig aktualisiert und angepasst.
Wichtig: Die GefStoffV und die TRGS 519 erklären explizit, dass der Rückbau von Asbest nur zertifizierten Unternehmen vorbehalten ist. Im Raum Dresden stellt die Obolus Group einen solchen zertifizierten Dienstleister dar.
Schritte zur sicheren Demontage eines asbesthaltigen Schornsteins
Der Schornstein stellt oftmals der höchste Punkt eines Hauses dar und somit ist bereits die Demontage eines herkömmlichen Rauchabzugs nicht zu unterschätzen – ist dieser zusätzlich noch mit Asbest behandelt, müssen Spezialisten an die Sache herantreten. Doch nicht nur der Rauchabzug muss abgebaut werden, sondern auch der Kamin, der sich im Inneren des Hauses befindet.
Im ersten Schritt erfolgt eine Meldung an die zuständige Baubehörde und die Baustelle wird eingerichtet. Neben dem Stellen eines Gerüsts wird der Bereich zusätzlich abgeriegelt, sodass die Fasern nicht in die Atmosphäre gelangen können. Ist dies erledigt, wird der gemauerte Schornstein unter Verwendung von viel Wasser weggebrochen.
Im Innenbereich werden zeitgleich der Kamin und der Ofen demontiert. Die alten Öfen dürfen nicht mehr verwendet werden, da unter anderem asbesthaltige Dichtungen und Schamottsteine genutzt worden sind. Der gesammelte Schutt wird schließlich in Big Bags gefüllt und diese zu genehmigte Deponien gebracht.
Übrigens, im Umgang mit Asbest ist das Tragen von Schutzausrüstung (FFP3-Maske, Schutzanzug inklusive Überzüge und Handschuhe, eventuell sogar eine Schutzbrille) unerlässlich.
Professionelle Unterstützung bei der Entfernung von Asbest-Schornsteinen
Wie bereits erwähnt, dürfen Sie selbst nicht Hand an Asbest legen. Steht der Verdacht von asbesthaltigen Produkten im Raum (neben dem Schornstein können dies auch alte Eternitplatten, Leichtbauwände oder Dämmmaterial sein), konsultieren Sie zuerst einen spezialisierten Gutachter oder eine Spezialfirma.
Stellen diese im Haus einen Asbestbefall fest, erhalten Sie im Anschluss in der Regel ein Angebot. Dieses müssen Sie nicht unbedingt annehmen, sondern können erstmal weiter recherchieren. Bei der Auswahl sollten Sie unter anderem Kundenbewertungen und Branchenverzeichnisse studieren. Ebenso kann das Impressum Aufschluss über das Unternehmen geben.
Kosten für die Entfernung eines asbesthaltigen Schornsteins
Im Umgang mit einem asbesthaltigen Kamin ist größte Vorsicht geboten, da die giftigen Fasern sowohl schwach als auch fest gebunden vorliegen. Entsprechend müssen die Mitarbeiter auf unterschiedlichste Werkzeuge zurückgreifen. Die Kosten für die Entfernung schlüsseln sich dabei wie folgt auf:
- Abbau von fest gebundenen Elementen (Asbestzementplatten): 30 bis 50 Euro
- Entfernung der schwach gebundenen Elemente (Putz): ab 45 Euro
- Entsorgung (ohne Big Bags): ab 100 Euro pro Tonne
Zusätzlich kommen noch Kosten für das Gerüst und die Abriegelung der Baustelle hinzu. Im Schnitt liegen die weiteren Kosten bei 50 Euro pro Quadratmeter, wobei es selbstverständlich regionale Unterschiede gibt.
Tipps für den Umgang mit einem Asbest-Schornstein vor der Entfernung
Erhält Ihr Schornstein asbesthaltiger Putz oder Mörtel, dürfen Sie unter keinen Umständen selbst tätig werden. Nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt zu einem zertifizierten Dienstleister auf und meiden Sie das Gebiet. Der Kamin darf dabei unter keinen Umständen in Betrieb genommen werden.
Sollten lose Brocken heruntergefallen sein, heben Sie diese mit einem Handschuh auf und wickeln Sie die Bruchstücke unter dem Einsatz von Wasser ordentlich auf. Solche Kleinstmengen können Sie bei einer freigegebenen Deponie abgeben. Die Gebühr dafür liegt meistens zwischen 1 und 5 Euro pro Kilogramm. Weiterhin dürfen Sie weder Kamin noch Schornstein beschädigen.
Tipp: Die Kosten für die Sanierung können Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Weiterhin können beim BAFA und der KfW-Bank Fördermittel für eine energetische Sanierung beantragt werden.
Fazit zu Asbest Schornstein
Asbest wurde über viele Jahrzehnte in nahezu allen Produkten eingesetzt. Mit dem Bekanntwerden der giftigen Aspekte ist Asbest in Verruf geraten und darf heutzutage nicht mehr eingesetzt werden. Weiterhin ist auch der Rückbau für Privatpersonen ausgeschlossen.
Für den Abriss, Sanierung und Entkernung muss in solchen Fällen auf ein nach TRGS 519 zertifiziertes Unternehmen zurückgegriffen werden. Dieses weiß, wie die Baustelle einzurichten ist und welche Maßnahmen dabei zu ergreifen sind. Die anfallenden Kosten können Sie als Handwerkerleistung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Weiterhin lassen sich durch eine energetische Förderung (GEG) weitere Kosten sparen.