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Julia Weigelt

Allgemeine Geschäfts­bedingungen Entrümpelung

1. Allgemeines

Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelung sowie Gewerbeauflösungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Obolus Clearance GmbH, Dohnaer Platz 18, 01239 Dresden.
Mit seiner Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält sich, sofern im schriftlichen Angebot nicht anderes angegeben, 3 Tage ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit gegenseitiger Willenserklärung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Bei Entrümpelung und Gewerbeauflösung sowie allen anderen von uns angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt die Obolus Clearance GmbH zur Preiskorrektur, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Die bei der Angebotsannahme enthaltenen Posten können nach Angebotsannahme nicht mehr entfernt werden, hierbei ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet bereits durch den Auftraggeber entsorgte Gegenstände von der Rechnung zu streichen. Das Angebot und die Auszuführenden Tätigkeiten richten sich, nach den in der Kalkulationstabelle festgehaltenen Arbeiten. Etwaige Zusatzarbeiten müssen in dieser vermerkt werden.

3. Auskunftspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber erklärt eidesstattlich bei Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen.
Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Aufraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Batterien, Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, kümmert sich der Auftragnehmer ungefragt und automatisch, um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung. Hierfür werden die Ortsüblichen Entsorgungspreise, sowie Arbeitsstunden dem Auftraggeber berechnet.

4. Leistungsumfang, Termin- und Leistungszeit, Haftungsausschluss, Leistungserbringung

Die Obolus Clearance GmbH gewährleistet bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes.
Bei Bodenbelagsentfernung weisen wir darauf hin, dass sich stellenweise noch Klebereste auf dem Untergrund befinden können. Die Entfernung dieser Klebereste ist im Angebot nicht enthalten. 
Wurde eine Grundreinigung auf Auftraggeber beauftragt so beinhaltete diese: Böden in allen Räumen Fegen und nass wischen, Türrahmen und Türen abwischen, Oberflächen in Bad und Küche nass abwischen, Fensterbänke abwischen, Keller besenrein, Heizkörper nass abwischen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass hier keine End- sondern eine Grundreinigung stattfindet.
Weist die Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Obolus Clearance GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, diese berechtigten Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Obolus Clearance GmbH die Beseitigung nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen.
Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Obolus Clearance GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind. In Ausnahmefällen behält sich die Obolus Clearance GmbH vor, bis zu 7 Werktage für einen Auftrag zu benötigen.
Die Obolus Clearance GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teils des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
Negative Erfahrungen mit der Obolus Clearance GmbH berechtigen den Auftraggeber nicht zu negativen Bewertungen im Internet. Die Obolus Clearance behält sich vor, gerichtlich gegen solche vorzugehen.

5. Mehrarbeit

Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Demontage von Holzverkleidungen etc. bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden, wenn vorher nicht anders festgehalten als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Zeitnachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

6. Preise

Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung, kostenlosem Angebot oder Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. An diese vereinbarten Preise halten wir uns 7 Tage gebunden. Falls sich zwischen der Besichtigung und der Ausführung Dinge ändern wie z.B. besichtigte Dinge sind nicht mehr verfügbar, die Wetterlage hat sich verändert, Entsorgungspreise wurden durch unsere Entsorgungspartner erhöht, sind wir berechtigt, den vereinbarten Festpreis entsprechend anzupassen. Alle Angebotspreise gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

7. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungszustellung fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Anzahlung von 50% der Angebotssumme zu verlangen. Bei Umfangreicheren Arbeiten, können Teilrechnungen nach ‚Stand der geleisteten Arbeiten‘ fällig werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie bei allen anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt (außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen) Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Die Stornokosten betragen bis 14 Tage vor dem Ausführungstermin 35%, bis 7 Tage vor dem Ausführungstermin 75 %, bei einem späteren Rücktritt 90% der vereinbarten Vergütung.

8. Entsorgung

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.

9. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieser AGBs und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

Stand November 2023