Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Obolus Clearance GmbH (Stand 2026)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Obolus Clearance GmbH, Gombsener Straße 6, 01219 Dresden (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über:
- Schadstoffsanierungen (insbesondere Asbest, kontaminierte Baustoffe)
- Rückbau-, Demontage- und Entsorgungsleistungen
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- Beginn der Leistungsausführung mit Zustimmung des Auftraggebers
2.3 Angebotsgrundlage sind die bei Besichtigung oder durch den Auftraggeber gemachten Angaben.
Unvollständige oder falsche Angaben berechtigen zur Anpassung des Preises.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus:
- dem Angebot
- der Auftragsbestätigung
- ggf. ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen
3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.3 „Besenrein“ bedeutet:
- grobe Reinigung (kein Endreinigungsstandard)
4. Besondere Regelungen bei Schadstoffsanierung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss alle bekannten Schadstoffe offenzulegen, insbesondere:
- Asbest
- KMF (künstliche Mineralfasern)
- PCB
- Holzschutzmittel
- chemische Stoffe
4.2 Werden Schadstoffe erst während der Arbeiten festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Arbeiten sofort zu unterbrechen
- zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen
- eine Nachtragsvereinbarung zu verlangen
4.3 Die Entsorgung erfolgt gemäß:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- TRGS-Regelwerken
Die Kosten trägt der Auftraggeber.
4.4 Verzögerungen durch Behörden, Entsorgungsengpässe oder Sicherheitsmaßnahmen stellen keinen Verzug dar.
5. Eigentum an Gegenständen / Verwertung
5.1 Alle Gegenstände im Objekt gelten grundsätzlich als zur Entsorgung überlassen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Wertgegenstände, Dokumente oder persönliche Unterlagen sind vom Auftraggeber vor Beginn zu sichern.
5.3 Ein Eigentumsübergang erfolgt erst:
- mit tatsächlicher Mitnahme durch den Auftragnehmer
- und nur für zur Entsorgung freigegebene Gegenstände
5.4 Für versehentlich entsorgte Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Zugang zum Objekt sicherzustellen
- alle relevanten Informationen vollständig bereitzustellen
- Gefahrenquellen offenzulegen
- Genehmigungen einzuholen (z. B. Halteverbotszonen)
Bei Verstößen trägt der Auftraggeber entstehende Mehrkosten.
7. Termine und Ausführung
7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
7.2 Verzögerungen durch:
- Witterung
- Materialverfügbarkeit
- behördliche Vorgaben
- unvorhersehbare Objektzustände
berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
8. Zusatz- und Mehrarbeiten
8.1 Zusatzleistungen (z. B. versteckte Bauteile, Mehrmengen, Schadstoffe) werden gesondert berechnet.
8.2 Abrechnung erfolgt:
- nach Aufwand oder
- gemäß vereinbarter Nachtragskalkulation
9. Preise
9.1 Alle Preise verstehen sich:
- netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (bei B2B)
- brutto (bei Verbrauchern)
9.2 Festpreise gelten nur bei unverändertem Leistungsumfang.
9.3 Preisanpassungen sind zulässig bei:
- erheblichen Mengenabweichungen
- geänderten Entsorgungskosten
- nicht angegebenen Schadstoffen
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
10.2 Der Auftragnehmer kann verlangen:
- Abschlagszahlungen
- Vorauszahlungen (insb. bei Privatkunden)
10.3 Bei Zahlungsverzug:
- Verzugszinsen nach gesetzlicher Regelung
- Einstellung der Arbeiten möglich
11. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
11.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
11.2 Bei ausdrücklichem Wunsch nach sofortigem Beginn der Leistung kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen (§ 356 BGB).
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet:
- unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
12.3 Haftung ist ausgeschlossen für:
- versteckte Wertgegenstände
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
12.4 Haftungshöhe ist auf den Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
13. Gewährleistung
13.1 Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
13.2 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
13.3 Ohne Mängelanzeige entfallen Gewährleistungsansprüche.
14. Bewertungen und öffentliche Äußerungen
14.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Bewertungen abzugeben.
14.2 Diese dürfen jedoch keine:
- falschen Tatsachen
- Schmähkritik
- rechtswidrigen Inhalte
enthalten.
14.3 Der Auftragnehmer behält sich rechtliche Schritte bei rechtswidrigen Bewertungen vor.
(Deutlich besser haltbar als dein altes „du darfst nichts Negatives sagen“ — das wäre vor Gericht sofort kassiert worden.)
15. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
16. Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über:
- zertifizierte Fachbetriebe
- zugelassene Entsorgungsanlagen
17. Gerichtsstand und Recht
17.1 Es gilt deutsches Recht.
17.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist Dresden.
17.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.