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Schlüsselpunkte:

Altes Linoleum aus der Zeit vor den 1970er Jahren kann Asbest enthalten

Asbestprüfung durch einen Fachbetrieb durchführen lassen

Asbesthaltiges Linoleum darf nicht selbst entfernt werden

Zertifizierte Entsorgungsunternehmen beauftragen, die auf Asbestentsorgung spezialisiert sind

Asbestmaterialien müssen in Asbestsäcke verpackt und sicher entsorgt werden

Linoleum mit Asbest wurde in der Vergangenheit oft als günstiger Bodenbelag verwendet, insbesondere vor den 1970er Jahren, als Asbest noch weit verbreitet war. Asbest wurde dabei häufig als Bindemittel in Linoleum oder in den Klebstoffen verwendet. Wenn Sie altes Linoleum haben, das vor dieser Zeit verlegt wurde, besteht möglicherweise die Gefahr, dass es Asbest enthält. Um dies festzustellen, sollten Sie das Material von einem Fachbetrieb testen lassen, da Asbest nur durch spezielle Tests nachgewiesen werden kann.

Es ist wichtig, dass Linoleum mit Asbest nicht selbst entfernt wird, da das Material beim Schneiden oder Schleifen Asbestfasern freisetzen kann, die gesundheitsschädlich sind. Stattdessen sollten Sie sich an ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen wenden, das Asbest fachgerecht entfernt und entsorgt.

Anzeichen für asbesthaltiges Linoleum

Vor allem in den 70er-Jahren war Linoleum ein beliebter Bodenbelag. Mittlerweile sind solche Böden allerdings obsolet geworden und aus der Mode gekommen. Diese Bodenbeläge lassen sich aber nicht einfach herausreißen, denn Linoleum kann mit Asbest versetzt sein. Vor allem, wenn es sich um Linoleumplatten handelt, kann es sein, dass es sich um einen asbesthaltigen Bodenbelag handelt. Wurde der Boden hingegen noch nicht verlegt, kann eine dünne Asbestpappe auf der Rückseite auf Asbest hinweisen.

Um Asbest definitiv ausschließen zu können, ist eine Laboranalyse notwendig. Da es grundsätzlich verboten ist, Asbest selbst zu entfernen, ist es sicherer, dass Sie einen Gutachter konsultieren, der eine Bodenprobe entnimmt und sie in einem Labor untersuchen lässt.

Bestätigt sich der Verdacht, so müssen Sie den Bodenbelag von einem zertifizierten Unternehmen entsorgen lassen.

Risiken beim Entfernen von Linoleum mit Asbest

Doch warum ist Asbest überhaupt gefährlich? Bei Asbest handelt es sich um äußerst feine Fasern, die durch Einatmen in den Rachenraum und die Lunge gelangen können. Während des Weges verletzen die Fasern das Gewebe und führen somit auf Dauer zu einer Asbestose. Erste Anzeichen für diese Erkrankung sind eine dauerhafte Müdigkeit, Husten und Atemnot.

Darüber hinaus kann Asbest Kehlkopf- und Lungenkrebs auslösen und begünstigen. Aus diesen Gründen gibt es einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, der Privatpersonen (und nicht geschulten Betrieben) den Umgang mit Asbest untersagt.

Rechtliche Anforderungen zur Asbestentsorgung

In Deutschland gibt es 3 essenzielle Regelwerke, an die sich Unternehmen und Verbraucher halten müssen.

  • Chemikalien-Verbotsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regel für Gefahrstoffe 519

Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt hierbei das Inverkehrbringen von Chemikalien. Im Falle von Asbest gilt ein Einfuhrverbot nach Deutschland. Produzierende Gewerbe dürfen bei der Entwicklung und Produktion von Unternehmen nicht auf Asbest setzen. Für Dienstleister und dem Baugewerbe (hierzu zählt unter anderem die in Dresden ansässige Obolus Group) gilt die Gefahrstoffverordnung im Zusammenhang mit den TRGS 519.

Die erstgenannte Verordnung reguliert den Umgang mit Gefahrstoffen und gilt als übergreifender Leitfaden. Diese besagt unter anderem, dass nur nach TRGS 519 zertifizierte Unternehmen mit Asbest arbeiten dürfen. Deutlicher wird hingegen die TRGS 519 selbst.

Diese ist ein Praxisratgeber und schreibt unter anderem vor, wie eine Baustelle einzurichten und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Ebenso sind in dieser auch die eingesetzten Werkzeuge und Schutzmaßnahmen dargelegt.

So entfernen Sie Linoleum mit Asbest sicher

Wie bereits erwähnt, darf ein Linoleumboden mit Asbest nicht selbst demontiert werden. Stattdessen müssen Sie einen Fachbetrieb beauftragen (da ein asbesthaltiger Boden sowieso schwer zu erkennen ist, sollte ein solcher Betrieb bereits im Vorfeld kontaktiert werden).

Erweist sich die Probe als belastet, wird im nächsten Schritt der Raum vom restlichen Haus getrennt. Dabei kommt eine luftdichte Folie zum Einsatz. Beim Abriss sind die Platten möglichst als Ganzes zu entfernen. Ein solches Unterfangen gestaltet sich schwierig, da die Platten in der Regel gut verklebt sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Kleber mit Asbest versetzt sein kann. Neben dem Einsatz von viel Lösungsmittel ist dabei auch der Boden gut zu befeuchten, um die Staubbelastung zu reduzieren. Die befreiten Platten werden schließlich sorgfältig in Big Bags gefüllt und diese im Anschluss verschlossen.

Bevor sich Mitarbeiter allerdings ans Werk machen, müssen diese sich im Vorfeld umfangreich einkleiden. Neben einer FFP3-Maske sind auch ein Ganzkörperanzug und Handschuhe Pflicht.

Professionelle Entsorgungswege für asbesthaltige Materialien

In der Regel wird die Entsorgung bereits im Kostenvoranschlag mit inkludiert. Somit müssen Sie sich nicht gesondert um die Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens kümmern. Einen guten Komplettservice erhalten Sie unter anderem bei der Obolus Group. Die Schadstoffe dürfen darüber hinaus nur bei zertifizierten Deponien von Unternehmen abgegeben werden.

Eine kleine Ausnahme gibt es in diesem Zusammenhang. Haben Sie einen alten Jutebeutel mit Asbest gefunden, dürfen Sie diesen als Privatperson abgeben. Dabei müssen Sie die Kennzeichnungspflichten natürlich einhalten. Größere Abgabemengen (die durch Demontage entstehen) sind hingegen verboten.

Was kostet die Entsorgung von Linoleum mit Asbest?

Jedes Haus ist einzigartig und daher lassen sich die Kosten für die Entsorgung eines mit Asbest versetzten Linoleumbodens nicht exakt bestimmen. Je nach Größe sollten Sie mit Kosten ab 35 bis 90 Euro pro Quadratmeter rechnen. Eine Ausnahme gilt bei Kleinstmengen. Diese werden von den Wertstoffhöfen bereits ab 1 Euro pro Kilogramm angenommen.

Bei einem kompletten Rückbau sind die Entsorgungskosten in der Regel mit eingerechnet, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen. Möchten Sie das Haus energetisch sanieren, lohnt es sich, die Fördermittel des BAFA und der KfW-Bank auszuschöpfen. Eine spezielle Förderung zum Rückbau von Asbest gibt es indessen nicht.

Ratschläge für den Umgang mit asbesthaltigem Linoleum

Asbest darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die gesundheitlichen Schäden können immens ausfallen. Besteht der Verdacht von Asbest im Raum, sollten Sie daher nicht zu lange zögern und möglichst schnell einen zertifizierten Dienstleister suchen. Vermeiden Sie auf jeden Fall die folgenden Maßnahmen:

  • Das Anheben und probeweisen Einritzen des Bodens
  • Lose Stücke in einen Container zu werfen
  • Ohne Schutzmaske zu arbeiten

Bei der Suche nach einem fachlichen Unternehmen sollten Sie im Internet (beispielsweise in Branchenverzeichnissen) mehrere Angebote vergleichen. Hierbei lohnt es sich, Rezensionen von Kunden anzusehen, um sich so eine Meinung zu bilden. Ebenso kann das Impressum Auskunft geben. Über einen Handelsregisterauszug können Sie sich informieren, wie lange das Unternehmen am Markt vertreten ist – ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Faktor. Ist eine Firma bereits lange vertreten, so haben diese Erfahrung im Bereich des Asbestrückbaus.

Fazit zu Linoleum Asbest

Asbest wurde über viele Jahre hinweg in nahezu allen Produkten eingesetzt. Egal ob Böden. Wände, Dächer oder sogar Hausfassaden – in all diesen Produkten kam Asbest zum Einsatz. Asbest kann beispielsweise Zement stabilisieren und hat darüber hinaus auch wärmedämmende Eigenschaften. Diesen Vorteilen steht allerdings gegenüber, dass Asbest Krebs auslösen kann.

Daher wurde das Mineral zu Beginn der 1990er-Jahre verboten. Ein mit Asbest versetzter Boden darf daher ausschließlich von zertifizierten Unternehmen ausgebaut und entsorgt werden. Allen anderen Personen (privat und gewerblich) ist eine Sanierung untersagt. Geregelt ist dies in der Gefahrstoffverordnung.

Doch auch für die Einrichtung der Baustelle und die zu verwendenden Werkzeugen sind reguliert. So müssen Mitarbeiter beispielsweise eine FFP3-Maske tragen und zum Aufsaugen von Reststücken darf ausschließlich ein Industriestaubsauger mit H-Kennzeichnung genommen werden.

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