Arbeiten an Asbest sind anzeigepflichtig. Was Unternehmen bei der unternehmensbezogenen Anzeige beachten müssen und was sich durch die neue Gefahrstoffverordnung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.

Table of Contents
ToggleDas Wichtigste in Kürze zu unternehmensbezogene Anzeige Asbest
- Die Anzeige gilt für das Unternehmen und alle seine Einsatzorte, nicht für ein einzelnes Objekt.
- Sie wird bei der Arbeitsschutzbehörde am Betriebssitz eingereicht.
- Ihre Gültigkeit beträgt maximal 6 Jahre.
- Sie ist nur bei Tätigkeiten mit niedrigem oder mittlerem Risiko möglich.
- Für Tätigkeiten mit hohem Risiko ist eine objektbezogene Anzeige je Baustelle nötig.
Neue Rechtslage (Stand Oktober 2026): Mit den Änderungen der Gefahrstoffverordnung (Dezember 2024 und Dezember 2025) werden Asbesttätigkeiten nach Risikobereichen eingeordnet. Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich brauchen ab dem 20.12.2026 zusätzlich eine Genehmigung. Sie wird über die unternehmensbezogene Anzeige beantragt und gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Die Musterformulare zur TRGS 519 wurden im Mai 2026 entsprechend angepasst.
Unterschied unternehmens- vs. objektbezogene Anzeige
Eine unternehmensbezogene Anzeige gilt für das Unternehmen als Ganzes, also für Arbeiten an einem stationären Betriebssitz ebenso wie auf wechselnden Baustellen. Eine objektbezogene Anzeige gilt dagegen für ein einzelnes Objekt bzw. eine konkrete Baustelle.
- Unternehmensbezogene Anzeige: für Tätigkeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko, z. B. den Ausbau einer Fensterbank mit Asbest mit einem anerkannten emissionsarmen Verfahren oder die Demontage von Asbestzementplatten im Freien
- Objektbezogene Anzeige: für Tätigkeiten mit hohem Risiko, z. B. die Entfernung schwach gebundener Asbest Dämmung. Sie wird bei der Behörde eingereicht, die für den Ort der Baustelle zuständig ist.
Wann ist unternehmensbezogene Anzeige möglich
Eine unternehmensbezogene Anzeige ist möglich bei:
- Tätigkeiten mit niedrigem Risiko (geringe Exposition bis 10.000 Fasern/m³, siehe Akzeptanzkonzentration), etwa bei der Asbestsanierung mit anerkannten emissionsarmen Verfahren
- Arbeiten geringen Umfangs, z. B. an Asbestzementplatten im Außenbereich unter 100 m²
- Instandhaltungsarbeiten nach TRGS 519
- Tätigkeiten mit mittlerem Risiko (10.000 bis 100.000 Fasern/m³), hier ergänzt um die Anzeige von Ort und Zeit
Zuständige Behörde und Fristen
Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde am Betriebssitz des Unternehmens. Je nach Bundesland heißt sie Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz oder ist beim Regierungspräsidium bzw. der Bezirksregierung angesiedelt. Die Unterlagen müssen mindestens eine Woche (7 Tage) vor Beginn der Tätigkeiten vorliegen. Bei genehmigungspflichtigen Abbrucharbeiten sind ab dem 20.12.2026 zusätzlich vier Wochen für die Genehmigung einzuplanen.
Eine Kopie der Anzeige sollte an der Arbeitsstätte vorliegen. In der Regel erhält auch der zuständige Unfallversicherungsträger (z. B. die BG BAU) eine Durchschrift. Eine Fachfirma wie Obolus kann Sie bei der Vorbereitung unterstützen.
Erforderliche Unterlagen zur Anzeige
Egal, ob es um Eternitplatten mit Asbest an der Fassade, Asbest Leichtbauplatten, Asbestwolle oder einen Bodenbelag geht, bei dem Sie Asbest Kleber erkennen konnten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausgefülltes Anzeigeformular (Muster Anhang 1.1 zur TRGS 519)
- Gefährdungsbeurteilung mit Angabe des Risikobereichs (Muster Anhang 1.4)
- Arbeitsplan
- Betriebsanweisung
- Sachkundenachweis der verantwortlichen Person nach TRGS 519 (z. B. Asbestschein)
- Nachweise zu Qualifikation und arbeitsmedizinischer Vorsorge der eingesetzten Beschäftigten
- bei mittlerem Risiko und wechselnden Baustellen: ergänzende Anzeige von Ort und Zeit (Muster Anhang 1.2)
Inhalt der unternehmensbezogenen Anzeige
Folgende Angaben sind nötig:
- Unternehmensdaten: Name, Anschrift, Betriebssitz
- Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Tätigkeiten sowie der Risikobereich
- genaue Beschreibung der Tätigkeiten (z. B. Demontage von Asbest Wellplatten oder von Sauerkrautplatten mit Asbest) und der eingesetzten Verfahren
- sachkundige verantwortliche Person: Name und Qualifikation
- geplante Schutzmaßnahmen, z. B. Atemschutz und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Abfallentsorgung: Entsorgungsfachbetrieb, Deponie und Abfallschlüssel
Gültigkeitsdauer und Aktualisierung
Die unternehmensbezogene Anzeige gilt maximal 6 Jahre, danach ist sie zu erneuern. Auch beim Wechsel der sachkundigen verantwortlichen Person oder bei wesentlichen Änderungen an Verfahren oder Schutzmaßnahmen für die Asbestsanierung ist die Anzeige zu aktualisieren. Unternehmen sollten ihre bestehenden Anzeigen bis zum 20.12.2026 an die neue Rechtslage anpassen. Für die Anzeige selbst fallen in der Regel keine Gebühren an; für Genehmigungen können je nach Bundesland Gebühren entstehen.
Ergänzende Anzeige Ort und Zeit
Bei Tätigkeiten mit mittlerem Risiko auf wechselnden Baustellen ist zusätzlich die Anzeige von Ort und Zeit nötig (Muster Anhang 1.2). Darin werden die konkrete Baustelle sowie Beginn und Dauer der Asbestsanierung angegeben. Sie ergänzt die bestehende unternehmensbezogene Anzeige und muss vor Beginn der jeweiligen Arbeiten bei der Behörde eingehen. Viele Bundesländer, darunter Hamburg, bieten dafür Online-Dienste an. Klären Sie die Frist im Zweifel direkt mit der zuständigen Behörde.
Fazit zu unternehmensbezogene Anzeige Asbest
Eine unternehmensbezogene Anzeige ist maximal 6 Jahre gültig und nur für Tätigkeiten mit niedrigem oder mittlerem Risiko möglich. Maßgeblich ist dabei nicht ein Material-Asbest Test, sondern die Gefährdungsbeurteilung: Sie zeigt, welche Faserkonzentration bei der konkreten Tätigkeit zu erwarten ist. Bei hohem Risiko ist eine objektbezogene Anzeige nötig, ab dem 20.12.2026 brauchen zudem Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich eine Genehmigung. Da niemand mit bloßem Auge sagen kann, wie Asbest aussieht, hat sorgfältige Planung höchste Priorität.
FAQs unternehmensbezogene Anzeige Asbest
Was ist eine unternehmensbezogene Anzeige bei Asbestarbeiten?
Eine Anzeige bei der Arbeitsschutzbehörde, die für alle Asbesttätigkeiten eines Unternehmens mit niedrigem oder mittlerem Risiko gilt, am Betriebssitz ebenso wie auf wechselnden Baustellen.
Wann muss eine unternehmensbezogene Asbestanzeige erfolgen?
Die Unterlagen müssen mindestens eine Woche (7 Tage) vor Beginn der Tätigkeiten bei der Behörde vorliegen.
Wo muss die unternehmensbezogene Anzeige eingereicht werden?
Bei der für den Betriebssitz zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt).
Was ist der Unterschied zwischen unternehmens- und objektbezogener Anzeige?
Die unternehmensbezogene Anzeige gilt für alle Tätigkeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko eines Unternehmens. Für Tätigkeiten mit hohem Risiko ist dagegen für jedes Objekt eine eigene, objektbezogene Anzeige nötig.
Wie lange ist eine unternehmensbezogene Asbestanzeige gültig?
Maximal 6 Jahre. Bei wesentlichen Änderungen ist sie früher zu aktualisieren.
Asbestarbeiten geplant? Wir übernehmen Planung, Anzeige und fachgerechte Ausführung nach TRGS 519.