Der Asbest-Grenzwert am Arbeitsplatz sinkt in ganz Europa. Mit der EU-Asbestrichtlinie 2023/2668 gilt EU-weit ein Grenzwert von 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter, zehnmal strenger als zuvor. Bis Ende 2029 folgt der nächste Schritt: Messungen per Elektronenmikroskopie und entweder ein nochmals fünfmal niedrigerer Grenzwert oder die Erfassung dünner Asbestfasern. Spanien hat die Richtlinie im Oktober 2026 umgesetzt. Was das für Deutschland, für Asbestsanierungen und für Raumluftmessungen bedeutet, lesen Sie hier.

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ToggleDas Wichtigste in Kürze zum neuen Asbest-Grenzwert
- Die Richtlinie (EU) 2023/2668 senkt den Arbeitsplatzgrenzwert für Asbest von 0,1 auf 0,01 Fasern/cm³ (entspricht 10.000 Fasern/m³) als Mittelwert über acht Stunden.
- Die Lichtmikroskopie (Phasenkontrastmikroskopie) ist nur noch bis zum 20.12.2029 zulässig. Danach wird mit Elektronenmikroskopie gemessen.
- Ab Ende 2029 gilt entweder ein Grenzwert von 0,002 Fasern/cm³ (2.000 Fasern/m³) oder 0,01 Fasern/cm³ einschließlich dünner Fasern unter 0,2 µm.
- Deutschland arbeitet bereits mit einer Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ und misst mit Rasterelektronenmikroskopie (REM).
- Welche der beiden Varianten Deutschland für 2029 wählt, ist noch offen.
- Spanien hat den neuen Grenzwert am 21.10.2026 per Königlichem Dekret eingeführt.
Was regelt die EU-Asbestrichtlinie 2023/2668?
Die Richtlinie (EU) 2023/2668 ändert die Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz. Sie ist Teil der europäischen Strategie, die Zahl asbestbedingter Krebserkrankungen zu senken. Kern der Richtlinie ist ein deutlich niedrigerer Grenzwert für die Asbestfaserkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz und eine genauere Messtechnik.
Stufe 1: Grenzwert 0,01 Fasern/cm³
Der bisherige EU-Grenzwert lag bei 0,1 Fasern pro Kubikzentimeter. Er wurde um 90 Prozent auf 0,01 Fasern/cm³ gesenkt. Das entspricht 10.000 Fasern pro Kubikmeter Luft, gemessen als Mittelwert über eine Arbeitsschicht von acht Stunden.
Stufe 2: Elektronenmikroskopie und dünne Fasern ab Ende 2029
Bis zum 20. Dezember 2029 dürfen die Mitgliedstaaten noch mit dem Lichtmikroskop messen. Danach ist die Elektronenmikroskopie Pflicht. Die Staaten haben dann zwei Möglichkeiten:
| Variante | Grenzwert | Was gezählt wird |
|---|---|---|
| A | 0,002 Fasern/cm³ (2.000 Fasern/m³) | Fasern mit einer Breite ab 0,2 µm |
| B | 0,01 Fasern/cm³ (10.000 Fasern/m³) | zusätzlich dünne Fasern unter 0,2 µm Breite |
Dünne Asbestfasern sind mit dem Lichtmikroskop nicht sichtbar, können aber besonders tief in die Lunge eindringen. Warum das so gefährlich ist, erklären wir im Beitrag zu Asbestfasern.
Was bedeutet das für Deutschland?
Deutschland ist beim Asbestschutz schon weiter als viele andere EU-Staaten. Die Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ entspricht bereits dem neuen EU-Grenzwert. Darüber liegt die Toleranzkonzentration von 100.000 Fasern/m³. Zudem werden Asbestfasern in Deutschland seit Langem mit Rasterelektronenmikroskopie und energiedispersiver Röntgenanalyse (REM/EDX) gezählt.
Spannend wird die zweite Stufe bis Ende 2029. Nach einem Fachbeitrag des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV sind beide Varianten mit mehr Aufwand verbunden. Für die Erfassung dünner Fasern fehlt zudem eine einheitliche Definition der unteren Faserbreite. Welche Variante Deutschland umsetzt, ist noch nicht entschieden. Einen Überblick über alle aktuellen Werte gibt unser Beitrag Asbest-Grenzwerte.
Spanien setzt um: Spanien hat die Richtlinie mit dem Königlichen Dekret 847/2026 vom 21.10.2026 umgesetzt. Der Grenzwert sinkt dort um 90 Prozent auf 0,01 Fasern/cm³. Asbestbetriebe müssen ihre Registrierung innerhalb von sechs Monaten erneuern.
Folgen für Asbestsanierung und Raumluftmessung
- Strengere Schutzmaßnahmen: Wird der Grenzwert 2029 auf 2.000 Fasern/m³ gesenkt, fallen mehr Tätigkeiten aus dem niedrigen Risikobereich heraus. Emissionsarme Verfahren und Absaugtechnik werden noch wichtiger.
- Mehr Messungen: Arbeitsplatz- und Raumluftmessungen werden genauer und häufiger nötig.
- Höhere Anforderungen an Labore: Elektronenmikroskopische Analysen werden zum Standard für die gesamte EU.
- Freigabemessungen: Nach einer Sanierung zeigt eine Asbest-Raumluftmessung, ob Räume wieder sicher genutzt werden können.
- Mehr Dokumentation: Expositionen müssen genau erfasst werden, etwa für die Berechnung von Faserjahren.
Raumluftmessung oder Asbestanalyse nötig? Wir messen, analysieren mit REM/EDX im Partnerlabor und sanieren nach dem aktuellen Stand der Technik.
Was Eigentümer und Betriebe jetzt tun sollten
- Asbest kennen: Lassen Sie verdächtige Materialien mit einem Asbesttest untersuchen, bevor gearbeitet wird.
- Verfahren prüfen: Betriebe sollten die Einstufung ihrer Tätigkeiten nach TRGS 519 Anlage 9 kennen und emissionsarme Verfahren nutzen.
- Genehmigung sichern: Ab 20.12.2026 gilt die Genehmigungspflicht für Asbest-Abbrucharbeiten.
- Langfristig planen: Wer heute saniert, statt Asbest im Gebäude zu lassen, ist von künftigen Verschärfungen weniger betroffen.
Fazit zur EU-Asbestrichtlinie
Europa zieht beim Asbestschutz an. Der Grenzwert von 0,01 Fasern/cm³ gilt bereits, ab Ende 2029 folgen Elektronenmikroskopie und strengere Zählregeln. Deutschland erfüllt die erste Stufe schon heute. Die zweite Stufe wird Messungen, Schutzmaßnahmen und Sanierungen weiter verändern. Wer Asbest im Gebäude hat, sollte nicht auf die nächste Verschärfung warten. Hintergründe zu den gesundheitlichen Folgen lesen Sie im Beitrag Asbest als Berufskrankheit.
FAQs zum Asbest-Grenzwert
Wie hoch ist der Asbest-Grenzwert in der EU?
Seit der Richtlinie (EU) 2023/2668 liegt der Grenzwert bei 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter, also 10.000 Fasern pro Kubikmeter, gemittelt über acht Stunden.
Was ändert sich 2029 beim Asbest-Grenzwert?
Ab dem 21.12.2029 muss mit Elektronenmikroskopie gemessen werden. Dann gilt entweder 0,002 Fasern/cm³ oder 0,01 Fasern/cm³ einschließlich dünner Fasern.
Was ist der Unterschied zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration?
Die Akzeptanzkonzentration liegt in Deutschland bei 10.000 Fasern/m³, die Toleranzkonzentration bei 100.000 Fasern/m³. Sie bilden die Grenzen zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko.
Gilt der Grenzwert auch für Wohnräume?
Der EU-Grenzwert gilt für Arbeitsplätze. Für die Freigabe von Räumen nach einer Sanierung gelten eigene Kriterien, die mit einer Raumluftmessung überprüft werden.