Bis zum 5. Dezember 2027 müssen alle Beschäftigten, die bei ihrer Arbeit mit Asbest in Berührung kommen können, die Bescheinigung Grundkenntnisse Asbest nachweisen. Für verantwortliche Personen und Aufsichtsführende auf Baustellen in Altbauten gilt schon heute die Sachkunde nach TRGS 519. Welche Asbest-Qualifikation wer braucht, welche Fristen gelten und wie Betriebe ihr Team rechtzeitig schulen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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ToggleDas Wichtigste in Kürze zu Grundkenntnissen Asbest
- Alle Beschäftigten, die mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen können, brauchen bis spätestens 5.12.2027 die Bescheinigung „Grundkenntnisse Asbest“.
- Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 braucht die verantwortliche Aufsichtsperson eine Sachkunde nach TRGS 519. Hier gibt es keine Übergangsfrist.
- Für Arbeiten mit hohem Risiko ist die große Sachkunde nach Anlage 3 der TRGS 519 erforderlich.
- Die Sachkunde muss regelmäßig durch Fortbildungen aufgefrischt werden.
- Die Qualifikationsnachweise gehören künftig zur unternehmensbezogenen Anzeige und zum Antrag auf Genehmigung.
- Die Qualifikation soll in einem modularen System neu geordnet werden. Eine Neufassung der TRGS 519 wird für 2027 erwartet.
Warum der 31. Oktober 1993? An diesem Tag trat in Deutschland das umfassende Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest in Kraft. In Gebäuden, deren Bau vor diesem Datum begonnen hat, muss grundsätzlich mit asbesthaltigen Baustoffen gerechnet werden. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Asbest in alten Häusern.
Warum die neuen Qualifikationspflichten für Asbest kommen
Asbest ist nach Angaben der BG BAU die Todesursache Nummer eins am Bau. Die meisten Betroffenen haben nie bewusst „mit Asbest gearbeitet“. Sie haben gebohrt, geschliffen, gespachtelt oder Bodenbeläge entfernt, ohne zu wissen, dass im Putz, im Fliesenkleber oder in der Spachtelmasse Asbestfasern steckten. Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung soll deshalb jeder, der in Bestandsgebäuden arbeitet, Asbest erkennen und sich richtig schützen können. Ausführliche Informationen zu den Folgen finden Sie in unserem Beitrag zur Asbest-Berufskrankheit.
Welche Asbest-Qualifikation braucht wer?
| Funktion | Erforderliche Qualifikation | Frist |
|---|---|---|
| Alle Beschäftigten mit möglichem Asbestkontakt | Bescheinigung „Grundkenntnisse Asbest“ | bis 5.12.2027 |
| Verantwortliche Person und Aufsicht bei Arbeiten in Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 | Sachkunde nach TRGS 519 (je nach Tätigkeit Anlage 4 bzw. Modul für niedriges Risiko) | sofort, keine Übergangsfrist |
| Verantwortliche Person bei Asbestarbeiten mit hohem Risiko | Große Sachkunde nach Anlage 3 TRGS 519 | sofort |
| Sachkundige Personen | Fortbildung nach Anlage 5 TRGS 519 | regelmäßig, spätestens alle sechs Jahre |
Grundkenntnisse Asbest: für das ganze Team
Die Bescheinigung über Grundkenntnisse Asbest richtet sich an alle Beschäftigten, die bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest in Kontakt kommen können. Dazu gehören neben Sanierern auch Maler, Elektriker, Installateure, Fliesen- und Bodenleger, Trockenbauer und Dachdecker. Inhalte sind unter anderem: wo Asbest im Gebäude vorkommt, wie man Asbest erkennt und beurteilt, welche Schutzmaßnahmen gelten und was bei einem Asbestverdacht zu tun ist. Die BG BAU bietet den theoretischen Teil bereits als Online-Kurs an.
Sachkunde nach TRGS 519: der klassische Asbestschein
Die Sachkunde ist das, was in der Praxis oft Asbestschein genannt wird. Sie ist Pflicht für die verantwortliche Person im Betrieb und für die Aufsicht auf der Baustelle. Lehrgänge bieten Handwerkskammern, Bildungsträger und spezialisierte Anbieter an. Die Sachkunde ist nicht unbegrenzt gültig: Sie muss durch eine Fortbildung nach Anlage 5 der TRGS 519 aufgefrischt werden.
Modulares System und neue TRGS 519
Die Qualifikation für Asbestarbeiten wird schrittweise in ein modulares System überführt. Je nach Risikobereich und Rolle werden unterschiedliche Module verlangt. In der 2025 überarbeiteten Anlage 9 der TRGS 519 sind bereits Modulbezeichnungen für Tätigkeiten mit niedrigem Risiko genannt. Eine vollständige Neufassung der TRGS 519 wird nach Angaben aus Fachkreisen 2027 erwartet.
Qualifikation und Genehmigung hängen zusammen
Die neuen Pflichten greifen ineinander. Wer ab dem 20.12.2026 Abbrucharbeiten an Asbest ausführt, braucht eine Genehmigung für Asbest-Abbrucharbeiten. Im Antrag und in der unternehmensbezogenen Anzeige müssen die eingesetzten Beschäftigten namentlich benannt und ihre Qualifikationsnachweise sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge belegt werden. Fehlen Nachweise, kann die Behörde den Antrag beanstanden.
So bereiten Betriebe ihr Team auf 2027 vor
- Bestandsaufnahme machen: Wer im Team kann mit Asbest in Berührung kommen? Wer hat bereits eine Sachkunde und wann läuft sie ab?
- Schulungen planen: Kurse für Grundkenntnisse Asbest und Sachkunde frühzeitig buchen. Vor dem Stichtag wird die Nachfrage steigen.
- Nachweise sammeln: Bescheinigungen, Fortbildungsnachweise und Vorsorgebescheinigungen zentral ablegen.
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Qualifikationen den Tätigkeiten zuordnen, siehe Gefährdungsbeurteilung Asbest.
- Schutzausrüstung prüfen: Atemschutz mit P3- bzw. FFP3-Filter, Einwegschutzanzüge und Absaugtechnik bereithalten. Die BG BAU fördert bestimmte Geräte über Arbeitsschutzprämien.
Asbestsanierung lieber gleich vom Fachbetrieb? Unser Team ist nach TRGS 519, 521 und 524 qualifiziert und für alle Risikobereiche zugelassen.
Qualifikation bei der Obolus Group
Bei uns arbeiten ausschließlich geschulte Fachkräfte. Unsere verantwortlichen Personen verfügen über die Sachkunde nach TRGS 519, 521 (künstliche Mineralfasern) und 524 (kontaminierte Bereiche). Wer bei uns einsteigt, wird von Anfang an qualifiziert. Mehr dazu auf unserer Seite Karriere mit Sinn. Für Planer und Bauleiter empfehlen wir außerdem einen TRGS 524 Lehrgang.
Fazit zu Grundkenntnissen Asbest
Asbest-Qualifikation ist künftig keine Sache nur für Spezialfirmen. Bis zum 5.12.2027 brauchen alle Beschäftigten mit möglichem Asbestkontakt die Bescheinigung Grundkenntnisse Asbest. Für Aufsichtspersonen in Gebäuden vor 1993 gilt die Sachkunde nach TRGS 519 schon jetzt. Wer früh plant, vermeidet Engpässe bei Kursen und Probleme bei Anzeige und Genehmigung. Den aktuellen Text der Regel finden Sie bei der BAuA.
FAQs zu Grundkenntnissen Asbest
Bis wann brauche ich die Bescheinigung Grundkenntnisse Asbest?
Spätestens bis zum 5. Dezember 2027. Ab dann müssen alle Beschäftigten, die mit Asbest in Berührung kommen können, den Nachweis haben.
Was ist der Unterschied zwischen Grundkenntnissen und Sachkunde?
Grundkenntnisse Asbest sind die Basisqualifikation für alle Beschäftigten. Die Sachkunde nach TRGS 519, oft Asbestschein genannt, ist eine weitergehende Qualifikation für verantwortliche Personen und Aufsichtsführende.
Wer braucht eine Sachkunde nach TRGS 519?
Die verantwortliche Person im Betrieb und die Aufsicht vor Ort, wenn an Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gearbeitet wird. Für Arbeiten mit hohem Risiko ist die große Sachkunde nach Anlage 3 erforderlich.
Wie lange ist der Asbestschein gültig?
Die Sachkunde muss durch eine Fortbildung nach Anlage 5 der TRGS 519 regelmäßig aufgefrischt werden, spätestens alle sechs Jahre.
Wo kann ich einen Asbest-Lehrgang machen?
Bei Handwerkskammern, Bildungszentren der Bauwirtschaft und anerkannten privaten Lehrgangsträgern. Die BG BAU bietet einen Online-Kurs für den theoretischen Teil der Grundkenntnisse an.